Hallo zusammen,
wir möchten mit unserer GbR anlässlich unseres 5 jährigen Firmenjubiläums (Frühjahr 2006) eine Veranstaltung in einem Autohaus (Neubau 2003) durchführen. Die Veranstaltung soll öffentlich sein. Wir rechnen mit ca. 350 Gästen auf ca. 400 m² (inkl. Bühne, Theken, ..). Musik wird von einer Oldieband und DJ kommen, GEMA ist soweit klar. Eintritt soll 6€ betragen, Schankgenehmigung etc wird dem Caterer überlassen bzw. aufgedrückt.
Jetzt zur Frage: Angeblich muss man seit neuestem (dieses Jahr) einen Bauantrag stellen und einen Grundriss von einem Architekten zeichnen lassen, dieses wäre für solche kleinen Veranstaltungen eine ziemlich hohe Belastung (angeblich ca. 1000,00€). Weiss jemand, ob dem so ist und ob das in irgendeinem Gesetz o. Ä. nachzulesen ist?
PS: Angeblich soll es nur eine Übergangslösung sein, aber naja...
Danke im Voraus...
mfg Michael Wolking