juten tach!
Hat von euch jemand eine konkrete Zahl mit der ich rechnen kann, wenn es um die Belastbarkeit eines Geländers in einer versammlungsstätte geht?
Der zuständige Architekt ist der Meinung, man müsse mit 100kN/laufenden Meter rechnen.
Einige Kollegen die ich anrief hatten eine zahl zwischen 15 und 20kN im Kopf, konnten aber keine genaue Belegstelle nenen,
die bayrische Versammlunsstättenverordnung und die Landesbauordnung schweigen sich zur Belastbarkeit aus, geben nur eine Mindesthöhe an
und die MVstättVo schreib vor, dass das Geländer dem Druck einer Personengruppe standhalten muss. Wie hoch der Druck einer Personengruppe (wie ist die definiert, sind 5 Leute eine Personengruppe? oder 500? ) ist, darüber finde ich jedoch auch nichts.
Auf jeden Fall hat der Statiker momentan eine Konstruktion mit 60mm Vollstahl vorgeschlagen, die als Panzersperre sicherlich dienlich, in einer Versammlungstätte jedoch völlig überdimensioniert ist.
Stand von euch schoneinmal jemand vor einem ähnlichen Problem? Kann mir jemand helfen?
Problem ist, dass ich in zwei wochen die erste VA in der Halle habe.
Zum Thema Notbeleuchtung, wo finde ich eine aussage darüber, ob ich zwingend eine Zentralbatterieanlage installieren lassen muss?
Zu allem: Es handelt sich um eine dauerhafte installation und nicht um einen fliegenden bau