Notfall-Alarmierungsanlagen

  • N`abend zusammen,


    mein erster Thread im Profi-Board, also hoffe ich Gehör zu finden...


    Wir sollen ab sofort den kompletten Support für eine heimische Mehrzweck-Halle übernehmen. Hier ist eine Alarmierungsanlage nach DIN-VDE 0828 eingebaut, die auch in unseren Bereich fällt. Ich habe mir zwar jetzt flugs die DIN bestellt, trotzdem bleiben bei mir Fragen:
    -Wer darf so was Prüfen?
    -Wie oft muß geprüft werden?
    -Muß ich eine STI-Messung machen?
    Welche Module bzw. Eigenschaften sind vorgeschrieben (Linienüberwachung, Redundanz...)
    Durch Recherche habe ich schon erfahren, daß die DIN-VDE hier nur unzureichend informiert (siehe auch DIN VDE0833).
    Wie ist da der aktuelle Stand der Dinge?
    ...
    Wenn hier jemand Erfahrungen hat, die über ein "nach VStVo muß das sein" hinausgehen, bitte ich um weitere Anregungen, Erfahrungen etc...


    Auf Antworten freut sich der


    Christoph

  • Grundsätzlich ist es erst einmal notwendig zu klären wie der Aufbau der Sprachalamierungsanlage aussieht:
    Wie wird alarmiert?
    Besteht ein Kopplung zu einer Brandmeldeanlage (BMA)? Hier gilt dann auch die DIN 14675 !
    Gibt es eine Feuerwehrsprechstelle, etc.


    Welche Grundlagen gab es zum Zeitpunkt der Errichtung für die Anlage:
    Gilt die SVPrüf (Sachverständigenprüfverordnung) - hier sind dann üblicherweise auch die wiederkehrenden Prüfungen durch einen zugelassenen Sachverständigen nach SVBau notwendig.


    Ich will jetzt an dieser Stelle nicht tiefer einsteigen, denn hierzu müßten o.g. Punkte erst einmal abgeklärt werden.
    Generell schreibt die 0833 für Gefahrenmeldeanlagen eine vierteljährliche Wartung, eine jährliche Wartung und eine 24Std.-Rufbereitschaft/Störungsbeseitigung vor.


    Markus: Bestandsschutz gilt auch für Sicherheitstechnische Anlagen bis zu Zeitpunkt von Änderungen der baulichen Anlage und des Überwachungsumfangs.

  • Habe hier ein ähnliches Problem...


    Generell in Gesprächen mit diversen Leuten ist herausgekommen das die Abnhame vom TÜV kommt.


    Und der Rest bis dahin....


    Ich bin da so vorgegangen das ich eine Bestandsaufnahme mache und gucke wie die Anlage abgeliefert wurde.


    Versuche alte Unterlagen anzusehen und wenn alles nichts hilft ran an die Ausschreibung.


    Generell ist es zwar richtig was in der DIN Norm steht aber ob das Technisch alles immer so machbar und umstzbar ist da steht dann auch meistens das Wissen der beteiligten sowie das Geld meistens im Vordergrund.


    Generell gibt es eine Bestandswarung, heist wenn repariert dann bleibt es ansonsten bei Austausch muss die neue Norm eingeführt werden.


    Und dann heist es auch mit der Feuerwehr der Polizei kontakt aufnehmen damit das alles Grün wird....


    Denn die müssen im Fall der Fälle ja eingreifen.