Bühne bis zu welcher höher ohne Geländer bauen?

  • Hallo,
    ich hoffe jetzt einfach mal, das richtige forum erwischt habe....


    also...
    ich würde mal ganz gerne wissen, bis zu welcher Höhe ich eine (indoor) bühne bauen darf, ohne geländer dranzumontieren???
    ich habe mal was von 80 cm gehört, allerdings bin ich mir da nicht mehr so sicher.


    danke schon mal


    Timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

  • danke erst mal.
    weisst du (oder irgendwer anders) zufällig ne Homepage, wo es diese Bestimmung im einzelnen zu lesen gibt???


    Timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

  • Jo kann ich auflösen. :)
    Es gibt einen Unterschied zwichen


    Bühne -> für Künstler siehe BGV C1, Download http://www.vbg.de
    Tribühne -> für Besucher, siehe VStättVO, Download http://www.vplt.org


    Grundsätzlich kann eine Bühne auch noch höhere Absturzkanten haben, zB. bei einem Orchester Graben. Heir sind dann aber entsprechende Maßnahmen zu treffen. Beispielweise Seilabschrankung ausserhalb der Aufführungen, Beleuchtete Absturkante, Einweisung der Künstler und Techniker.

  • Danke Markus!


    Dann lag ich ja mit meinem Verweis auf einen Meter und die BGV C1 richtig.


    Zu beachten ist allerdings, dass auch für Zuschauer zugängige Bühnen (meinetwegen "nach" der Band als Tanzfläche genutzt) gesichert sein müssen.

  • wir haben ne neue bühne bekommen (so schnell-aufbau teile mit ner sperholzplatte und alu beinen)
    die war so 72cm! da mussten wir das geländern dranschrauben! ka wo der schwachsinn anfängt...

  • Also, definitiv brauch man eine Absturzsicherung egal ob Geländer oder Fangseil oder aus szenischen Gründen entsprechende Fußrampen mit Lichtschlauch ab einer Bühnenhühe von 20 cm!!!
    § 11 Abs. VStättVo Rheinland-Pfalz, die MVStätt ist da großzügiger-da sind es glaub ich 50 cm...
    Tja- andere Länder andere Sitten :D

  • also, da muss man unterscheiden:


    wenn nicht unterwiesene Personen, also Publikum, Kinder, und alle, die nicht in die Gefahren des Bühnenbetriebs eingewiesen sind (und da auch nix zu suchen haben), die Fläche (=BÜhne) betreten können, muss lt. MStättVO eine Abschrankung, auf Deutsch Geländer, ab 20cm Absturzhöhe montiert werden, an die bestimmte Anforderungen gestellt werden (die aber nirgends so richtig klar beschrieben sind). Außerdem muss dann am Geländer unten auch noch ne Kante dran sein, damit keiner mit dem Stuhlbein zwischen Bühnenkante und Geländer rutschen kann und sich dabei erschrickt und Stürzt oder irgendwelche Flaschen u.ä. runterkullern können und einem unten auf die Birne knallen (gerade beim Messebau oder mehrstöckigen Cocktailständen und son krams wichtig), auch MVStättVO.


    Für den unterwiesenen "Bühnenbetreter", also Techniker, Künstler usw. muss dies laut BGV (hier geht es um die Arbeitssicherheit) ab 1 Meter der Fall sein. Ausnahme: die dem Publikum zugewandte Seite (logisch, schon mal auf ner großen Produktion eine Bühne mit Geländer vorne gesehen?). An dieser Seite sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um abstürzen zu verhindern: z,B. die Bühnenkante markieren (weißes Gaffa, besser noch das leuchtend-reflektierende gelb-schwarze), ggf. mit einem Sicherheitsabstand zum Rand von 0,5-1,0m. Es gibt aber auch Produktionen, die ringsherum aus optischen Grüden gar kein Geländer hatten, z.B. Lord of the Dance; dabei waren sogar Bühnenhöhen von fast 2 Meter im Spiel.. Dort ist aber der Boden entsprechend farbig markiert gewesen, also die Aktionsfläche der Künstler (war ein heller Bodenbelag), eben mit einem Sicherheitsabstand von einem Meter und mehr bis zum Rand. Außerdem gibt es dann eine Absturzsicherung, soll heißen da sind Netze, die die "Falling Starts" dann im Falle eines Falles weich auffangen.


    So wird halt unterschieden in Unterwiesen und nicht unterwiesen oder wie auch immer man das nennen mag.


    Gruß zur Nacht...
    Stefan