Guten Morgen
Ich habe hier mehrere Spannschlösser und Schäkel (siehe Bild).
Nun habe ich von mehreren Seiten gehört, diese Bauformen seien nicht mehr zulässig, da man mittlerweile die Gewindeenden gegen Rausdrehen sichern müsste.
Kann mir das jemand schriftlich geben? (Ich habe bis jetzt nichts gefunden)
Danke und Gruss, Matthias
Edit: Auf dem Schäkel ist ein WLL von 3,25T vermerkt, dass heisst für mich Faktor 0,5 ablasten und okay!?
Auf dem Spannschloss ist leider nichts vermerkt, ausser an dem blauen Ende ein R auf der einen Seite und ein 1/2 auf der Anderen.
In der BGVC1 (wer suchet der findet doch) habe ich gerade noch folgenden Satz entdeckt: Seil und Spannschlösser dürfen nur auf Zug beansprucht werden und müssen geg. unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Spannschlösser müssen geg. unbeabsichtigtes Ausdrehen gesichert sein.
Ist denn eine Aufhängung in nicht erreichbarer Höhe, und eine "physikalische Unmöglichkeit" des Ausdrehens (bei 4 Punkten am Gerät) ausreichend genug geg. unbeabsichtigtes Ausdrehen?