Hab das soeben im Internet gefunden:
http://www.ra-kotz.de/skybeamer1.htm
Fragt sich blos, ob das irgendwelche weitwirkendere Auswirkungen hat oder ob es sich um ein Einzelurteil handelt.
Hab das soeben im Internet gefunden:
http://www.ra-kotz.de/skybeamer1.htm
Fragt sich blos, ob das irgendwelche weitwirkendere Auswirkungen hat oder ob es sich um ein Einzelurteil handelt.
Interessante Geschichte - Dürfte uns als Verleiher weniger treffen, da wir ja so ein Ding nicht fest installieren, sondern mal für einen Abend hinstellen. Der Betrieb eines Sky - Beamers ist an sich legal, wenn im Einzelfall ein ausdrückliches Verbot vorliegt, ist das nicht unser Problem, sondern das des Veranstalters. Bei einmaligen oder seltenen Events dürfte das aber niemand bereits im Vorfeld untersagen.
interessant!
denke das ist jedoch ein einzelurteil und wird nicht die regel werden!
wie ist das bei euch in deutschland- bei uns in österreich muss man es anmelden wenn man einen skybeamer ab einer gewissen stärke aufstellt.. wg luftfahrt und so.. ?
Zitat von "alter ego"Interessante Geschichte - Dürfte uns als Verleiher weniger treffen...
klar wird das einen Verleiher weniger betreffen; da ich aber mitbekommen habe, dass der ein oder andere auch mal ne festinstallation plant, könnte die vielleicht hilfreich sein, da meiner meinung nach eine hinweispflicht gegenüber dem käufer besteht.
ehrlich gesagt könnte man damit bei allen scheunenfesten etc. den skybeamer verbieten, sofern er nicht in den antrag zur baunutzungsänderung einer solchen halle, welchen man für einzelveranstaltungen stellen muss, eingeflossen ist.
könnte uns also auch treffen.
darüber hinaus gab es mal wiedersprüchliche aussagen von skybeamervermietungen, dass teile mit über 4kw, also grosse cannons, bei der jeweils zuständigen luftüberwachung angegeben werden sollten.
weiss da jemand etwas drüber ?
das thema gabs auch schonmal vor einiger zeit in der lichtlermailingliste - da bist du ja glaub ich auch verteten, hami. meines wissens ist da aber nichts allgemeingültiges herausgekommen. sofern der veranstaltungsort in der nähe eines verkehrsflughafens liegt (also der luftraum vom flughafen überwacht wird) sollte man spacecannons imho auf jeden fall anmelden.
auch als technikausstatter sollte man den veranstalter auf die mögliche genehmigungspflicht für die aufstellung von skybeamern / spacecannons etc. hinweisen und sich diesen hinweis auch bestätigen lassen !!! sonst heisst es wieder "das hätten sie mir ja sagen müssen" etc.
So, da ich diesen Streitfall auch schon durch habe hier mal ein paar klare Aussagen.
Zum einen ist es wichtig, sich für einen Beamer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Luftfahrtbundesamtes zu holen. Ist etwas Schreibaufwand aber hat schon mehrfach funktioniert.
Dann ist es grundsätzlich immer notwendig das jeweilige Ordnungsamt davon in Kenntnis zu setzen und sich eine Genehmigung zu holen, ausser und das nur am Rand, man weiß das das jeweilige Ordnungsamt dieses von vorneherein verbieten würde, dann klappe halten und 100%ig aufstellen. Was heißt, es dürfen weder Gebäude noch Straßen vom Beamer getroffen werden. Paßt das alles, ist der beamer nur im Luftraum und hierfür hat man dann diese Unbedenklichkeitserklärung so das unsere Freunde und Helfer momentan mittellos sind und das Gerät nicht abschalten dürfen, das darf erst das Ordnungsamt und die sind immer erst wieder Montags im Dienst. Also WE gerettet!!
Meißt kommt dann noch eine kleiner Strafe wegen einer Ordnungswiederigkeit aber auch hier nur, weil das Gerät nicht angemeldet wurde.
Wer gerne mit dem Ordnungsamt streitet kann mit seinen Papieren auch schon im vorraus eine Genehmigung erwirken aber das geht meißt in die Hose und der Überaschungseffekt und damit das WE ist hin.
Festinstallationen dieser Geräte sind nur mit Baugenehmigung möglich und um hier Erfolg zu haben braucht man einen wirklich guten Draht!
Also, wir melden die Teile für den Betrieb immer vorher an, habe da ein Formular gebastelt. Wichtig ist die Telefonnummer einer Person, die den ganzen Abend erreichbar ist und das Gerät notfalls ausschalten kann.
Hat bis jetzt problemlos geklappt.
Hi, in Viernheim gibt es ein spezial verbot! wir sind brundtlandstadt(öko-kram) und weil die vögel von einem skybeamer beeinflusst werden gibt es ein generelles verbot gegen diese teile- schade
Meinst du Brutlandschaft? Viernheim? Ist hier gleich um die Ecke! Weisst du was über Weinheim? Ist zwar anderes Bundesland, aber wer weiss...
Was ist eigentlich mit dem Gerücht, dass in's dortige Bauhaus ne Diskothek rein soll?
Von der Geschichte mit den Zugvögeln usw. habich auch schon gehört. Deswegen durfte hier auch schon die eine oder andere Disse ihen Beamer abbauen. Aber am geilsten fand ich wenn die Rentner die Bullen anrufen weil Ufos am Himmel sind :lol: . Hats alles schon gegeben. Stand alles nächsten Tag in der Zeitung und dann war es das.
Beatz Jan
Aja, die guten alten "Ufo-meldungen" Wenn ein Skybeamer im einsatz war
Hab'se auch shcon oft genug gelesen.
Auch wetterleuchten, und sonstige Sphärische Ereignisse werden häufig als UFO's Fehlinterpretiert.
Na,ja,immer wieder lustig