Die Essens-Steuer auchnoch?

  • Folgendes:


    Fa. hat morgends um 09:00 Uhr eine 20 minutige Pause.
    Die Mitarbeiter bekommen dazu: heißen Kaffee, frische Brötchen und was man so dazu braucht.
    um 12:30 ist eine 40 minutige Mittagspause.
    Die Mitarbeiter bekommen etwas gekochtes, also ein richtiges mittagessen, und Getränke dazu.
    Ebenso gibts Lunchpaketchen für Außendienstler.
    Die Kosten für dieses Essen stehen nirgends in der Buchhaltung, sind also Chefsache oder von mir aus ne private spende.


    Nun meinte ein böser Onkel vom FA, dieses Essen sei ein Einkommen und somit steuerpflichtig :shock:
    Ich seh das anders weil es kein Teil der Arbeitsverträge ist und auch nicht vom Lohn einbehalten wird.


    was meint ihr nun dazu, würde mich sehr interessieren.
    Dafür vielen Dank.


    Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Das Ganze nennt sich (genau wie z.B. ein Dienstwagen) "geldwerter Vorteil" und ist als solcher zu versteuern. Da ist erst einmal egal, ob Du das aus dem Firmenvermögen nimmst (und das Ganze z.B. als Bewirtungskosten versuchst abzusetzen) oder ob Du als Cheffin das privat zahlst...


    Ups, da war der Admin schneller - Servus Micha!!!

  • ich stell mir das grad vor:
    "haste mal ne kippe?" - "musst aber versteuern" :shock:


    Am Ende muss ich auch noch die Hotel-/Nightlinerübernachtung und die Dusche in der Halle versteuern?


    Ich glaub ich mach echt bald mein eigenes Finanzamt auf... bei Strom und Telefon hats ja auch funktioniert.

  • Mein Steuerberater hat mir mal erzählt, was (theoretisch) auch noch alles zum Geldwerten Vorteil gehören kann:


    - wenn ich als Techniker für Auf/Abbau gebucht bin und nicht für die
    Aufführung selbst, ich sie mir aber trotzdem anschaue, dann spare ich
    mir ja den Eintritt. Das wäre z.B. auch ein "Geldwerter Vorteil".


    - das Crew-Catering (aber das hatten wir ja oben schon)


    - gestellte Hotelübernachtungen


    Frage mich nur, wer das überhaupt angibt und wie ein Finanzbeamter das kontrollieren will. Schliesslich muss man als Privatperson keine Belege aufheben...

  • Zitat von "Manuela"

    Die Kosten für dieses Essen stehen nirgends in der Buchhaltung, sind also Chefsache oder von mir aus ne private spende.


    Nun meinte ein böser Onkel vom FA, dieses Essen sei ein Einkommen und somit steuerpflichtig


    Frage: woher weiß denn der Onkel, daß es dort etwas zu essen gab? Es hätte ja sich auch jeder selber was mitbringen können...


    Du musst das (vom Gerechtigkeitsempfinden so sehen): Der Arbeitgeber ist ja nicht verpflichtet, die Arbeitnehmer zu verpflegen. Normalerweise gehst Du dann selber essen oder zum Metzger etc. Lass es mal rund 15,- EUR am Tag incl. Getränke sein.
    Wenn jetzt das vom Arbeitgeber gestellt wird, sparst Du Dir jeden Tag 15,- EUR. Das ist wie, als wenn er Dein Gehalt um 15,- EUR erhöht hätte.
    Also sagt der Finanzbeamter: Dein Gehalt ist also nicht x EUR, sonder x+15,- EUR pro Tag und daraus errechnet er dann die Steuer.
    Ich finde daran nichts Ungerechtes.
    Ungerecht ist nur, daß es die meisten nicht angeben und somit die Steuer etwas "verkürzen".

  • Zitat von "mringhoff"

    Frage: woher weiß denn der Onkel, daß es dort etwas zu essen gab? Es hätte ja sich auch jeder selber was mitbringen können...


    die haben ihm das erzählt.. (beim Essen :D )


    ich laß mir da noch was einfallen, seh es nämlich nicht ein für sowas wie einen Teller Fisch-Stäbchen auchnoch Sozialversicherung und Lohnsteuer abführen zu müssen :roll:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Ich weiß ja nicht, wie lange das schon her ist, aber der Arbeitgeber könnte ja auch Euch nachträglich die Verpflegung in Rechnung stellen...
    Dann wäre es kein Geldwerter Vorteil mehr. (Die Rechnung soll aber schon bezahlt werden und kein Fake sein!).


    Ist nur die Frage, ob das dann wirklich was bringt, je nach persönlichem Steuersatz ist das nämlich gar nicht mal so viel, wenn die Fischstäbchen "nur" versteuert und nicht bezahlt werden...

  • und denkt bitte auch daran, dass ihr den kaffe, den ihr euch aus der kaffeekanne im büro holt (oder auch das glas leitungswasser) auch mit bei der steuer angeben müsst...
    und wenn ich bei nem kollegen/kunden bin und der bietet mir nen kaffee an...

  • Nun, entweder - oder.... Beides passt ja nicht zusammen.
    Entweder du bekommst Verpflegung gratis oder verbilligt (Geldwerter Vorteil) oder Du zahlst das selbst (Verpflegungsmehraufwendung) und machst das geltend (bzw. die entsprechenden Pauschbeträge)

  • So lange man nicht auf dem Firmengelände tätig ist, was in diesem Gewerbe wohl ab und an vorkommt, sollte man auch noch die Möglicht steuerfreie Verpflegungszuschüsse/Reisekosten gestaffelt nach 8/14/24h Abwesenheit zu zahlen beachten.
    Gibt's doh noch, oder.


    Gruß hink

  • Zitat von "mringhoff"

    Frage mich nur, wer das überhaupt angibt und wie ein Finanzbeamter das kontrollieren will. Schliesslich muss man als Privatperson keine Belege aufheben...


    ich denke hier ist auch die Lösung zu finden.
    Es kommt erstmal ein Schild auf den Kühlschrank. "privat, nur fürs Personal". Einer gegenteiligen Nachweisführung seh ich dann mit Interesse entgegen :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Zitat von "Manuela"


    ich denke hier ist auch die Lösung zu finden.


    Naja, solange man nicht seinem Finanzbeamten das wieder brühwarm beim Essen erzählt... :)


    Normalerweise ist das ja alles pillepalle - auch für die Jungs vom Staat. Die paar unversteuerten Fischstäbchen jucken doch niemanden. Drum auch der Freibetrag.


    Interessant wirds dann, wenn das regelmässig (also wie ein Gehalt) ist. Und das vermutet man zum Beispiel bei den Mitarbeitern in einer Gastronomie, die gratis essen und trinken. Oder beim Bankangestellten, wenn er einen vergünstigen Kredit bekommt oder beim Aussenhandelsvertreter der sein Auto von der Firma (auch für Privatfahrten) gestellt bekommt.
    Das sind alles etwas höhere Beträge und für den Finanzbeamten auch leichter herauszufinden.


    Ich finde das mit dem Geldwerten Vorteil durchaus gerecht. Stell Dir mal vor, Du bekommst 1500,- netto - beim Arbeitgeber sind das dann rund 3.000,- EUR Ausgaben. Der Rest sind Steuern, Sozialabgaben etc.
    Wenn der Dir jetzt statt dem Gehalt dafür eine Wohnung, ein Auto, ein Telefon, regelmässiges Essen, Deinen Urlaub und vielleicht noch 30,- EUR Gehalt (und somit auch die Kranken- und Arbeitslosenversicherung) geben würde und das sich insgesamt auch auf 3.000,- EUR summiert, dann müsstest Du ohne den "Geldwerten Vorteil" ja keine Steuern und Abgaben zahlen.
    Wenn das dann jeder so macht, dann würde Vater Staat irgendwann gar keine Steuern mehr einnehmen...