Hauptschalter für Bühnenanlagen

  • Durch Zufall kam ich gerade auf die Seite von LLT und habe mir dort den LLT "Power-Control" angeschaut. Dort steht in der Beschreibung folgender Satz:


    ... Zur Vorschaltung vor die eigentliche Stromverteilung, falls diese keinen Hauptschalter hat, wie inzwischen Vorschrift bei Bühnenanlagen...


    vgl. http://www.llt-lichttechnik.de…T/Powermess/Powermess.htm


    Jetzt wüsst ich gerne in welcher Vorschrift das steht? Des weiteren eine Frage zur praktischen Umsetzung: Ich komme in eine Halle, dort stecke ich das Ding zwischen Speisepunkt und Stromverteiler oder bezieht sich dieser Punkt nur auf feste Installationen? Mir würde nämlich gerade kein Stromverteiler weder von uns noch von einigen z.T. auch recht grossen Kollegen im Umkreis einfallen wo es so nen Hauptschalter drin gibt. An und Ausgeschaltet wird dort immer über die FIs oder zählt ein FI als "Hauptschalter"?

  • über FI's schalten ist scheisse - sorry für den ausdruck - da du sie damit auf dauer schädigen kannst
    über LS-schalter wäre schon besser

    Haste ma Gaffa?
    Haste ma n Leatherman?

  • Zitat von "SMPTE"

    über FI's schalten ist scheisse - sorry für den ausdruck - da du sie damit auf dauer schädigen kannst


    Womit begründest Du das? Somit würde ja auch die werktägliche Prüfung der RCDs selbigen schaden...?!

  • Zitat von "Dani CEE"

    Ich würde sagen das Abschalten mittels FI schadet nur unter Last


    das meinte ich auch

    Haste ma Gaffa?
    Haste ma n Leatherman?

  • Hallo Robert,


    also ich kenne diese "Hauptschalter" in Stromverteilungen.


    Doch wer kennt eine Vorschrift, welche diese Hauptschalter fordert? Diese berechtigte Frage von Robert ist noch nicht beantwortet...


    Viele Grüße


    Stephan

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  • Danke Stephan :D Ich denke das Thema FI haben wir jetzt soweit durch, das man FIs nicht unter Last schaltet stand ehrlich gesagt auch nie zur Diskussion. Vielleicht könnte jetzt noch jemand was zu dem Hauptschalterproblem sagen, mein Postfach freut sich danach auch über Angebote von Herstellern die hierfür eine praktikable Lösung anbieten vorausgesetzt diese Vorschrift gibt es so wirklich.

  • In den meisten Hallen in denen ich bisher war gibt es im Stromverteiler/Anschlußkasten einen "Hauptschalter", mit dem man (Gruppen von) Steckdosen freischalten kann.


    Ich denke sowas könnte gemeint sein.
    (ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen, Strom macht bei uns der Elektriker, ich gebe hier nur meine Erfahrungen weiter.)

  • Hallo,


    ich bin auch kein Elektrik-Spezialist, kenne aber solche Schalter (auch für CEE-Steckdosen) z.B. aus Hallen- / Schwimmbädern, werden dort nur für die Handwerker / Reinigung oder bei Veranstalltungen eingeschaltet,
    oder aus Außenbereichen (damit die bösen Einbrecher nicht gleich den Strom für die Flex oder das Schweißgerät haben).


    mfg.
    Peter

  • Ich vermute dieser Hinweis des Herstellers ziehlt auf die VDE 0100-718 ab:


    Zitat von "DIN VDE 1000-718"


    Vieladrige Kabel/Leitungen auf Bühnen mit brandschutztechnischer Trennung zum Zuschauerhaus:


    alle Stromkreise eines mehradrigen Kabels müssen mit einem gemeinsamen Schalter zu
    schalten sein.

  • Ein FI-Schalter ist ein Lastentrennschalter da er im Fehlerfall immer
    allpolig vom Netz trennt,egal welcher Strom gerade fließt.Da es häufig
    Kurzschlüsse sind muß das Abschaltvermögen min 6kA betragen.
    Da ich persönlich noch nie gehört habe das ein FI-Schalter nach z.B.100
    Auslösungen ausgetauscht werden muß,frage ich jetzt dochmal wieso
    der FI-Schalter nicht per Püftaste abgeschaltet werden darf.
    Also : Ein FI-Schalter kann und darf auch Hauptschalter sein.


    Die Dusseldorfer Messegesellschaft hat mal ein kleines Feuerchen auf einem Messestand gehabt.
    Ein böser böser Scheinwerfer hat gebrannt.
    Und die bösen bösen Kabel und Schalter haben das eingewiesene Fach-
    personal am Stand so konfus gemacht das die garnicht mehr wussten
    ob sie Männchen oder Weibchen sind.Am ende wussten die garnicht mehr
    wie ihr Stand eingeschaltet geschweige denn AUSGESCHALTET wird.
    Doch Rettung naht bei Nacht und Wind der Sicherheitsingenieur kommt
    geschwind.Er zwinkert kurz und sagt behende,der Notaus setzt dem Graus ein ENDE.


    Also:Hausvorschrift der Messe Dusseldorf.
    Manche Hersteller greifen halt nach jedem Strohalm.

  • Zitat von "Quasel"

    Also : Ein FI-Schalter kann und darf auch Hauptschalter sein.


    Sommertheater, nach Schluss der Vorstellung mit dem FI in der Verteilung die ganze Anlage stromlos geschalten. In der Verteilung, von der wir den Strom bekommen haben, hing auch noch ein FI mit drin, der dabei auch gleich mit flog. Auf dieser Verteilung hing dann auch noch die Gastro mit ihrer Kühlung... :oops:





    (Für die, die nicht mehr die alten Begriffe lernen: gemeint ist ein RCD)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Darf eine Sicherung (Automat oder FI) eine dauerhafte Trennung sein?
    {Ein bekannter Elektriker in einer größeren Halle hat mal gemeint "Nein, denn einen Schalter kann ich verriegeln (zur Not mit nem Vorhängeschloß). Wichtig bei offenen Enden z.B."}

  • Zitat von "Quasel"

    Ein FI-Schalter ist ein Lastentrennschalter da er im Fehlerfall immer
    allpolig vom Netz trennt,egal welcher Strom gerade fließt.Da es häufig
    Kurzschlüsse sind muß das Abschaltvermögen min 6kA betragen.


    Ein Lastentrennschalter? Also es gibt Lasttrennschalter, die schalten bis zum Nennstrom und es gibt Leistungsschalter, die können auch einen Kurzschluß (die von dir angesprochenen 6kA) schalten.
    Für einen FI sollte eigentlich die Eigenschaft "Lasttrennschalter" ausreichen, denn für den Kurzschluß sind die Sicherungen zuständig. Wie kommst du auf die Aussage "Da es häufig Kurzschlüsse sind"? Seit wann schalten FI Schutzschalter bei Kurzschlüssen?


    mfg. Markus

  • hmmmjaaa...


    Ein Lasttrennschalter schaltet bis zum doppelten Bemessungsstrom, ist allerdings nicht zum Schalten unter Kurzschlussbedingungen geeignet, sondern zum Schalten im normalen Betrieb, z.B. 6kA


    Ein Leistungsschalter ist zum Schalten unter Kurzsschlussbedingungen geeignet, je nach Ausführung jedoch nur begrenzte Kurzschlussströme, z.B. 140kA


    Zum Schalten von kleinen Anlagen kann man auch einen FI nehmen, zumal das Teil von LLT auch nur bis 125A lieferbar ist
    Ein 125A FI hat halt nicht so'n schönes Blinki-Display :D

  • Zitat von "ADMIN"

    Sommertheater, nach Schluss der Vorstellung mit dem FI in der Verteilung die ganze Anlage stromlos geschalten. In der Verteilung, von der wir den Strom bekommen haben, hing auch noch ein FI mit drin, der dabei auch gleich mit flog.


    und warum ist der mitgeflogen? Kann ich mir nur erklaeren, wenn ihr einen Fehlstrom produziert habt (RCD-Tester oder alter Duspol gg. PE ;) ) :?: Die Prueftaste produziert zwar auch einen Fehlstrom, aber nur fuer den "eigenen" RCD.


  • Ein Lasttrennschalter der 6kA schaltet, wäre dann einer mit 3kA Nennstrom. Nicht so ganz der Bereich von dem wir jetzt reden, oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
    Und ein Leistungsschalter im bis 125A Nennstrom dürfte im Regelfall auch auf weniger als 140kA Kurzschlußstrom ausgelegt sein?!


    mfg. Markus

  • Hab nichts von einem reinen 125A Leistungsschalter geschrieben.


    Es ging lediglich um den Unterschied, zwischen Lasttrennschalter und Leistungsschalter, wobei die 6kA auf den Bemessungsstrom bezogen waren.


    Eine Einspeisung von 6kA ist sicherlich nicht branchenüblich, aber wenn wir schon von "großen" Schaltern sprechen, kann mann diese ja mal mit anführen. Desshalb stand ja auch z.B. davor.

  • Zitat von "bemi"

    und warum ist der mitgeflogen? Kann ich mir nur erklaeren, wenn ihr einen Fehlstrom produziert habt (RCD-Tester oder alter Duspol gg. PE ;) ) :?: Die Prueftaste produziert zwar auch einen Fehlstrom, aber nur fuer den "eigenen" RCD.


    Ich habe mir gerade noch mal den Schaltplan eines RCDs angesehen: Du hast recht, theoretisch hätte das nicht passieren dürfen. Vielleicht war das ein RCD-Exemplar, bei dem die Prüftaste unkonventionell verdrahtet wurde (Herstellerseitig, der Verwender kommt da nicht mehr ran...), oder es war ein dummer Zufall.

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