Hallo,
da die Suche nichts Aufschlussreiches ergeben hat und das Thema doch irgendwie aktuell ist, eröffne ich mal diesen Thread mit der Hoffnung, einen Überblick über den Vorschriftendschungel zu schaffen.
Die meisten hier im Forum transportieren Güter, was ein Teil Ihres Gewerbes ist. Daher betreffen die Vorschriften sie auch.
Mir stellt sich die Situation wie folgt da:
Fahrtenschreiber
bis 2,8 to (zulässiges Gesamtgewicht): nicht nötig
2,8 bis 3,5 to.: Tageskontrollblatt nötig
ab 3,5 to: Fahrtenschreiber (bei älteren Fahrzeugen), Digitales Kontrollgerät (bei Neuzulassungen)
Bei wechselnden Fahrern muss der Fahrer eine Bescheinigung mitführen, daß er die nicht aufgezeichnete Zeit nicht anderweitig gefahren ist, außer beim Digitalen Kontrollgerät, hier hat ja jeder Fahrer seine Fahrerkarte.
Ausnahmegenehmigung kann man im Werksnahverkehr (bis 50 km Umkreis) beantragen.
Anhänger
Mit einem großen Anhänger kommt man im Gesamtgewicht schnell über die 3,5 to, braucht somit einen Fahrtenschreiber im Zugfahrzeug.
Zudem unterliegt man sofort mit Anhänger dem Sonntagsfahrverbot, (sofern das Zugfahrzeug als LKW eingetragen ist, aber auch bei Zugfahrzeugen die als PKW eingetragen sind. Dazu gibt es entsprechende Urteile: http://www.verkehrsportal.de/b…ion/index.php/t12901.html
Ausnahmegenehmigungen werden (zumindest in unserem Landkreis) für unsere Branche nicht erteilt.
Erlaubnispflicht
Für den gewerblichen Gütertransport benötigt man ab 3,5 to eine Erlaubnis, die an einige Voraussetzungen gebunden ist:
Führerschein
Mit dem neuen PKW-Führerschein darf man nur noch bis 3,5 to ohne Anhänger fahren.
Jetzt meine Fragen:
Wie handhabt ihr das? Nur noch Fahrzeuge bis 2,8 to, oder bis 3,5 to und mit Fahrtenschreiber, sowie Nachweisen über die übrige Arbeitszeit des Fahrers/der Fahrer?
Was macht ihr beim Anmieten eines 7,5-Tonners? Erlaubnis beantragen?