• kurze frage:
    wie lange sind deutsche uid nummer, bzw wie lange normale steuernummern.


    ich habe einem kunden dummerweise was ustfrei-innergemeinschaftlich verkauft ohne die nummer prüfen zu lassen, diese ist nun falsch, der kunde besteht aber darauf, dass die gültig sei.....


    lt seinem steuerberater darf die 13 stellig sein, lt meinem und lt eu-prüfungshomepage muss die 9stellig sein.


    vielleicht hilft mir wer kurz weiter..


    lg


    getec

  • das mit dem testen ist klar, aber wie gesagt wir hatten drauf vergessen, die nummer klang plausibel und nun haben wir ein problem mit unserer finanz.
    so wies aussieht müssen wir die ust nachzahlen, was halt zu einer klage des kunden führen muss, da dieser immer noch darauf besteht, dass seine de*********** irgendwas nummer korrekt ist.



    einfach dämlich, offensichtlich hat jemand da versucht uns zu betrügen :(


    getec

  • ja so siehts aus, das was ich bekommen habe war deutsche steuernummer und keine uid nummer, nun muss ich die ust nachverrechnen und er hat jetzt schon gemeint, dass er sie nicht zahlen wird....
    wird wieder lustig....


    getec

  • Falls Dein Kunde wirklich Gewerbetreibender und auch nicht umsatsteuerbefreit ist, dann sollte er auch automatisch eine USt-IdNr. erhalten haben.


    Falls nicht: dann viel Erfolg beim nachträglichen Eintreiben...

  • Zitat von "mringhoff"

    Falls Dein Kunde wirklich Gewerbetreibender und auch nicht umsatsteuerbefreit ist, dann sollte er auch automatisch eine USt-IdNr. erhalten haben.


    nicht automatisch.


    Zitat von "Bundeszetralamt für Steuern"

    ...Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt diese auf Antrag. Gesetzliche Grundlage ist § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG)....



    Ich würde mir die Zuteilungsbestätigung vom Kunden faxen lassen. Damit dürfte er normalerweise kein Problem haben. :D

  • Zitat von "restless"


    nicht automatisch.


    ...zumindest war es bei unseren beiden Firmen so. Da kam der Schrieb aus Saarlois vollkommen unaufgefordert. Allerdings ist das schon ein paar Jährchen her, vielleicht ist das ja jetzt anders...

  • tja, ich habs heute eh nachbezahlt schon, einfach zur sicherheit, der käufer will nun anderen firmennamen etc drinnen haben, anscheinend gibts da firma die uid nummer hat usw, aber darauf lass ich mich nimmer ein...


    ist uns eine lehre und sollten auch alle anderen drüber nachdenken, dass die vorher zu prüfen sind :)



    lg getec

  • Hm, Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, dachte aber, das ist EU Recht ( kann mich irren )


    Bei uns wird das jedenfalls so gehandhabt, das man die UID Nr automatisch bekommmt, da man sie auf jeder Rechnung Raufschreiben muß.
    Ohne diese UID auf der Rechnung erkennt die Finanz diese gar nicht an.
    Auch innerösterreichisch.
    Und ein Gewerbetreibender, der keine UID hat, d weiß man sofort, da ist was faul, der hat im Normalfall kein oder ein falsches Gewerbe. :?


    Ev. mal die dt. Finanz informieren :D:D


    Da werden manche schnell :shock:

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  • In Deutschland muss man ENTWEDER die UID ODER die SteuerNummer angeben, damit (allerdings in Deutschland) der Empfänger die dort ausgewiesene Umsatzsteuer geltend machen kann.
    Ist diese nicht angegeben, dann hat nur der Rechnungsempfänger ein Problem. Er kann dann die USt. nicht geltend machen.


    Nebenbei gibt es hier in D auch Kleingewerbetreibende, die - auf Antrag - von der USt-Pflicht befreit wurden (sog. Bürokratieabbau :-). Diese brauchen dann keine USt.-Erklärungen abgeben, müssen also auch keine verlangen und abführen, können dafür im Gegenzug auch logischerweise keine verrechnen.
    Diese haben dann auch keine UID...

  • wir fassen mal kurz zusammen:
    es gibt eine St-Nr. in der Form xxx/xxx/xxxxx
    es gibt eine UStID in der Form DE xxxxxxxxxx
    (die Anzahl der Stellen kann jeweils variieren)


    Zusätzlich zu den von mringhoff genannten Kleingewerbetreibenden gibt es auch noch Freiberufler, die zwar Umsatzsteuerpflichtig sind, aber trotzdem keine UStID haben, sondern nur eine St-Nr.


    (das Thema wurde in diesem Forum schon mehrfach besprochen...)


    Dazu kommt noch, daß man seine St-Nr. nicht wahllos veröffentlichen sollte (Internet), da es in diesem Zusammenhang Missbrauchsfälle gab - auf die Rechung gehört sie jedoch!