Umsatzsteuer bei Einzelunternehmen

  • Servus,
    mir ist eigentlich klar was alles auf eine Rechnung gehört, Nummer, Datum, Leistungsart etc, läuft auch seit 3 Jahren ohne Probleme.
    Jetzt wurde ich darauf hingewiesen, dass ich als Einzelunternehmer eine Verpflichtungsklausel zur Abführung der Umst angeben muss ala:
    "Hiermit versichere Ich, Umsatzsteuer bei Finanzamt XY abzuführen"
    Dies gelte nur für einzelunternehmen, nicht aber für GbRs und Co.


    Angeblich seit ca 3 Jahren Pflicht. Ist da was dran oder einfach nur Fehlinfo? konnte im Netz zu diesem Thema leider auch nichts finden.


    MfG Max

  • die üblichen dinge waren mir schon bewusst, kam nur sehr ins stocken, da allein durch angabe der ustid und ausweisung der umst ja fest steht, dass ich diese ans finanzamt abführe. alles andere wäre steuerhinterziehung und ja auch mein problem und nicht das des Kunden.

  • Die Nichtzahlung der Umsatzsteuer ist keine Steuerhinterziehung, sondern Nichtzahlung. Wenn man die Steuer aber nicht oder nicht korrekt anmeldet oder erklärt, dann ist es Steuerhinterziehung, vgl. §370 AO.


    Details, aber aufgrund strafrechtlicher Relevanz wichtig. Mehr dazu wie immer nicht von mir.



    Viele Grüße und gute Nacht,
    Volker

  • Außerdem gibt es da noch die Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer erheben und infolgedessen auch nicht abführen. Daher wäre eine solche grundsätzliche Bestätigung für Einzelunternehmen unsinnig.

  • @ Max:


    Dieser Satz, der da von Dir verlangt wird, ist ohne irgendeinen Nährwert. Dein Kunde möchte sich allerdings gegen die Gefahr absichern, daß zwar ein Gewerbe angemeldet wurde (irgendwann) es aber nicht mehr besteht oder eben die USt nicht abgeführt wird. In beiden Fällen kann es ihm bei einer Steuerprüfung passieren, daß der entsprechende VSt-Abzug ihm aberkannt und sein ESt-bescheid rückwirkend korrigiert wird. Das hat schon so manche Firma gekillt.


    Bei uns in der Gegend ist es üblich, einmal jährlich vom Finanzamt die "Bescheinigung in Steuersachen" schicken zu lassen und den Auftraggebern in Kopie zu senden.


    Grüße,
    Falco

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  • Es muss ja eh auf jeder Rechnung (bzw. jedem Geschäftsbrief) die Steuernummer sein, von daher erübrigt sich ja der Rest.
    Bei einer Rechnung ohne Steuernummer kann ich die Vorsteuer nämlich nicht ansetzen.