Gebrauchtgerät steuerlich absetzen.

  • Moinsen,


    Ich hab mich ausfürlich umgeschaut ob ein solcher thread existiert hab aber nichts gefunden.


    Folgende Situation, ich arbeite freibruflich als Mediengestalter Bild/Ton auf Lohnsteuerkarte.


    Jetzt arbeite ich quasi "fest-frei" in einem Studio und mache dort Filmtongeschichten.Allerdings nehme ich Teile der Arbeit mit nach Hause um dort z.B an den Wochenende weiterzuarbeiten wenn das Studio"Im Wochenende" ist.


    Das ich z.B die dafür beschaffte Software und Hardware steuerlich absetzten kann ist mir bekannt, nur wie sieht das aus wenn ich z.B ein Paar aktive Abhörmonitore "von Privat" kaufe ( mit Quittung/ Kaufbeleg des Verkaufenden über den Tatsächlichen Gebrauchtpreis)


    lässt sich das auch absetzten oder muss ich "neu" kaufen?


    Wäre toll wenn jemand dort Erfahrungen hat.



    Danke



    LG


    Andre Mundt

  • das kann man absetzen - allerdings ohne möglichkeit,
    die mehrwertsteuer zu verrechnen

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Danke, da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin interessiert mich ja eine ausgewiesene Ust eh nicht, mir ging es ja um Gerät von privat oder z.B von Ebay!


    Danke nochmal

  • bitte denke daran das für Dich wohl am günstigsten die Sofortabschreibung als "GeringwertigesWirtschaftsgut" GWG in Frage kommt. Ansonst hast Du ne 4 oder 6jährige Abschreibung am Hals.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Zitat von "Andy006"

    bitte denke daran das für Dich wohl am günstigsten die Sofortabschreibung als "GeringwertigesWirtschaftsgut" GWG in Frage kommt. Ansonst hast Du ne 4 oder 6jährige Abschreibung am Hals.



    das geht aber auch nur bei aktivmonitoren die man ob ihrer
    geringen wertigkeit vielleicht besser gar nicht kaufen würde... :D

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat von "hasenfuß"

    das geht aber auch nur bei aktivmonitoren die man ob ihrer
    geringen wertigkeit vielleicht besser gar nicht kaufen würde... :D


    Naja, für 400€/Stck bekommt man doch schon was passables...


    Man muss die ja nicht immer Paarweise kaufen & bezahlen.


    Trotzdem bliebe zu klären, ob sie dein StB nicht eher ins Anlagevermögen hineinrechnen will.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • [/quote] Naja, für 400€/Stck bekommt man doch schon was passables...


    Man muss die ja nicht immer Paarweise kaufen & bezahlen.


    Trotzdem bliebe zu klären, ob sie dein StB nicht eher ins Anlagevermögen hineinrechnen will.[/quote]


    Es spielt keine Rolle ob Du gleich beide Boxen bezahlst und die Beiden auf der gleichen Rechnung stehen. Es geht nur darum das beide Boxen im Einzelpreis ausgeführt sind und beide Boxen unabhängig voneinander betrieben werden können.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Zitat von "Andy006"

    Es spielt keine Rolle ob Du gleich beide Boxen bezahlst und die Beiden auf der gleichen Rechnung stehen. Es geht nur darum das beide Boxen im Einzelpreis ausgeführt sind und beide Boxen unabhängig voneinander betrieben werden können.


    [Korithenkackmodus] Es macht (leider) sehr wohl einen Unterschied, ob ich ein (Stereo-)Paar Boxen für 411,-€ kaufe, oder 2 (Mono) für 409,- / Stck... :oops:
    Da kannst du dann mit den Finanzbeamten herumdiskutieren, wobei die naturbedingt allerdings meisstens recht haben.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Um jetzt ganz genau zu werden, die Vorraussetzung für GWG:


    - bis 410 Euro netto
    - Selbstständig nutzbar (Daher ist PC Peripherie nicht als GWG anzusehen, sondern muss, soweit es über 60 Euro netto {Kleingeräte} kostet, nach AfA abgeschrieben werden
    - Abnutzbar
    - muss Anlagevermögen sein
    - beweglich



    Aus diesen Gründen wird ein Lautsprecher immer einzeln bewertet und nicht das Boxenpaar.


    Gruß


    Jochen

  • Zitat von "treibsand"


    [Korithenkackmodus] Es macht (leider) sehr wohl einen Unterschied, ob ich ein (Stereo-)Paar Boxen für 411,-€ kaufe, oder 2 (Mono) für 409,- / Stck... :oops:
    Da kannst du dann mit den Finanzbeamten herumdiskutieren, wobei die naturbedingt allerdings meisstens recht haben.


    Das ist kein Korinthenkackmodus sondern Steuerrecht. Übrigends hast Du mich wohl missverstanden denn ich meine genau das was Du schreibst.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?