Darf man LKW fahren oder nicht?

  • So ich werde jetzt eine Behauptung eines Kollegen in den Raum stellen. Wer antworten möchte soll seine Aussage bitte mit gültigen Gesetztes Auszügen untermauern. Da ich mich seit tagen mit mehreren Leuten rumstreite möchte ich jetzt eine klare Aussage.


    Also folgender Sachverhalt:


    Ich bin Selbständiger Veranstaltungstechniker. Jetzt kommt ein Auftraggeber zu mir und sag ich soll doch bitte mit seinem LKW voll Technik von A nach B fahren. Ich bin weder Angestellt noch in der Firma des Auftraggebers.


    SO ist es jetzt richtig, dass ich den LKW nur fahren darf, wenn in meinem Gewerbeschein Güterfernverkehr steht!(was ja nun nicht so einfach ist in den Gewerbeschein das stehen zu haben)!


    Das heißt 90% der LKW Fahrer von Firmen (Veranstaltungstechnik)dürfen den LKW gar nicht fahren.


    Kennt sich jemand von Euch gut mit Gewerberecht aus? Wie ist die Rechtslage?


    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?


    MfG Lightperformer

  • Hier ist das Gesetz:
    http://bundesrecht.juris.de/g_kg_1998/__1.html


    Demnach die Frage: Güterkraftverkehr? Nach Deinen Angaben ja.
    Dann: Werkverkehr? IMHO ja.
    Angestellter Fahrer oder Unternehmer krank? Nein.


    Demnach gewerblicher Güterverkehr mit den erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen....


    Nach §15a muss man erst den Werkverkehr anmelden (http://bundesrecht.juris.de/g_kg_1998/__15a.html). Wer von Euch hat das gemacht?



    Mehr dazu auch hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr

  • Nachdem ich jetzt mit dem Gewerbeamt telefoniert habe, darf ich wirklich den LKW nicht fahren, außer ich melde Guterfernverkehr an und das ist total irre. Prüfung bei der IHK.... blablabla....... man muß ja, weil man ein Risiko trägt Eigenkapital nachweisen.... 14.000 Euro.....


    Dann laß ich das mal lieber mit LKW fahren........



    P.S. Das heißt wirklich, dass 90% der Leute die im Verleihgeschäft (Freelancer) sind nicht LKW fahren dürfen... na da... auf zur nächsten BAG Kontrolle.....




    MfG Lightperformer

  • Hat sich der Mensch im Gewerbeamt irgendwie dazu geäußert, wie folgendes zu verstehen ist?


    Zitat

    §2
    Ausnahmen


    (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf
    1. ... 7.
    8. die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke


    Schließlich geht es ja bei der ganzen Geschichte nicht um den Transport zum Selbstzweck ("Issdochejal, wat ich da fahr, hauptsach die Karre is voll") sondern um den Transport von Betriebseinrichtungen, zumal ja in vielen Fällen der Fahrer auch gleichzeitig zum Bedienungs-/Betriebspersonal gehört.


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Also das Problem ist, sagt das Amt, das die Gegenstände, die wir transportiren nicht mir gehören..... was sie, wenn ich Freelance bin ja nicht tun! Wenn ich Angestellter wäre oder der Chef ist das egal, da ich aber Selbständiger bin und etwas transportiere, was ich zwar zum arbeiten brauche, mir aber nicht gehört, hab ich ein Problem...........


    Ich habe jetzt sorry die Schnauze voll von dem Thema, jeder erzählt mir was anderes...... da lassen wir es halt mal drauf ankommen. Bis jetzt hats ja niemanden interessiert.


    Oder hat jemand schon Erfahreungen mit der BAG in diesm Fall gemacht???


    MfG Lightperformer

  • Werde oft vom BAG und sonstigen Sozialen Einrichtungen Kontrolliert. und die meinten das ich nicht unter die Güterverkehrsregelung falle
    Gruß Michi

  • Wie wärs denn mal mit beim BAG selber nachzufragen?


    Ob es sich -um noch eine Variante einzubringen- um "Werkverkehr" handeln könnte?


    http://www.bag.bund.de/cln_002…kverkehr/Werkverkehr.html


    Das BAG:
    http://www.bag.bund.de


    Das Problem ist ja auch, in einer Kontrolle zu stehen -wie üblich Zeitdruck- und es erst mit den Kontroll Menschen ausdiskutieren zu müssen, unter welche Art Verkehr der Transport gerade fällt.


    Da wäre ein "onboard" Schrieb des BAG sicherlich hilfreich.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Ich bin der Ansicht daß man nur dann eine spezielle Anmeldung machen muß wenn diese Arbeit einen erheblichen Teil des Geschäfts darstellt. Das halte ich hier für nicht gegeben, man muß ja auch keine Klempnerei bei der Handwerkskammer eintragen um ein par Dixis auf der VA aufstellen zu dürfen :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Naja das grössere Probelm was man als freelancer bekommt ist bei tagesveranstaltungen


    Abfahrt mit LKW -> Aufbau -> Show -> Abbau -> heimfahrt = Überschreitung arbeits und Lenkzeiten.


    Hier sehe ich die grössere gefahr der Gesetztesüberschreitung.
    Und da du mit nem grossen Brummi unterwegs bist und demnach auch nen Fahrtenschreiber hast eher das Problem.


    Oder willst du NUR LKW fahren?

    *** Michael Pillkahn ***


    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.


    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Ich habe mich schon vor einiger zeit komplett dagegen entschieden die LKW für die firma zu fahren die mich bucht.


    zum einen ist das das ausgansproblem dieses threads, die von michael pillkahn angesprochene überschreitung der lenkzeiten, dazu noch häufig völlig überladene 7,5 tonner, und zu guter letzt die völlig unklare versicherunglage, denn meine berufshaftpflicht würde nicht bei fremden fahrzeugen haften die ich selber steuere.


    Wenn noch mehr leute so kompromisslos wären, würde sich das problem schnell erledigen, denn es würd eben eine person extra geben die den LKW hin und her fährt.
    Da aber immer noch der Geiz regiert bleibt das wohl eine wunschvorstellung.


    als angenehmer nebeneffekt des "nicht fahrens" stellen sich so auch noch kürzere arbeitszeiten ein, da man ja direkt mit dem PKW nach hause kann von der baustelle.


    Also liebe TLs PLs und disponenten, bucht doch lieber einen dazu der fährt!

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Also das es Werksferkehr ist, was wir alle betreiben, ist glaube unumstritten.


    Gemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zGG als 3,5 Tonnen durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


    - die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft,
    vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt;


    - die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom
    Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des
    Unternehmens;


    - die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen
    Personal geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für
    einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.


    - die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des
    Unternehmens dar.


    Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird Werkverkehr betrieben, der gemäß § 9 GüKG erlaubnisfrei ist. Die Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, entfällt.


    Naja ich werde dann einfach am Montag mal bei das BAG anrufen und mal schauen was die mir erzählen. Ich habe mir natürlich angewöhnt alles schriftlich noch mal zuschicken zu lassen, da es ja wie immer Besserwisser gibt.
    Viele Chefs zum Beispiel sagen das, dass alles Quatsch ist, wenn ich Chef wäre würde ich das auch sagen, aber wenn es wirklich mal (wie bei einem Bekannten LIVE erlebt) soweit ist, das man angehalten wird und das Thema zur sprache kommt und die Jungs von der BAG auf dem Gerwerbamt anrufen..........und dann irgendwann ein netter Brief nach hause kommt wo man eine Summe X bezahlen soll weil man eine Straftat begangen hat, dann sagt der Chef bestimmt nicht , " hey ich bezahle dir das"!


    Wir werden sehen was die Jungs bei das BAG sagen................



    MfG Lightperformer

  • Zitat von "Lightperformer"

    - die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft,
    vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt;


    Und genau hier liegt der Knackpunkt:
    Wenn du als Tech gebucht wirst, dann mietest du ja die Technik nicht, sondern führst den Transport fremder Güter durch, für die du Geld bekommst -> gewerblich


    Haben mal genau den Sachverhalt der BAG geschildert und genau das zurückbekommen.


    Was anderes wäre es, wenn du als Tech (nachweislich) die ganzen Sachen bei deinem Auftraggeber mietest. Dann ist es ja wie dein eigenes Material.
    Was aber im Umkehrschluß bedeutet, dass du für Schäden an den Mietsachen haftbar bist, ein zweischneidiges Schwert...


  • was ist dem noch hinzu zu fügen? oder ist es euer hauptjob, das zeugs quer durch die lande zu schunkeln?

  • Zitat

    was ist dem noch hinzu zu fügen?


    Folgendes:


    Zitat

    Darüber hinaus müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:...


    Damit steht es gemäß dem zitierten Paragraphen 3:1 gegen Freelancer als Fahrer. Mich inklusive.


    Gruß, Michel

  • Richtig,


    der Fahrer muss Angestellter des Unternehmens sein, Punkt. Das ist die Kernaussage. Da verweise ich gerne auf meinen im VPLT-Magazin erschienenen und auch in diesem Forum eingebrachten http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=475784#475784 Artikel. Es ist nicht so schwer, hier eine rechtlich saubere Möglichkeit zu finden... Man muss es nur tun.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "Manuela"

    man muß ja auch keine Klempnerei bei der Handwerkskammer eintragen um ein par Dixis auf der VA aufstellen zu dürfen :D


    Wart mal ein paar Jahre ab, das kommt auch noch wenn ich mir das so ansehen ... gerade die EU-Rechtlinien die in nationales, also hier deutsches, Recht umgesetzt werden MÜSSEN sind doch oft ein Pulverfass .. siehe Gewährleistungspflicht für Privatverkäufer :?

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  • wenn ich einen Verleiher habe, der mir den LKW mit der Technik gibt und ich diesen entgegennehme und der Auftragnehmer bin. Er vermietet mir die Sachen. Wenn ich mit dem LKW am VA Ort angekommen bin, Unterschreibt mir der Veranstalter, die Technik entgegengenommen zu haben, was wiederum heißt ich vermiete sie ihm?


    Und nu?


    Was ist in dem Fall zu beachten?


    Der LKW ist Vollkaskoversichert und ich müße im Eigenverschuldeten Schadensfall nur die SB bezahlen.


    Was ist mit der Technik die hinten kaputt geht? Zahlt das meine Haftpflicht?


    Was nu?


    MfG Lightperformer

  • Zitat von "djobi"


    Wart mal ein paar Jahre ab, das kommt auch noch wenn ich mir das so ansehen ... gerade die EU-Rechtlinien die in nationales, also hier deutsches, Recht umgesetzt werden MÜSSEN sind doch oft ein Pulverfass .. siehe Gewährleistungspflicht für Privatverkäufer :?


    Ist zwar OT, aber der Quatsch geistert jetzt schon seit Jahren durchs Netz. Eine Gewährleistungspflicht für Privatverkäufer gibt es nicht!
    Und falls einer fragen sollte: Ja, die ganzen "Klauseln" bei Ebay sind Quatsch!

    Bis dann... Arno!

  • Hallo Arno,
    du hast Recht, es ist off-topic.
    Allerdings lag meine Hauptaussage in dem Debakel mit dem EU-Recht, das in nationales Recht umgesetzt werden muss und durchaus die ein oder andere Hürde und böse Überraschung birgt ..


    Zum Gebrauchtverkauf steht hier
    http://www.koehler-klett.de/ko…oads/pauly_lueckD1702.pdf
    einiges, bes. S.3 find ich interessant - eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gibt es durchaus!

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