Hallo Leute
Ich hatte am Wochenende eine Veranstaltung Oststeiermark / Österreich.
Strommäßig war 1x 63A CEE gefordert, da wir mit ca. 30kW unterwegs waren.
Den Stromanschluss verlegte der örtliche ElektroinstallationsMEISTER!!!
Als Anschluss bekamen wir eine ganz besondere 63A Buchse: L1, L2, L3, PE quasi als Viereck außen, in der Mitte ein kleiner N Kontakt (hier ein Vergleichsfoto: http://www.pvogmbh-shop.de/cos…v/102-3205-1118739147.jpg )
Doch was mit noch viel mehr Sorgen machte:
Dieser Anschluss war an einer 6² Leitung angeschlossen, die so um die 50m lang war ( bis zum Verteilerkasten)!!!!
Noch bevor unser LKW ausgeräumt wurde, haben wir gleich mal den Elektriker holen lassen.....
Zu dem netten 63A Stecker hat er gemeint: Oh, da is wohl jemandem ein Fehler unterlaufen, kann passieren -> OK, hat nicht er, sondern ein Angestellter gemacht...
Wir haben ein 63A Kabel opfern müssen, von dem er den Stecker runtergenommen hat.... (aber er hat das Kabel nach der VA auch wieder zusammengebaut..)
Aber die BESTE AUSSAGE zu 6² Leitung: Da ich sowieso weiß, dass ihr nicht alles voll fahren werdet und die Leitung weiters im Freien liegt und somit luftgekühlt ist, kann eigentlich eh nix passieren. Und 5 Stunden hällt die fix durch....
Naja, die Leitung verursacht aber auch einen Spannungsabfall, aber dies war ihm anscheinend egal.
Als er uns dann hoch und heilig versichert hat, dass dieser Anschluss der ÖNORM entspricht, haben wir nach Drängen vom Veranstalter dann doch unsere Sachen angeschlossen (wir hatten 16² Kabeln für die weiteren 63A Leitungen...)
Als ich den ersten MA Dimmer mal auf Volllast getrieben hab, hab ich schon mal einen ordentlichen Spannungsabfall gemerkt (auf ca. 215V)
Während der VA ging ich dann nochmals schauen:
L1: 198V
L2: 207V
L3: 220V
Der große Spannungsunterschied kommt vermutlich durch die ungleichmäßige Belastung
Was ich weiß, sind 207V schon außer allen Spannungstolleranzen.
Ich bitte euch um euro Meinung dazu!!!
Vorzugsweise von österreichischen Elektrikern, bzw. jedem der sich da genau mit der Gesetzeslage auskennt
lg Bernhard