Meister/Fachkraft Pflichten als Besucher -> Haftung

  • hab nix passendes in der sufu gefunden!


    situation is ja schon in der überschrift: ich geh als meister/FK auf ne veranstaltung. dort sehe ich ne traversen-konstruktion, die ablegereif ist; eine delayline über puplikum geflogen ohne safety; bühne nicht geklammert und bühnenfüße freischwebend.... und es passiert was.


    diskussion war heute mit klassenkameraden, dass ein meister dann belangt werden kann, wenn er als besucher da war und durch anzeigen der mängel schlimmeres verhindern hätte können.


    meine meinung: natürlich nicht belangbar, da ja vorschriftentechnisch eine FK bzw. ein meister sowieso vor ort sein muss und andere vorschriften, deren paragraphen ich nicht zitieren kann :(


    fragen: 1. muss man als FK was sagen, wenn man was sagen könnte?
    2. muss man als meister was sagen?
    3. wann ist man haftbar als FK oder meister?


    wohlgemerkt alles als besucher, der nach unfall als besucher ermittelt wurde...

  • das ist wieder ein schwieriges Thema. Schwierig wird es sein das auch dem Verantwortlichen = Veranstalter klar zu machen. Noch schwieriger wird es sein das den Ordnungsbehörden klar zu machen. Meist ist es doch wenn es nicht gerade am runterfallen ist oder schon runtergefallen ist. Interessiert das kein Schwein. "Was haben sie denn es hängt doch!" Auch Ordnungsbehörden haben meist keine Ahnung von den Technischen Regeln der Veranstaltungtechnik.


    Beispiele hab ich genug erlebt. In einen Fall kam die Dame nur bis zum Einlass um Ihre Freikarten und die Gebühr zu kassieren.


    Würden die Behörden das Thema ernst nehmen hätten wir keine Sorgen.


    Also wenn Gefahr in Verzug ist, muss jede Person handeln um Schaden an Personen zu vermeiden. Jedoch muss man als Gast keine Abnahme machen.

  • Zitat von "pearl_paiste"

    diskussion war heute mit klassenkameraden, dass ein meister dann belangt werden kann, wenn er als besucher da war und durch anzeigen der mängel schlimmeres verhindern hätte können.


    Die moralische Verpflichtung, zumindest den Versuch zu unternehmen, auf einen sicheren Aufbau zu drängen, soll nicht bestritten werden. Die Frage geht hier aber offensichtlich nach der rechtlichen Verpflichtung.




    Da wäre zunächst zu klären, wie er belangt werden können soll: Strafrechtlich oder Zivilrechtlich? Und auf welcher Rechtsgrundlage?


    Strafrechtlich ist vor allem § 13 interessant. Wie soll ein Meister in die sogenannte Garantenpflicht kommen, wenn er nicht vom Betreiber rechtswirksam beauftragt wird?


    Und dann gibt es noch den § 323 c, die unterlassene Hilfeleistung. Einen Unglücksfall haben wir ja noch nicht, und eine allgemeine Gefahr oder Not üblicherweise auch nicht, sondern nur eine Gefährdung. Wenn dann die Hütte brennt, und die erkennbar nicht wissen, was sie tun, dann könnte man dann anbieten, bei der Evakuierung zu helfen...


    Auch über Mittäterschaft und Beihilfe kommt man da nicht weiter. Insgesamt also: Das Strafrecht gibt da so gut wie nichts dazu her.




    Bleibt das Zivilrecht.


    Ok, man könnte mit dem Betreiber einen Vertrag abschließen, der einen in die Haftung bringt. Wird man als Besucher nicht tun, und auch über das "Kleingedruckte" hat der Betreiber keine Chance, einen in die Haftung zu bringen.


    Bleibt also der Schadensersatz. Den Schaden hat man nicht selbst verursacht. In der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber (und ggf. der Veranstalter), das gibt also auch nichts her.





    Ich weiß natürlich auch, woher solche Gerüchte kommen: Die MVStättV schreibt viel davon, wer Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik sein kann, aber nichts davon, wie dieser rechtswirksam zu beauftragen ist. Das gehört auch rechtssystematisch nicht da rein. Aber man hätte das wenigstens in der Begründung mal klarstellen können...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Moin,
    auf der Seite b-safe.de vom Stroti gibt es auf jeden Fall ein von Ihm selbst erstelltes Formular, dass zu desem Thema passt (Exculpation).


    Der rechtliche Hintergrund wird da jedoch nicht erläutert. Aber ohne Grund wird dieses Formular wohl nicht erstellt worden sein.


    Gruß
    Grobi

  • Zitat von "Andreas Großmann"

    Moin,
    auf der Seite b-safe.de vom Stroti gibt es auf jeden Fall ein von Ihm selbst erstelltes Formular, dass zu desem Thema passt (Exculpation).


    Der rechtliche Hintergrund wird da jedoch nicht erläutert. Aber ohne Grund wird dieses Formular wohl nicht erstellt worden sein.


    Gruß
    Grobi


    ... und was ist wenn mir der Veranstalter das Formular nicht unterschreibt?? Ich würde als Veranstalter keine ne unterschrift geben der da einfach mal mit nem Formular ankommt...

  • Dazu fällt mir folgender Dialog ein:


    Sie (Freundin): "Schatz, lass uns zusammen heute abend auf das Konzert xxx gehen"

    Er (Fachkraft VT): "nee, lieber nicht"

    Sie: "warum ?"

    Er: "Ich habe Angst, dass ich in Haftung für fehlerhafte Aufbauten genommen werden kann"

    Sie: "Häääää !!!???"

  • Ich weiß natürlich auch, woher solche Gerüchte kommen: Die MVStättV schreibt viel davon, wer Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik sein kann, aber nichts davon, wie dieser rechtswirksam zu beauftragen ist. Das gehört auch rechtssystematisch nicht da rein. Aber man hätte das wenigstens in der Begründung mal klarstellen können...

    interessant.genau das ist mir schon oft als Horrorszenario "verkauft" worden

  • Interessantes Thema,

    Ich kabbel mich jährlich mit einem Kollegen, weil ich Bars mit safetys reinhänge, sogar mit 2Stück. Er ist nicht davon abzubringen diese einfache Sicherung wegzulassen "die haben 2 Haken, also braucht man das nicht" ...

    Ich hoffe sehr, das da nie was passiert...

  • Vermutlich gehört es ja nicht zum Thema, solche Beispiele hier zu behandeln...


    Jedenfalls, ein simpler C-Haken hält eine 6er Bar nicht sicher an einer Truss (sollte einer der beiden versagen). Sie fällt vielleicht nicht gleich runter, aber sie ist nicht mehr sicher dran.


    Verrückt, dass es solche Gespräche noch gibt. Vernünftige Safetys sind ab 5€ zu haben!

  • Moin,


    Wenn ich privat auf einer Veranstaltung Gefahr im Verzug sehen würde könnte ich mich nicht mit nem ? in der Hand neben den FOH stellen und darauf warten das es passiert.

    Ich würde die Verantwortlichen Kollegen freundlich darauf hinweisen.

    Sollte das nichts nützen würde ich unter Zeugen den Veranstalter auf das Problem aufmerksam machen. Wenn das auch nicht hilft würde ich die Location verlassen.

    Weil Spaß hätte ich denn Abend nicht mehr. Auch wenn dann hoffentlich nichts passiert.


    Also ich wäre dankbar wenn jemand aus dem Publikum mich auf ein Problem aufmerksam macht.


    Im Ernstfall mit Geschädigten Personen werden sowieso alle Beteiligten bis hin zum Azubi oder Quereinsteiger ohne Ausbildung vor den Richter gezogen und müssen sich zumindest unangenehme Fragen stellen lassen. Inwieweit ein Azubi dann belangt wird weiß ich nicht, bin kein Rechtsverdreher.

    Aber sollte das Gericht feststellen das der Azubi von dem Problem wusste und auch wusste wie Mann das hätte verhindern können, wird auch der Azubi mindestens ein moralisches Problem haben.


    Sollte dieser Azubi vor Gericht dann noch aussagen das ein Meister der Veranstaltungstechnik im Publikum war wird auch Dieser mindestens als Zeuge gehört.

    Und auf die Schlagzeile in der Boulevardpresse:

    Meister der Veranstaltungstechnik war vor Ort und hat nichts unternommen! Gespickt mit Bilder von Geschädigten und dem eigenen Fratzenbuch Profil Bild, können wir glaube ich alle gut und gerne verzichten. (Dies könnte ich mir auch bei einer Fachkraft oder Quereinsteiger mit Berufserfahrung vorstellen)


    Habe selber schon länger keinen groben Unfug auf Baustellen gesehen.

    Bin aber auch nicht der Typ der an freien Wochenenden auf andere Veranstaltungen rennt?


    Zum Thema Safetys:

    An jedes Gerät ein Safety erspart Mühsame Diskussionen mit dem Hauspersonal und gibt einem selber ein gutes Gefühl ?

    Außerdem sieht man den Schrauben von Außen meist nicht an das der letzte „Vollpfosten Dryhire Kunde“ diese komplett überdehnt hat.


    Ich wünsche einen sicheren Unfallfreien Abend?


  • Echt, du hast schon länger keine Vergehen an Baustellen gesehen. Dann komm mal nach Berlin / Brandenburg. Fast an jeder Baustelle strafrechtliche Relevanz. Da würde selbst eine Betriebshaftpflicht kaum was nützen. Denn in fast allen Fällen, steht grobe Fahrlässigkeit im Raum.

  • Ich vermute auch eine Software.

    Hat denke ich auf den Ausdruck „Baustelle“ reagiert.


    Im Acount bei Danny1 ist bei „über mich“ folgender Link hinterlegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ton Heini () aus folgendem Grund: Habe den Link mal entfernt. War eine Versicherungs Gesellschaft.

  • Darf ich dir vom Schlauch runterhelfen?;)

    Echt, du hast schon länger keine Vergehen an Baustellen gesehen. Dann komm mal nach Berlin / Brandenburg. Fast an jeder Baustelle strafrechtliche Relevanz. Da würde selbst eine Betriebshaftpflicht kaum was nützen. Denn in fast allen Fällen, steht grobe Fahrlässigkeit im Raum.


    - Maschinell ersteller Eintrag, möglicherweise auch automatisierte Anmeldung

    - Einziger Grund der Anmeldung: Promoten der unter Kontakt/Signatur verlinkten Webseite


    https://de.wikipedia.org/wiki/…nktion_in_sozialen_Medien

    Zitat von Wikipedia

    In sozialen Medien werden soziale Bots eingesetzt, um automatische Antworten zu setzen.

    Sie werden in der Regel eingesetzt, um Werbung zu verbreiten...


    Dieser Bot geht etwas raffinierter vor, als die anderen:

    Zuerst einige nichtssagende Beiträge posten, dann erst die zu promotende Webseite in die Signatur einfügen.
    Die Anderen hatte bis jetzt ihre einigermaßen zum Thema passenden Links stumpf in den Text gepackt, das fällt sofort auf.


    Noch Fragen?8)

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur