Installation mit Seilklemmen zulässig

  • Hallo,


    bei unserer Schule wird gerade eine neue Licht und Tonanlage installiert. Jetzt habe ich heute die gerade neu aufgehangenen Lautsprecher gesehen. Diese werden an Drahtseilen geflogen, welche mit solchen Seilklemmen, die aus einem U-förmigen Bügel mit 2 Gewindeenden und einem anderen Metallstück was mit 2 Muttern dagegengepresst wird (ich hoffe ihr wisst was ich meine), verbunden sind.
    Jetzt fragte mich heute sogar ein Freund der nicht so eine Ahnung von den Vorschriften hat, ob das denn so zulässig wäre. Ich bin mir da auch nicht sicher, es wäre jedenfalls das erste mal, dass ich solche Klemmen in solch einer Installation gesehen habe.


    Achja, hier noch ein Bild von so einer Klemme die ich meine:


    Grüße
    Janos

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • insofern diese seilendverbindung nach DIN 1142 ausgeführt ist, also mit mindestens vier speziellen drahtseilklemmen, ist es als anschlagseil verwendbar. hier entstehen oft missverständnisse, da es zwar als anschlagmittel nach wie vor erlaubt ist, aber als Sicherungsseil nach bgv c1 bzw bgi 810-3 NICHT mit einer solchen seilendverbindung benutzt werden darf.


    mfg

  • Hallo,


    das ist leider nicht richtig, Carlo


    Ich zitiere hier mal die UVV BGV C1:


    Zitat

    §9, Tragmittel und Anschlagmittel (DA):


    Seilendverbindungen zur Lastaufnahme, die mit Drahtseilklemmen ausgeführt
    sind, dürfen nicht verwendet werden, sondern müssen
    E DIN 56 921-11 „Theatertechnik, Bühnenmaschinerie; Prospektzüge;
    Teil 11: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“ entsprechen.


    Die noch recht junge BGI 810-3 (Lasten über Personen) schließt Drahtseilklemmen nach DIN 1142 sogar explizit aus:


    Punkt 3.2.2 Seilendverbindungen -> Benutzungseinschränkungen. (Seite 13)


    Es geht hier explizit um Trag- und Anschlagmittel und nicht nur um Sicherungsseile.
    Hier sind Drahtseilklemmen (Frösche) NICHT zulässig.


    Beste Grüße


    Ralf

  • jo, dass die bgi 810-3 drahtseilklemmen ausschliesst, ist mir bewusst, danke für den hinweis. nur wenn man den titel der bgi 810-3 liest, "Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und -ketten", könnte sich dem geneigten Leser aufdrängen, dass hiermit explizit Sicherungsseile und Ketten gemeint sind und keine Anschlagseile.



    Meiner Meinung nach sind Seilendverbindungen mit 4 bis 6 Seilfröschen sowie Metallkausche für Anschlagseile weiterhin zulässig.


    Allerdings kann aufgrund der Einschränkungen der BGI 810-3 eine dementsprechende Sekundärsicherung nötig sein.


    Sollte ich das missverständlich formuliert haben, verbessere ich mich.


    mfg

  • Zitat von "Carlo Hohmann"

    Meiner Meinung nach sind Seilendverbindungen mit 4 bis 6 Seilfröschen sowie Metallkausche für Anschlagseile weiterhin zulässig.


    Sind mit 4 bis 6 Stück denn 4 bis 6 auf einem Seilende gemeint? Wenn ja dann ist es bei uns nicht der Fall, dort sind pro Flugpunkt der Box nur 1 oder 2 Seilklemmen verbaut. Ich will halt nur gerne wissen ob es nun so geht oder nicht bevor ich mich mit den Verantwortlichen auseinandersetze.


    Grüße
    Janos

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • Hallo Carlo,


    zunächst einmal ist die BGV C1 die Quelle mit der höheren Rechtsqualität.


    Abgesehen davon ist die BGI 810-3 "Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen" seitens der BG zurückgezogen und durch die von mir genannte BGI 810-3 "Lasten über Personen" ersetzt worden.


    Und eben diese akutelle BGI 810-3 LASTEN ÜBER PERSONEN schließt
    die Drahtseilklemmen nach DIN1142 grundsätzlich als Seilendverbindung aus.


    Deine Meinung in allen Ehren, aber die vorbenannten Rechtsquellen sind da sehr eindeutig.


    Beste Grüße


    Ralf

  • Gut, dann habe ich hier wohl eine veraltete BGI vorliegen. Hast du zufällig den Paragraphen der C 1 zu Hand, der diesen Sachverhalt beschreibt? Würde das gerne nachlesen.



    mfg

  • Hallo,


    ja, hatte ich aber auch oben schon angegeben und zitiert:


    BGV C1 vom 1. April 1998, Seite 16, 2ter Absatz


    §9, Tragmittel und Anschlagmittel, in der DA (Durchführungsanweisung)


    Grüße
    Ralf


    P.S.: Die "neue" BGI 810-3 Lasten über Personen bekommst Du auch auf b-safe.de