gewerbeschein eintrag und versicherungen

  • hallo, ich habe mich entschieden ein kleingewerbe an zu melden.


    wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich ja in den gewerbeschein eintragen was ich machen möchte. nun stellt sich mir die frage, wie ich den eintrag in den gewerbeschein am besten forumliere um nicht, bei einer falschen formulierung, mich selbst ein zu grenzen.


    sehr schön fand ich den text von chrickel.de und habe diese leicht verändert:


    Gestaltung, Konzeption, Planung, Betreuung, Beaufsichtigung, Leitung, vermittlung, Auf- und Abbau, u.a. Auf- und Abbau von Bühnen und Musikanlagen, Durchführung von Veranstaltungen, Vermietung und verkauf von Veranstaltungstechnik und Zubehör, multimediaproduktion.


    mein arbeitsfeld wird folgendes sein:
    foh/monitor mann
    studio engineer
    stagemanagement
    festival/konzert planung/umsetzung
    band shuttle service
    multimedia produktion (studio aufnahmen)
    evtl auch verleih/verkauf
    evtl booking / tour management


    ich denke, dass sollte alles damit abgedeckt sein. oder gibt es irgendetwas, was ich dem hinufügen sollte?


    ----------------------
    desweiteren suche ich nach einer beruflichen haftpflich und einer unfallversicherung.


    ich habe in der suchfunktion des öfteren einen verweis zu vdmv und erpam gefunden. auch r+v wurde mir empfohlen, nur kann ich auf deren webseite kaum einen passenden tarif finden.
    wo sind denn die hacken bei den BHV's bzw, wo drauf sollte ich achten. habe schon diverse mal gelesen, das angemietetes meterial nicht verischert ist, was ja nicht sonderlich gut ist, da ich ja oft mit solchem arbeite.


    zu den unfallversicherungen habe ich recht wenig finden können. oder schließt eine unfallversicherung privat / beruf mit ein?


    danke!

    "i need stereo compressed talk back...."

  • Hallo LEIF,


    also zum Gewerbeschein:
    Deine Auflistung klingt schon relativ umfassend. Ehrlichgesagt, hat das bei uns später niemand mehr interessiert. Man will bei der Gewerbeanmeldung im Prinzip nur wissen, ob das ein eintragungspflichtiges Gewebe ist oder nicht, welcher Berufsgenossenschaft und welcher Kammer (Handelskammer, Handwerkshammer etc.) das zugeordnet werden soll.
    Dem Finanzamt ist es nur wichtig, daß Du brav Deine Steuererklärungen mit all Deinen Einkünften abgibts. Ob da jetzt eine Einnahme dabei ist, die nicht im Gewerbeschein steht, interessiert da niemanden.
    Höchstens für Lieferanten/Größhändler ist dieses Feld noch wichtig, damit sie wissen, was Du so tust und treibst...


    Und wenn man später erkennt, daß man noch einen weiteren Geschäftsbereich aufnehmen möchte, der da nicht drin steht, kann man ja für wenige Euros eine Gewerbeänderung beantragen....



    Haftpflichtversicherung:
    Bis dato hab ich noch von keinem Anbieter gehört, daß er schlecht sein soll. Am besten, man ruft mal 2-3 Versicherungsvertreter an und lässt sich ein Angebot kommen. Wer dann noch die Versicherungsbedingungen vergleicht (leider viel Kleingedrucktes), wird dann sicher sehen, welches Angebot am besten zu einem passt.


    Daß Haftpflichtversicherungen allgemein angemietetes Material nicht versichern, ist ganz normal. Das wird im Prinzip wie Dein eigenes Material gehandhabt.
    Dafür gibts dann entsprechende Elektronikversicherungen, u.U. auch mit Diebstahlschutz...


    Unfallversicherung:
    Das hat jetzt weniger was mit unserem speziellen Gewerbe zu tun, da kannst Du jede beliebige Versicherung nehmen.
    Ob, bzw. zu welchen Konditionen die Dich dann versichern, liegt in deren Ermessenspielraum, nachdem Du entsprechende Angaben in Deiner Selbstauskunft gegeben hast.
    Üblicherweise wird in einer privaten und einer betrieblichen Unfallversicherung unterschieden. Manche bieten aber auch beides an. Also hier auch Angebote einholen und vergleichen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft zu versichern.


    Ob eine Unfallversicherung so notwendig ist, hängt eher von den privaten Umständen ab. Für einen Familienvater, der als Hauptverdiener ausfällt, ist ein Unfall natürlich wesentlich prekärer, als für einen alleinstehenden, nebenberuflichen Techniker...

  • was du als Gewerbe anmeldest entscheidet dann auch darüber zu welcher Bg du zugeordnet wirst:


    folgende Formulierung kannst du verwenden wenn als Va-techniker arbeiten willst:


    "Planung von veranstaltungstechnischen Dienstleistungen und deren Realisierung." [Gilt auch für die Gewerbeanmeldung Veranstaltungstechnik ] "


    ((http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=67337&highlight=vericherung+vbg))


    und wenn ich mich richtig erinnere ist das Feld zur Tätigkeitsbeschreibung doch auch recht klein ... :wink: :wink:


    Wenn du Sachen verlaufen willst, sollte noch hinzu "..sowie Vertrieb von XY"


    soweit

  • Bei der Beschreibung kannst Du es so belassen. Schon recht umfangreich. Vielleicht noch Groß- & Einzel-Handel & Verkauf von VAT.


    Sowohl http://www.vdmv.de als auch http://www.erpam.de mit Eberhardt, Raidt & Partner (http://www.preuss24.de - Frank Preuß ist über den VDMV zu erreichen) sind eigentlich Versicherungmakler & arbeiten mit mehreren Assekuranzen.


    Je nachdem empfiehlt man eben Versicherer. Betriebshaftpflicht & Equipmentversicherung. Zurich ist wohl mit drin, Sovag-HVS, bei der wir versichert sind.

  • Hallo Leif,


    bei der Unfallversicherung empfehle ich Dir, das Risiko der beruflichen Arbeits- und Wegeunfälle bei der Verwaltungs-BG http://www.vbg.de abzusichern.


    So zahle ich in der, wie es dort genannt wird "freiwilligen Versicherung" für das abgelaufene Jahr 2007 rückwirkend ca. 370€. Dafür bin ich bei Krankenhausaufenthalt ab dem ersten Tag versichert mit einem Verletztengeld von 110€ täglich. Bei ambulanter Behandlung ab dem 40. Tag. Alle mit einem Arbeitsunfall verbundenen Leistungen werden gezahlt. Das kannst Du so günstig nirgendwo absichern.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "mringhoff"

    ...Daß Haftpflichtversicherungen allgemein angemietetes Material nicht versichern, ist ganz normal. Das wird im Prinzip wie Dein eigenes Material gehandhabt.
    Dafür gibts dann entsprechende Elektronikversicherungen, u.U. auch mit Diebstahlschutz...


    ...und hier liegt der Hase im Pfeffer.


    Es geht um die zu bearbeitende Sache bzw. um in Obhut gegebene Sachen.


    Wenn das nicht abgedeckt ist ist die Versicherung nutzlos.


    Und ja, es ist möglich das im Rahmen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken, wenn auch z.T. mit lächerlichen Deckungssummen und/oder hoher Selbstbeteiligung.


    Auch bei Elektronikversicherungen ist es unbedingt notwendig, sich die Deckung für in Obhut gegebene Sachen explizit bestätigen zu lassen.

  • Die Equipmentversicherung über den VDMV beinhaltet dann auch bei uns das Unterschlagungsrisiko. Die damalige Assekuranz hatte sich dann geweigert, das Risiko im Nachhinein mit aufzunehmen.


    Der VDMV hat sich dann darum gekümmert, die Versicherung zu wechseln & bei der Anderen zu kündigen.


    Relativ günstig. Obliegenheitspflicht jedoch, daß der Wohnsitz in D ist an Dry Hire Kunden. Ein türk. Mitbürger war etwas enttäuscht. Türk. Paß mit Aufenthaltserlaubnis, jedoch ohne Wohnortbestätigung mit Str. Rufnr. Unterdrückung. Siehe dann unter Warnung :roll: :oops: