crewdispo GmbH (F/M + B)

  • Kleines Update.


    Momentan sieht es offenbar so aus dass der Insolvenzverwalter, nach gängigem Recht, bei betroffenen Kollegen Geld einzusammeln.
    Konkret hab ich von einem Vorfall erfahren wo ein Gläubiger im August 2009 bei Crewdispo gepfändet hat, aber zwei Monate später vom Finanzamt Antrag auf Insolvenz gestellt wurde.
    Nun gibt es anscheinend einen Paragraphen der besagt dass der Antrag auf Insolvenz quasi rückwirkend einen Schutz auslöst, wodurch rechtskräftig gepfändetes Gut, wieder herausgegeben werden muss um dann zu teilen aller wieder verteilt zu werden.


    Der Kollege wird sich vielleicht selbst noch zu dem Thema äussern.


    Hat jemand Neuigkeiten ?
    Herr R. scheint mittlerweile im Bereich Clubs in FFM tätig zu sein, sein Name erscheint groß in einem Youtube Video.


    Grüße Leo


  • mich würde ehr Interessieren ob Crewdispo jetzt als Einzelunternehmen oder als GmbH läuft da ja wohl aus der GmbH eine Einzelunternehmung geworden ist lauf Herr R. im Facebook????


    zumindest war zum Schluss auf der Crewdispo Website die gleiche UmSt Id angegeben wie bei Herr R. seiner Einzelunternehmung...
    Nochwas was ist mit den Kundendaten Passiert??? kann man die Kaufen oder sind die Zufällig weg gekommen???

  • Damit Herr R. uns auch in 2011 nicht in Vergessenheit gerät, hier mal ein kleiner Bildausschnitt.


    Zitat

    Bei Erweiterungen des Auftrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, crewdispo GmbH unverzüglich Bericht zu erstatten.


    Steht so original in den Zusatz AGB http://main-lights.de/0000009d…0009e080e16307/index.html


    Dass der operative Geschäftsbereich von MainLights weitergeführt wird ist ja eigentlich kein Geheimniss.
    Von der Staatsanwaltschaft hört man auch verdächtig wenig, hat jemand der anderen Betroffenen was neues ?




    Edit: Und wo wir gerade dabei sind, den Fotos auf Facebook nach zu urteilen gehts dem Herrn Romberg richtig gut.
    Facebook -> main-lights-veranstaltungstechnik -> Fotoalbum -> Kaiserstrassenfest 2010

  • Hallo liebe Mit-Geschädigte,


    nachdem ich öfter mal über die Google-Suche hier aufgeschlagen bin, habe ich mich dazu entschlossen an der doch teilw. reghaften Diskussion teilzunehmen.


    Kurz zu meiner Vorgeschichte mit crewdispo:
    Habe, im November 2008, um noch ein wenig Weihnachtsgeld in die Kasse zu bekommen, einen kleinen Auftrag in Höhe von round a bout 700 € angenommen. Es erfolgte nach Rechnungslegung im November, Mitte Dezember eine Abschlagszahlung in Höhe von 300 € [juristisch: Anerkennung der Schuld]; lange Schreibe-kurzer Sinn: wie bei einigen vielen von Euch hat dann crewdispo (speziell Frau B. Schilling) auch mich hängen lassen. Heftiger Tel und eMail-Verkehr (aber das kennt ihr ja...)


    Dann der übliche Weg: drei Mahnungen, Androhung juristischer Schritte, Einleitung Mahnverfahren über eine Kanzlei... Ich erspare mir jetzt aufzuzählen, was ich an Informationen über div. Foren (vor allen Dingen hier) erfahren mußte und daraufhin gar nicht so viel essen konnte wie ich k...zen wollte.


    Die Summe ist nicht hoch, leider sind einige von Euch noch schlechter dran. Trotzdem, wg. knapp 400€ so ein Aufwand - bis heute. Aber davon kann meine Familie ne ganze weile essen... Naja, Verfahren läuft ja noch...


    Und nun komme ich zu dem, was ich eigentlich mitteilen wollte, es gibt bei http://www.insolvenzbekanntmachungen.de eine neue Nachricht vom 2011-05-13 . Für die, die bereits ihre Forderungen angemeldet haben, einfach nur Info an den Anwalt. Diejenigen, die noch keine Forderungen angemeldet haben: JETZT ABER SCHNELL!!!


    Hier der Text:


    810 IN 1118/09 C-6 - In dem Insolvenzverfahren crewdispo GmbH, Hanauer Landstraße 30, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82966) wird die Prüfung der bis zum 08.08.2011 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
    Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.08.2011 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
    Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
    Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.


    AG Frankfurt am Main, 03.05.2011


    Also wie ich dass sehe, ist das Thema Insolvenz noch lange NICHT erledigt. Mal sehen!


    Soweit der Stand aus meiner Sicht, tic toc, tic toc


    Gruß, Pulsebln

  • Ich habe die Sache schon fast vergessen, da kommt mal eine erfreuliche Nachricht per Post ins Haus.


    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat offenbar ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet, Hauptverhandlung vor dem Strafrichter ist Ende August diesen Jahres.
    Wurde als Zeuge geladen. Wer noch ?


    Endlich einmal erfreuliche Nachrichten.