Vermietung für Festinstallation

  • Hallo,
    also Hintergrund ist, das eine Diskothek eine Anfrage gestellt hat, ob ich für einen Betrag X pro Monat Ton& und Lichtechnik zur Verfügung stellen könnte zur Miete quasi.


    Wie ist den die rechtliche Lage, wenn beispielsweise dem Laden eine Pfändung ins Haus stünde, und die gemietete Technik noch installiert ist?


    Ein Bekannter hatte diesen Fall vor einigen Jahren und da wurde gesagt, die Anlage ist fest mit dem Objekt verbunden, also gehört diese mit zu dem zu verpfändenden Inventar, also Kuckuck darauf, trotz gültigen "dauermietvertrages" Ist dem wirklich so.


    Danke schon mal für die Antworten

  • Da hier auf jeden Fall ein Eigentumsvorbehalt Deinerseits besteht kann ich mir das nicht so richtig vorstellen. Bei nem Verkauf gibts da solche obstrusen Regelungen, bei ner Vermietung mit Sicherheit nicht. Allerdings basiert diese Einschätzung auf gesundem Menschenverstand und ist rechtlich nicht verbindlich.

  • Zum Kalkulationsfaktor bei Langzeitmiete gibt es wohl schon Empfehlungen. Sonst würde ich lieber quasi "verkaufen" & das Risiko an eine Leasinggesellschaft übergeben.


    Kaufleasing auf 48 Monate. Anzahlung je nach Bonität, ca. 2% Nettorate pro Monat + MWST Übernahme nach 4 Jahre


    Oder Mietkauf mit Übernahme bei diversen Herstellern.


    Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, nimmt er wohl erst einmal an, daß das Inventar pfändbar ist. :roll: :oops: :(


  • Da ich schon einiges an Erfahrung in diese Richtung gemacht hat gebe ich dir nur einen Tip, mach es wirklich nur wenn du dir ganz sicher bist das du es mit jemanden zu tun hast der ehrlich ist. Ich könnte dir Geschichten erzählen, das ist den ganzen Ärger nicht wert. Ich jedenfalls würde nie wieder etwas mit einer Disco machen ausser es läuft per 100% Vorkasse!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "djwildboy"


    Wie ist den die rechtliche Lage, wenn beispielsweise dem Laden eine Pfändung ins Haus stünde, und die gemietete Technik noch installiert ist?


    Ein Bekannter hatte diesen Fall vor einigen Jahren und da wurde gesagt, die Anlage ist fest mit dem Objekt verbunden, also gehört diese mit zu dem zu verpfändenden Inventar, also Kuckuck darauf, trotz gültigen "dauermietvertrages" Ist dem wirklich so.


    Im Prinzip kann nur das Eigentum des Schuldner gepfändet werden, allerdings gibt es hier diverse Ausnahmen.
    Ein Gerichtsvollzieher prüft bei der Pfändung nicht die Eigentumslage. Falls etwas gepfändet wurde, was dem Schuldner nicht gehört, kann der rechtmäßige Eigentümer eine sog. Drittwiderspruchsklage erheben. Allerdings nur, solange die Verwertung im Gange ist. Ist das Ding bereits versteigert, kann er nur seinen Anspruch gegen den Schuldner stellen, der vermutlich aber kein Geld hat (sonst wäre ja nicht der Gerichtsvollzieher gekommen)


    Neben dem Gerichtsvollzieher hat auch der Verpächter der Disco ein sog. "Vermieterpfandrecht". Von dieser Seite besteht also auch die Gefahr, daß Dein Eigentum mitverpfändet wird. Der Vermieter hat sogar das Recht, die Entfernung der Sachen zu verhindert. Dies gilt natürlich nur für das Eigentum des Schuldners, aber im ersten Moment ist Dein Material auch erstmal geblockt, z.B. wenn der Verpächter inzwischen dem Pächter (fristlos) gekündigt hat und die Schlösser ausgewechselt hat, so daß keiner mehr Zutritt hat. Bis Du dann Dein Equipment wieder zurück hast, kann es lange dauern.


    Fest verbaute Gegenstände gehören außerdem nach dem Einbau in einer Immobilie zu derselben, bzw. zum Grundstück. Als fest eingebaut versteht man aber eher baulich eingebaut. Eine Licht- und Tonanlage ist oft aber eher nur hineingestellt, bzw. aufgehängt. Aber auch hier gibts unterschiedliche Ansichtsweisen und selbst wenn man Dir hinterher Deine Sachen wieder herausgibt, kann es teilweise 1-2 Jahre dauern, je nach Streitbarkeit der Parteien.


    Interessant dürfte auch in solchen Fällen eher der "plötzliche Untergang" oder auch das spurlose Verschwinden diverser Einrichtungssachen sein. Beim Geld hören Freundschaften und sicher auch die Geschäftspartnerschaften auf. Gerade in zugespitzten Situationen wie dem sich anbahnenden Konkurs passieren oft viele Dinge, die nicht rechtens sind.


    Aus diesen genannten Gründen würde ich bei einer Dauermiete immer eine gewisse Sicherheit einbauen:
    - Informiere den Verpächter über Dein Eigentum (schriftlich mit Liste)
    - beklebe sämtliches Eigentum mit Hinweisen "Von XY gemietet bei VT-Firma sowieso"
    - Notiere auch sämtliche Seriennummern
    - Mache Fotos nach erfolgtem Einbau
    - Vermiete nur das Equipment, worauf Du auch notfalls 1-2 Jahre ohne Ertrag verzichten kannst
    - Verlange eine Elektronik- und Diebstahlversicherung von ihm oder (noch besser) schliesse selber eine ab und rechne sie der Miete hinzu. (Nicht bezahlte Versicherungsbeiträge lassen den Versicherungsschutz erlöschen)


    Das alles kann aber bei gewisser krimineller Energie nichts wert sein. Als Sicherheit würde ich mir hier noch eine Kaution (3 Monatsmieten) geben lassen. Am Anfang einer Gastromenkarriere ist da vielleicht noch das Kapital eher dafür da, als später. Alternativ oder in Ergänzung kannst Du Dir eine Bankbürgschaft von Deinem Kunden geben lassen. Das schon seine Kasse und kostet nur wenige Euros an Avalgebühr.
    Wenn die Bürgschaft die Höhe Deines Materialwerts entspricht, kannst Du natürlich am ruhigsten schlafen...
    Bei der Bürgschaft sollte man darauf achten, daß sie einmal "auf erstes Anfordern" ohne Einrede der Vorausklage und natürlich von einer deutschen Bank ausgestellt wurde.

  • Danke schon mal für die vielen Antworten, die Geschichte mit dem Vermieterpfandrecht hatte ich schon so ähnlich von meinem Bekannten gehört. Ich denke ich werde da wohl erstmal etwas Abstand von der Sache nehmen, bisher hat der Veranstalter meine Gage als Dj i.O Bezahlt (nur die Anlage ist eben nicht mehr up to date deswegen die Anfrage) und auch so scheint es dem laden nicht so schlecht zu gehen das ne Pfändung ins Haus stände, Aber wer wies schon was in 6 Monaten oder einem jahr ist.


    Aber wie ich das hier sehe scheint den einen oder anderen das Problem auch nicht unbekannt zu sein.


    Also Fazit: Große Danke an Alle Für die Antworten und ich werde die Finger lieber davon lassen.

  • Es ist halt immer eine Abwägung. Eine Ertragsmaximierung ohne Risikoerhöhung kannten auch nur die Banker vor der Krise :)


    Wie ja erwähnt, kannst Du Dein Risiko auch durch diverse Maßnahmen verringern (Bürgschaft etc.) oder auf andere umwälzen (Leasinggeschäft).
    Alternativ kannst Du es Deinem Kunden ja auch sukzessiv immer das ein oder andere Teil verkaufen.



    Natürlich ist ein Besucherrückgang oft ein Indiz für kommende wirtschaftliche Probleme, aber auch ein immer recht voller Schuppen ist kein Garant für betriebswirtschaftlichen Erfolg.
    Oftmals hat man gar keinen Einblick, wie es hinter den Kulissen aussieht. Z.B. ein Streit zwischen den Gesellschaftern oder mit dem Verpächter, oder ein Veruntreuung, hoher Eigenbedarf des Geschäftsführers, Probleme mit der Polizei oder dem Drogendezernat, Schlamperei in der Buchhaltung und bei den Steuererklärungen, falsche Finanzierungsform des Fremdkapitals bei zu hohem Fremdkapitalanteil, Probleme mit der Brauerei, Absprung von fest einkalkulierten Sponsoren, Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse, plötzliche schlechte Presse, mangelnde betriebswirtschaftliche Kompetenz, ein neuer Konkurrent in der Gegend usw.


    Die Pachtgastronomie und vor allem der Diskothekensektor ist schon ein hartes Business...

  • Frag dich ganz einfach: hast du das Geschäft dringend nötig? Wenn dein Wohl und Wehe nicht davon abhängt, würde *ich* die Finger von sowas lassen. Solche Episoden sind hier in der Gegend in den letzten Jahrzehnten in unbändigem Maße gelaufen - und immer, wenn etwas schief ging, gab es einen Riesenärger! Entweder war Material weggepfändet, weil plötzlich keiner mehr was davon wusste, dass das doch nur gemietet war, oder einer der Verantwortlichen hatte sich über Nacht mit dem teuersten Zeug verpißt und das aus seinem neuen Versteck nach und nach zu Geld gemacht, oder man kam in die Bude und ging rückwärts wieder raus... Pappen in den Speakern eingedrückt, das Mischpult im Biersud, Endstufen ausgebrannt und solche Spielchen. Nein, dafür wären mir meine Nerven zu schade. Und bei den Größenordnungen, in denen man heutzutage preislich entgegen kommen soll, sich so ein Risiko aufzubürden - never ever bei mir!