"Elektroschein" nebenbei

  • Hey,
    folgende Situation:


    Ein Kumpel von mir studiert Elektrotechnik und hat sich privat in den letzten Jahren immer mehr Starkstrom Kabel und Verteiler gebaut. Bevor jetzt einige den normalerweiße durchaus angebrachten Zeigefinger heben und sagen der darf das nicht sei gesagt:
    Der Mensch weiß was er tut. Er hat alle seine Bauten von einem Elektromeister durchsehen lassen (nicht offiziell abgenommen, das geht irgendwie rechtlich nicht), hat ein 0.75 Abitur (in Physik und Chemie als Hauptfächer) und studiert jetzt wie gesagt erfolgreich Elektrotechnik.
    Das alles nur um zu sagen dass er es wirklich drauf hat und sehr auf Sicherheit und Regelkonformheit achtet.


    Nun zum Problem:
    Er singt in der A-Capella Truppe die ich als Lichttech betreue und setzt hier seine Verteiler und Kabel regelmäßig ein. Nach Gesetz darf er (und auch sonst niemand ohne Schein) aber nichts über 16A stecken geschweigedenn Verantwortlich dafür sein. Selbst wenn er sein Studium fertig hat (abgesehn davon dass wir bis dahin auch ne Lösung brauchen) darf er die Dinger nicht einstecken und betreiben, er darf zwar dem Elektromeister der das darf Vorschriften machen aber eben nix selber. Das mag ja so allgemein vielleicht einen Sinn haben (so von wegen mangelnde Praxis im Studium) aber in dem speziellen Fall ist das einfach nur lächerlich.


    So nun zu der Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit dass er einen entsprechenden Schein/Qualifikation erlangt? Externenprüfung oder Abendschule etc?
    Wie gesagt, das Wissen hat er bzw. würde er sich aneignen.


    Schon im Vorraus danke für fundierte Hilfe,


    Gruß
    Sebastian

  • Zitat von "sebastian knecht"


    Nun zum Problem:
    Er singt in der A-Capella Truppe die ich als Lichttech betreue und setzt hier seine Verteiler und Kabel regelmäßig ein. Nach Gesetz darf er (und auch sonst niemand ohne Schein) aber nichts über 16A stecken geschweigedenn Verantwortlich dafür sein. Selbst wenn er sein Studium fertig hat (abgesehn davon dass wir bis dahin auch ne Lösung brauchen) darf er die Dinger nicht einstecken und betreiben, er darf zwar dem Elektromeister der das darf Vorschriften machen aber eben nix selber. Das mag ja so allgemein vielleicht einen Sinn haben (so von wegen mangelnde Praxis im Studium) aber in dem speziellen Fall ist das einfach nur lächerlich.


    Hast Du zufällig eine Quelle aus der diese Festlegung stammt?


    Meiner bescheidenen Meinung nach handelt es sich um steckfertige Komponenten, die auch meine Mutter zusammenfügen darf,
    auch wenn deren Elektrotechnisches Wissen irgendwo zwischen Radiowecker und Handrührgerät endet. (sorry Muddi, nicht böse gemeint!)
    Unter der Voraussetzung dass alles normgerecht aufgebaut ist (z.B. Absicherung bei Querschnittsverjüngungen,
    Sicherungen und Kabelquerschnitte richtig dimensioniert, entsprechender Berührschutz und Erdung,
    maximaler Spannungsfall eingehalten damit der RCD bzw. die Überstromschutzeinrichtungen sicher auslösen etc.)
    sind derartige Anlagenteile für mobile Stromversorgung ja in sich weitestgehend fehlersicher auch in der Bedienung.


    (Auch wenn ich immer wieder Spezialkonstrukte von "63A hart auf 2x 32A" auf "32A hart auf 6x Schuko" in den Fingern habe,
    das spielt sich dann aber auf fernen Kontinenten ab... :) )
    Interessanter ist sicher die Herstellerhaftung, aus der er als Inverkehrbringer der Geräte nicht herauskommt.
    Da ist dann Eigenverantwortung gefragt, die ihm im Fehlerfall niemand abnehmen wird


    Zum Thema Studium:
    Was man als fertiger E-ing darf und was nicht ist immer eine erhebliche Grauzone.
    Selbst bei der BG Feinmechanik Elektrotechnik (zumindest hießen die so vor der Fusion mit Textil und weiteren BGs)
    hat man sich da um eine Antwort erheblich gewunden...
    Sinngemäß war die Aussage:
    "Da sollte eine mindestens einjährige praxisnahe Beschäftigung vorausgegangen sein, bevor man
    Elektrotechnische Anlagen bauen/Servicen und was weiß ich alles darf."
    Wie sich allerding "praxisnah" definiert wurde nicht mitgeteilt.


    Ketzerisch gesagt werden aber größere Anlagen quasi ausschließlich von Ingenieuren geplant,
    da steckt imho ein viel größeres Fehlerpotential, wenn Vorgaben dann vom ausführenden Elektrounternehmen
    ohne Zweitkontrolle stumpf umgesetzt werden - das hast Du oben ja bereits erwähnt.


    Jeder Elektromeister wird auf seinen Meisterbrief und die damit verliehene Qualifikation pochen,
    eine Vielzahl von Kollegen dagegen wird Dir bestätigen, dass der Horizont des gemeinen Dorfelektrikermeisters
    oft am Rübenhäcksler endet, während der Neutralleiter dies bereits am Anschlusskasten und nicht am Ende des Kabels macht...



    Meines bescheidenen Wissens nach gibt es bestimmte Tätigkeiten, für die defininitiv verbriefte Zusatzqualifikationen erforderlich sind,
    z.B. für Arbeiten unter Spannung, Arbeiten an Anlagen über 1kV, ferner bilde ich mir ein dass es irgendwas mit "Schaltberechtigungen" gibt -
    da muss ich aber das Feld den ausgebildeten Elektromeistern überlassen, die können das sicher detaillierter ausführen.
    Nahezu mutwillig würde ich den Ball hier z.B. an den User "Buzz" weiterspielen, der ist da inhaltlich deutlich fitter als ich.
    (er steht auch sicher gerne per PN für entsprechende Fragen zur Verfügung bzw. erklärt sich zu einem öffentlichen Statement bereit)


    Damit ich hier nicht zu viel Ärger stifte mein Lösungsvorschlag:
    Als "Schnellhilfe" gibt es die inzwischen für die Fachkraft für Veranstaltungstechnik verpflichtende Zusatzausbildung
    "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten Elektrotechnik (VT)" (*). Das ist je nach Anbieter ein Kurs in der Größenordnung ein bis zwei Wochen,
    danach darf man zumindest Kabel selber herstellen/reparieren und prüfen. Je nach dem was auf dem Zettel steht auch Anschlüsse selber herstellen.
    (Ich hatte dazu ein witziges/trauriges Erlebnis mit zwei identischen Kursen im Abstand von zwei Wochen:
    der erste Kurs hatte das Erstellen von Anschlüssen im Zeugnis stehen, der zweite Kurs nicht.
    Identischer Ausbilder, identische theoretische und praktische Kursinhalte, identische Kursgebühr.
    Der inhaltlichen Inkonsequenz nach repräsentiert für mich der Zettel etwa den Wert der Druckerschwärze zzgl. Papier...)


    Diese Kurse werden von verschiedenen Betrieben und Einrichtungen angeboten, z.B. beim TÜV mal nachfragen, oder bei der IHK.
    Kosten schwanken momentan wohl so in der Größenordnung 1000 bis 2000 Euro, evtl. hast Du Glück und findest einen günstigeren Tarif.
    Persönliche Meinung: ist auch wieder alles Wischi-Waschi. Wenn Du mit dem Steiger ein Kabel aus der Wand fetzt darfst Du es reparieren,
    aber nicht die zerbrochene Wandsteckdose.



    So, nun Ring frei...


    (für Steine eröffne ich in Kürze einen Onlineshop...)


    * Irgendwer hier hat das mal so nett als "Flachkraft für festegeklebte Tätigkeiten" bezeichnet,
    ich meine es war Tobias Zw. oder Hell&Dunkel von dem das Zitat stammt

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: https://www.catcore.eu/


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Zitat von "skyper"

    * Irgendwer hier hat das mal so nett als "Flachkraft für festegeklebte Tätigkeiten" bezeichnet,
    ich meine es war Tobias Zw. oder Hell&Dunkel von dem das Zitat stammt


    Leider nicht von mir, aber trotzdem gut - klaue ich. :D


    Woher kommt nur diese Sch***hausparole, dass nur Elektromeister über 16A stecken dürfen?!? Das stirbt irgendwie nicht aus - aber wenn man nach hieb- und stichfesten Belegen fragt, herrscht Schweigen im Blätterwald...


    MfG TZw

  • Elektroflachkraft für festgeklebte Tätigkeiten...
    Oder: Festgeklebte Elektroflachkraft für irgendwelche Tätlichkeiten...
    Bereich Gas, Wasser, Sche*** und Heizung...
    C´est moi...
    Ja, ich darf selbst neue Stecker an meine Bohrmaschine bauen, darf Verlängerungskabel bauen, darf Heizungen, Pumpen anschließen und ich darf defekte Leiterplatten tauschen....
    Ich darf auch mein Elektrogerümpel selbst nach VDE 08fragmichspäternochmal/15 prüfen.
    Die Frage ist: Darf ich statt einem Stecker an die Bohrmaschine auch den bei einer Lampe tauschen, wenn die Lampe nicht Baufluter ist? :wink: Oder braucht man dazu die festgeklebte Hellaut Elektroflachkraft?


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat von "Tobias Zw."

    Leider nicht von mir, aber trotzdem gut - klaue ich. :D


    Woher kommt nur diese Sch***hausparole, dass nur Elektromeister über 16A stecken dürfen?!? Das stirbt irgendwie nicht aus - aber wenn man nach hieb- und stichfesten Belegen fragt, herrscht Schweigen im Blätterwald...


    MfG TZw


    Dann brech ich mal das Schweigen.
    Ich kann nur das wiederholen was er mir gesagt hat, was weis ich wo er das her hat. Dann frag ich dich jetzt mal nach hieb -und stichfesten Beweisen dass er es darf?

  • Zitat von "sebastian knecht"

    Ich kann nur das wiederholen was er mir gesagt hat, was weis ich wo er das her hat. Dann frag ich dich jetzt mal nach hieb -und stichfesten Beweisen dass er es darf?


    Falscher Ansatz. Wir leben doch nicht in einer Diktatur. Was nicht geregelt oder verboten ist, ist erlaubt. Es gibt garantiert keine VDE, in der steht: "Wer keinen Schein hat, darf 63A CEE-Stecker stecken".


    MfG TZw

  • Aber es wird sicher eine geben wo z.B. drin steht "ab 64A darf nur Elektromeister", sowas wirds doch wohl geben? Es gibt doch sicher eine Regelung wer mit welchem Schein (oder auch ganz ohne) welche Größe stecken darf.

  • Die letztlich entscheidende Frage ist diesbezüglich aus meiner Sicht:
    Was passiert denn bei verschiedenen Baugrößen bzw. worin unterscheiden sich die Steckverbinder?
    Alle Baugrößen sind berührgeschützt.
    Alle Baugrößen haben einen vorauseilenden Schutzkontakt.
    Alle Baugrößen sind so konstruiert, dass es eine ausreichende Kriechstrecke gibt,
    die zum Löschen eines Lichtbogens ausreichen sollte, auch wenn der Stecker unter voller Belastung gezogen wird.
    Schlimmstenfalls klebt er fest, und brennt dann irgendwann ab.
    Wäre der einzige wirkliche Grund der mir einfällt, warum man bei den größeren Eumeln noch das Gehirn
    und minimales Hintergrundwissen benötigen könnte, der Rest ist ja näherungsweise Hausfrauensicher.


    O.K., ab 63A gibt es im Regelfall für jeden Kontakt zwei Schrauben, darunter nur beim Schutzleiter bzw. nur Klemmverbindungen,
    das sind aber eher konstruktorische Unterschiede, genauso wie die Pilotkontakte bei 63/125A.
    Die braucht man aber zu 99,5% eher nicht.


    Wenn jemand mit der Stricknadel in der Dose herumfuchtelt bekommt er 230V auf die Griffel, unabhängig ob das jetzt Schuko oder 125A ist -
    allerdings sitzt vor den größeren Dosen mitunter kein RCD. Also lieber eine isolierte Häkelnadel nehmen ;)


    Bei Powerlocks wird die Diskussion dann interessanter, da man hier durch unüberlegtes Handeln
    schnell größere Gefahrenpotentiale heraufbeschwören kann. Wie das aber genau geregelt ist
    entzieht sich leider meiner Kenntnis. (Allerdings gab es mal von Veam ein "Deppensicheres" Anschlussfeld,
    da konnten die Steckverbinder nur in der richtigen Reihenfolge gesteckt werden, die anderen Buchsen/einbaustecker wurden
    mechanisch verriegelt. Sehr clever gelöst, dann schaft das sogar meine Mutti ohne Unterweisung...


    Von daher würde ich tatsächlich erst mal locker bleiben,
    und mich auf die Steckfertigen Komponenten berufen.
    Wenn man sauber argumentieren kann, entspannt das oft die Lage.
    Wie gesagt, wenn die Teile ordentlich gebaut sind und die Sicherungen und Leitungen richtig dimensioniert etc,
    dann sehe ich da keine Probleme.



    Bei dem Kurs mit den elektrischen (F)lach & Sachgeschichten hatten wir auch mal nach der Geschichte mit dem Strom gefragt,
    da kam als Antwort sinngemäß, dass wir auf den Bereich unter 1kV limitiert sind, dass es aber bezüglich der Stromstärke
    keine Beschränkungen gäbe.
    (Was insofern wieder schwachsinn ist, als man mit einem 100A Schweißgerät bei 12V viel mehr Feuer machen kann als mit einem 20kV Zeilentrafo aus dem heimischen Röhrenfernseher... :( )

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  • Da mich der Kollege Skyper schon so freundlich um meine Stellungnahme bittet, gebe ich halt auch noch meinen Senf dazu...


    Ich verzichte derzeit allerdings auf die Quellenangaben, bei akuter Not suche ich die entsprechenden Normenfundstellen natürlich heraus, aber das kann dann dauern, habe nicht unendlich viel Zeit derzeit :wink:



    Erstmal ist jede elektrische Anlage, egal ob aus steckerfertigen Geräten errichtet oder nicht, egal ob von Laien oder Elektrofachkräften errichtet, egal ob temporär oder dauerhaft errichtet, nach der Errichtung und somit vor der Erstinbetriebssetzung zu prüfen (Sichtkontrolle, Erprobung, Messung). Ob Sebastians Kumpel dazu befähigt ist, muss er letzendlich selbst entscheiden und im Zweifelsfalle auch belegen können. Eine Erprobung mittels "Duspol" ist zwar besser als keine Prüfung, erfüllt aber nicht die Anforderung an eine Prüfung. Im optimalen Fall wird auch eine Dokumentation der Prüfung ertsellt - sollte man schon zum Selbstschutz machen, wenngleich ich im VA-Bereich bislang nur höchst selten mit real ermittelten Messwerten(!) ausgefüllte und unterschriebene Messprotokolle gesehen habe...


    CEE-Steckvorrichtungen sind grundsätzlich erstmal laienbedienbar, damit darf jeder Laie einen CEE-Stecker beliebiger Größe in die Dose wuchten - er haftet allerdings auch für alle Folgeschäden, die dadurch entstehen. Wer einen CEE 125A unter Volllast steckt oder zieht, dem ist einfach nicht zu helfen, egal ob Laie oder Fachkraft. Die Laienbedienbarkeit sagt letzendlich nur aus, dass die Steckvorrichtungen bei bestimmungsgemäßer Nutzung niemanden gefährden. Über die bestimmungsgemäße Nutzung kann sich auch ein Laie informieren (Bedienungsanleitung!). Sofern die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung im Schadensfall Bedenken anmeldet, bleibt es am Steckenden hängen zu beweisen, dass er sich den Folgen seines Tuns vollumfänglich bewusst war und alle Maßnahmen getroffen hat, um ebendiese Folgeschäden auszuschliessen.


    Was die selbstgebauten Verteiler betrifft: Egal ob mit "Abnicken" durch einen Meister oder ohne - aus der Haftung für die Kosntrukte kommt der Kumpel nicht heraus. Er kann nur versuchen, sich von der Haftung für offensichtliche Konstruktionsmängel "freizukaufen", indem er die Verteiler von einer entsprechend befähigten Person intensiv prüfen lässt. Wie Skyper schon schrieb, haben die wenigsten E-Meister die Erfahrung, derart spezielle Geräte intensiv genug prüfen zu können. Zudem stehen die Kosten für so eine intensive Prüfung vermutlich in keinem Verhältnis zum Wert der Verteiler, denn einfach mal den Sekutest dranhalten und nach fünf Minuten das Bapperl aufkleben reicht bei einem komplettem Selbstbau bei weitem nicht aus! Ich nenne mal das Stichwort "CE-Konformitätserklärung" mit allen Folgen (gibt es denn z.B. eine Bedienungsanleitung zu den Verteilern..?).


    Weitere Ausführungen zu speziellen Tätigkeiten, deren Ausübung eine zusätzliche Qualifikation voraussetzt, spare ich mir hier und jetzt - das würde imho zu weit führen.



    Fazit: Ob Dein Kumpel nun einen Schein in der Tasche hat, oder nicht, interessiert erst nach einem Schadensfall und dann vermutlich auch "nur" die Versicherung (oder im Worst Case die Staatsanwaltschaft). Allerdings schützt so ein Schein (z.B. großer Befähigungsnachweis aka Meisterbrief) auch nicht vor den Folgen eines verursachten Schadens. Im Gegenteil: als (bescheinte) Fachkraft wird man regelmässig sogar noch härter ins Gericht genommen, da man die Folgen des Handelns wesentlich besser hätte überblicken können müssen, als z.B. ein Laie.


    Ob Dir meine Ausführungen nun etwas nützen, musst Du (bzw. Dein Kumpel) selbst entscheiden - ich stehe auch gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung!



    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Ich stimme buzz zu, obwohl mich für manches die Quellen doch interessieren würden (wo steht das mit der Prüfung jeder Anlage?)


    Ich möchte nochmal eine andere Sichweise anführen: bewege ich mich im Einflussbereich der EVU muss ich gewisse Qualifikationen (und Zulassungen) haben, um hier Installationen zu machen. Das legen die EVUs in Ihren Technischen Anschlussbedingungen fest. (In der Realität gibt es fast jegliches Installationsmaterial im Baumarkt zu kaufen. Warum, wenn es doch keiner installieren darf....!? :wink: )


    Bin ich Arbeitnehmer kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel, die eine Qualifikation verlangt. Dies ist dann die Elektrofachkraft (für festgelegte Tätigkeiten). Gute Arbeitgeber versuchen sich abzusichern, indem sie Ihre Mitarbeiter zumindest diese Schulung besuchen lassen. Hier kommt dann auch wieder die Prüfung nach DIN/VDE mit den Schritten "Besichtigen, Erproben, Messen" ins Spiel. Ich übrigens finde die Schritte "Besichtigen, Messen, Erproben" sinniger :D



    Ganz richtig schrieb buzz, dass ich im Schadensfall Probleme mit Versicherung und/oder Staatsanwalt, sowie evtl. noch mit einem Nebenkläger bekomme.

  • Ich hoffe, mich nicht allzusehr von der Ursprungsfrage weg, in den Off-Topic-Bereich zu bewegen, aber da ich explizit darum gebeten wurde...


    timotimo:


    diesen Wortlaut wirst Du exakt so nirgends in den Bestimmungen des VDE finden, aber wir können das Pferd von hinten aufzäumen und mal "die Bibel des verantwortungsbewussten Elektrikers" zu Rate ziehen...


    1. Die DIN VDE 0100 hat einen Anwendungsbereich bis zu Spannungen von einschliesslich AC 1000V oder DC 1500V, eine Eingrenzung nach Unten wird nicht genannt.


    2.In der DIN VDE 0100, Teil 100 (allgemeiner Teil) steht weiterhin geschrieben:
    1.1 Diese Bestimmungen gelten für Starkstromanlagen (...) sie sind annzuwenden auf:
    a) Das Errichten elektrischer Anlagen
    (...)
    1.2 Diese Bestimmungen gelten nicht für:
    a) elektrische Anlagen in bergbaulichen Betrieben unter Tage
    b) Förderanlagen in Tages- udn Blindschächten
    c) elektrische Ausrüstung von Fahrzeugen ohne elektrischen Antrieb (...)
    d) Flugzeuge
    1.3. Abweichungen sind Zulässig:
    a) für elektrische Betriebsmittel in elektrochemischen Anlagen
    b) für Anlagen zur Ausschließlichen Versorgung spezieller Verbrauchsmittel mit Nennströmen über 1000A je Einheit, z.B. Elektroöfen (...)


    Wir sind nun also soweit, dass auch eine Anlage, die aus steckerfertigen Komponenten errichtet wird, unter die VDE 0100 fällt, da nicht explizit ausgenommen.


    Weiter geht's im Teil 610 (Prüfungen)
    1. Anwendungsbereich
    Diese Norm gilt für die Erstprüfungen von elektrischen Anlagen, die nach Normen der Reihe DIN VDE 0100 (...) errichtet werden.


    Auch hier finde ich keine Ausnahme für Anlagen, die aus steckerfertigen Komponenten errichtet wurden, somit ist das volle Programm gefordert.
    Die DIN VDE 0100 Teil 711 (Ausstellungen, Shows und Stände - also quasi die "Bibel des verantwortungsbewussten Veranstaltungstechnikers") brauche ich gar nicht erst zu zitieren, dort ist auch keine derartige Ausnahme zu finden.



    Man könnte nun natürlich darüber streiten, ob eine derartige Anlage wirklich "errichtet" (im Sinne der Bestimmungen) wird - ich (und neben mir viele ausgeweisene Fachleute) meine aber ja!
    Nicht zuletzt deshalb, weil im konkreten Fall ja nicht nur ein steckerfertiges Gerät z.B. ein Bügeleisen (um bei Skypers Mutter zu bleiben :wink: ) mal eben in die Steckdose gesteckt wird, sondern weil ja ein (zuweilen hochkomplexes) Verteilungsnetz errichtet wird, an welches dann erst die letztendlichen Endgeräte angeschlossen werden. Verschärfend wirkt sich noch dazu aus, dass die Komponenten ja regelmässig (unsanft) bewegt werden und somit ein erhöhter Verschleiss (aka lockere Schraubverbindungen etc.) angenommen werden muss.


    Für weiterführende Fragen möchte ich jedem Interessierten das Buch "Sicherheit in der Veranstaltungstechnik", (Beuth Verlag) ans Herz legen, das von hmmm, jetzt ist mir der Name entfallen (fragt doch einfach mal den Admin, der kennt den Autor) geschrieben wurde... Insbesondere die Seiten 51 bis 61 - dort ist das Ganze Thema ausführlich und aus Sicht diverser Normen und dgl. abgehandelt.



    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Danke buzz für die Ausführungen und Deine Bemühungen. Die VDE0100 ist mir schon bekannt, auch kann ich neben dem erwähnten Buch das Buch "VDE 0100 und die Praxis" von Gerald Kiefer empfehlen.


    Meine Frage ging eher in die Richtung: muss ein Laie (wie oben erwähnt) oder ein selbständiger Kleinverleiher/HKS (ohne Mitarbeiter, also ohne BG-Pflichtversicherte) sich an die VDE halten, und z.B. JEDE Anlage prüfen? Nein, muss er nicht, denke ich, die VDE ist kein Gesetz. Interessant wird es erst, wenn der Richter im Schadensfall nach den "anerkannten Regeln der Technik", also z.B. der VDE fragt. Vorher muss sich der Laie oder Kleinverleiher/HKS nicht an die Reglen halten, also auch nicht Prüfen. Denke ich zumindest. Falls ich falsch liege würde mich doch die Begründung interessieren.


    (Nicht dass mich jemand falsch versteht: Es sollte natürlich jeder die DIN/VDE befolgen. Sie geben ja einen bewährten und sicheren Standard wieder. Es geht mir hier an dieser Stelle nur um die Begründung.


    Ich plädiere auch für hinreichende Grundkenntnisse, wenn jemand mit nicht steckerfertigen Systemen hantiert. Also z.B. eine Schulung zur Elektrofachkraft f. festgelegte Tätigkeiten: welche Nicht-Elektrofachkraft kennt schon den Unterschied zwischen Berührungs-, Ersatzableit- und Differenzstrommessung, oder die Messung der Schleifenimpedanz oder des Netzinnenwiderstandes? :D )

  • Apropos Stecken / Ziehen unter Last:
    ich meine, früher (als es noch die flachen Drehstromstecker aus Guß gab) existierten für größere Kaliber Steckdosen, die im Normalfall abgeschaltet waren und der Einschalter ließ sich erst bewegen, wenn ein Stecker drin steckte. War eingeschaltet, bekam man den Stecker auch nicht mehr heraus. Gibt's sowas auch noch mit den CEE-Steckverbindern?


    MfG


    DirkB

  • Zitat von "DirkB"

    Apropos Stecken / Ziehen unter Last:
    ich meine, früher (als es noch die flachen Drehstromstecker aus Guß gab) existierten für größere Kaliber Steckdosen, die im Normalfall abgeschaltet waren und der Einschalter ließ sich erst bewegen, wenn ein Stecker drin steckte. War eingeschaltet, bekam man den Stecker auch nicht mehr heraus. Gibt's sowas auch noch mit den CEE-Steckverbindern?


    MfG


    DirkB


    Ja, gibt es.

  • Zitat von "timotimo"

    Meine Frage ging eher in die Richtung: muss ein Laie (wie oben erwähnt) oder ein selbständiger Kleinverleiher/HKS (ohne Mitarbeiter, also ohne BG-Pflichtversicherte) sich an die VDE halten, und z.B. JEDE Anlage prüfen? Nein, muss er nicht, denke ich, die VDE ist kein Gesetz.


    Aber: im ArbSchG §4 wird auf die Grundlagen bei Arbeitsschutzmaßnahmen der "Stand der Technik" erwähnt. Die DIN VDE - Normen sind anerkannter Regeln der Technik, damit haben sie Gesetzescharakter (durch Einbindung in Rechtsvorschriften und BG-Vorschriften). Damit sind sie höher gewichtet als der Stand der Technik und somit "indirekt" hier im ArbSchG auch gefordert.
    Ob das ArbSchG jetzt für einen selbständigen Kleinverleiher 100%ig greift kann ich nur vermuten, aber nicht sicher sagen.
    Die BetrSichV tut das aber mit Sicherheit, und die fordert in den §§10 und 11 definitv Prüfungen und deren Dokumentation. Die BetrSichV führt auch zur neuen TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen".
    Ausserdem bringt die BetrSichV das Unterlassen von Prüfungen direkt in Strafrecht; nach BGV A3 war man noch mit Ordnungswiedrigkeiten und dem Zivilrecht beschäftigt.


    Sorry, mein Senf nur in Kürze, bin gerade auf dem Sprung.


    Grüße
    Alex

  • Graundsätzlich stimme ich Dir zu, Alex. Interessante Aspekte führst du an. Aber konkret:


    Zitat von "schmiddy"

    Aber: im ArbSchG §4 wird auf die Grundlagen bei Arbeitsschutzmaßnahmen der "Stand der Technik" erwähnt. Die DIN VDE - Normen sind anerkannter Regeln der Technik, damit haben sie Gesetzescharakter (durch Einbindung in Rechtsvorschriften und BG-Vorschriften). Damit sind sie höher gewichtet als der Stand der Technik und somit "indirekt" hier im ArbSchG auch gefordert.
    Ob das ArbSchG jetzt für einen selbständigen Kleinverleiher 100%ig greift kann ich nur vermuten, aber nicht sicher sagen.


    Zitat von "ArbSchG"


    § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei
    der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.


    Es geht also um Beschäftigte.


    Also wird es für den selbständigen HKS ohne Angestellte nicht gefordert. Für ihn gilt das ArbSchG direkt nicht (er sollte es aber anwenden, m.M.n., wie bereits geschrieben)


    Zitat von "schmiddy"


    Die BetrSichV tut das aber mit Sicherheit, und die fordert in den §§10 und 11 definitv Prüfungen und deren Dokumentation.


    Zitat von "BetrSichV"


    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber
    sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.


    Also auch nichts für selbständige HKS ohne angestellte Mitarbeiter.

    Zitat von "schmitty"


    Die BetrSichV führt auch zur neuen TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen".
    Ausserdem bringt die BetrSichV das Unterlassen von Prüfungen direkt in Strafrecht; nach BGV A3 war man noch mit Ordnungswiedrigkeiten und dem Zivilrecht beschäftigt.


    Ja, das ist interessant. Aber BetrSichV gilt halt nur für Arbeitgeber mit Beschäftigten, s.o.

  • Zitat von "simonstpauli"


    Ja, gibt es.


    alternativ kann man auch den Pilotkontakt (bei 63/125A) belegen, das funzt aber dann nur mit den dafür vorbereiteten Kabeln.
    Die Steckverbindung bleibt zwar mechanisch lösbar, die Spannung wird aber abgeschalten.

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: https://www.catcore.eu/


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Zitat von "timotimo"


    Also auch nichts für selbständige HKS ohne angestellte Mitarbeiter.


    Ich glaube Du hast Recht, ich hab das anders interpretiert. Nämlich rein auf die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, habe das aufs Verleihen bezogen und somit die BetrSichV ins Spiel gebracht.
    Inzwischen hab ich etwas recherchiert und zum Thema Leihen von Arbeitsmitteln in Bezug auf die BetrSichV gelesen, das der Unternehmer der Arbeitsmittel leiht im Sinne der BetrSichV für deren Sicherheit verantwortlich ist.
    Also ist der Kleinverleiher als Einzelunternehmer hier nicht im Geltungsbereich der BetrSichV.
    Wenn das Verleihen einem Inverkehrbringen entspricht (wie ich gerade gelesen habe, allerdings auf einer privaten Wiki), dann kommt der Bezug zu den VDE´s durch das GPSG, bzw.
    1. GPSGV "Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen" http://www.umwelt-online.de/re…asi/gsg/gsgv/gsgv1ges.htm
    Das würde zumindest für den Kleinverleiher gelten, aber noch nicht für den HKS.
    Dazu kann ich nur sagen das ich gerade gelernt habe, das BGV´en Gesetzescharakter durch den Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch 7 haben und somit für alle (sprich auch Freelancer die nicht BG-Versichert sind) gelten.
    Das ist allerdings (erstmal) nur eine Dozentenmeinung, die ich nicht mit Verweisen belegen kann.


    Interessantes Thema, allerdings schweifen wir etwas vom Ausgangsthema ab...

  • Zitat von "schmiddy"


    Dazu kann ich nur sagen das ich gerade gelernt habe, das BGV´en Gesetzescharakter durch den Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch 7 haben und somit für alle (sprich auch Freelancer die nicht BG-Versichert sind) gelten.
    Das ist allerdings (erstmal) nur eine Dozentenmeinung, die ich nicht mit Verweisen belegen kann.


    Interessantes Thema, allerdings schweifen wir etwas vom Ausgangsthema ab...


    Ja, ist etwas offtopic. Dozentenmeinung? Warst du in einem meiner Kurse? :)


    Gesetzescharakter: so halb. BGVen sind "Autonomes Recht", regeln zunächst die "Vertragsbedingungen", zu denen die Unfallversicherungsträger die Mitglieder versichern (wichtig sind übrigens §15 und §17 aus dem SGB7). Im Schadensfall sagt also die BG: ihr habt Euch nicht an die Regeln gehalten, die ich aufgestellt habe, also zahle ich nicht, oder nur eingeschränkt.
    Dies gilt für Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte (Unternehmer). Aber nicht für nicht versicherte HKS. Er muss sich also zunächst nicht an die Regeln halten, die Berfusgenossenschaft kann ihm im Schadensfall ja nichts anhaben.


    Im Streitfall kann der Richter jedoch die BGVen wieder als "anerkannte Regeln der Technik" heranziehen, auch für HKS. Der Richter sagt also: es gibt doch Regeln der Unfallversicherungsträger. Wenn du dich daran gehalten hättest (auch wenn du es nicht musst), wäre nichts passiert.... Als Beispiel führen ich immer die BGV D36 an (Verwendung von Leitern und Tritten). Dazu gibt es auch eine BGI, und wenn man es weiterführt wird das Ganze ausgehebelt durch eine TRBS. Aber das ist jetzt endgültig offtopic :D