Hallo Gemeinde,
der 10. September rückt näher. Ab diesem Stichtag dürfen Fahrzeuge zur Güterbeförderung nur noch gefahren werden, wenn Fahrer, die nach diesem Termin ihren Führerschein der C-Klassen bekommen, eine "beschleunigte Grundqualifikation" von 140 Stunden absolviert haben.
Fahrer mit FS-erteilung vor diesem Tag haben Zeit, bis 10.09.2014, in bestimmten Fällen auch bis 2016 eine Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren. Diese kann auch in je 7-stündige Einheiten aufgeteilt werden.
Die in dem Gesetz verankerte Ausnahmeregel für "Handwerker" greift NUR für Deutschland.
Wie steht ihr dazu? Habt ihr davon noch gar nicht gehört? Wisst ihr schon davon und habt ihr Maßnahmen für die Zukunft z.B. bei euren Azubis geplant? Über eure Meinung und Infos bin ich gespannt.
Grüße,
Falco