Veranstaltungen sind manchmal richtig laut. Da beschwert sich schon mal ein Nachbar. Oder im Publikum holt sich jemand einen Gehörschaden. Das ist bekannt, dafür gibt es Regelungswerke wie die TA Lärm oder die DIN 15905-5. Für die Mitarbeiter gibt es Gehörschutzstöpsel - bestenfalls. Und wer als Arbeitgeber so denkt, macht sich zumindest mehrerer Ordnungswidrigkeiten schuldig. In der Regel gefährdet er damit aber das intakte Gehör und damit die Gesundheit seiner Beschäftigten - und dann ist es eine Straftat.
Während die TA Lärm und die DIN 15905-5 so langsam in das Bewusstsein der Branche vorgedrungen sind, ist die LärmVibrationsArbSchV immer noch die große Unbekannte - es ist höchste Zeit, das zu ändern.
Irrtum 1: Das sind ja alles Freelancer
Irrtum 2: Mein Betrieb hat keine 11 Mitarbeiter
Irrtum 3: Dass wir zu laut sind, muss ich nicht erst messen
Irrtum 4: Nach der Veranstaltung brauche ich die Messergebnisse nicht mehr
Irrtum 5: Mit Gehörschutzstöpseln ist das Thema erledigt
Irrtum 6: Meine Mitarbeiter können selbst entscheiden, was sie die Stöpsel reintun
Irrtum 7: Da es nicht jeden Tag laut ist, kann man mit der Wochendosis arbeiten
Vollständiger Text im Info-Bereich: http://www.paforum.de/info/index.php?option=com_content&view=article&id=79:die-sieben-irrtuemer-bezueglich-der-laermvibrationsarbschv&catid=43:sicherheit&Itemid=61
Und eine kleine Tabelle bezüglich der Expositionszeiten gibt es da auch noch...