Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV

  • Veranstaltungen sind manchmal richtig laut. Da beschwert sich schon mal ein Nachbar. Oder im Publikum holt sich jemand einen Gehörschaden. Das ist bekannt, dafür gibt es Regelungswerke wie die TA Lärm oder die DIN 15905-5. Für die Mitarbeiter gibt es Gehörschutzstöpsel - bestenfalls. Und wer als Arbeitgeber so denkt, macht sich zumindest mehrerer Ordnungswidrigkeiten schuldig. In der Regel gefährdet er damit aber das intakte Gehör und damit die Gesundheit seiner Beschäftigten - und dann ist es eine Straftat.


    Während die TA Lärm und die DIN 15905-5 so langsam in das Bewusstsein der Branche vorgedrungen sind, ist die LärmVibrationsArbSchV immer noch die große Unbekannte - es ist höchste Zeit, das zu ändern.


    Irrtum 1: Das sind ja alles Freelancer
    Irrtum 2: Mein Betrieb hat keine 11 Mitarbeiter
    Irrtum 3: Dass wir zu laut sind, muss ich nicht erst messen
    Irrtum 4: Nach der Veranstaltung brauche ich die Messergebnisse nicht mehr
    Irrtum 5: Mit Gehörschutzstöpseln ist das Thema erledigt
    Irrtum 6: Meine Mitarbeiter können selbst entscheiden, was sie die Stöpsel reintun
    Irrtum 7: Da es nicht jeden Tag laut ist, kann man mit der Wochendosis arbeiten


    Vollständiger Text im Info-Bereich: http://www.paforum.de/info/index.php?option=com_content&view=article&id=79:die-sieben-irrtuemer-bezueglich-der-laermvibrationsarbschv&catid=43:sicherheit&Itemid=61


    Und eine kleine Tabelle bezüglich der Expositionszeiten gibt es da auch noch...

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  • Eine Frage muß ich dann aber stellen, auf die ich gerne eine Antwort hätte:


    Wie kann ich mit der Verordnung zB als Monitormann ( gilt sicher auch für Backliner, Lichtler, Foh usw ) mit so einer Verordnung meinen Auftrag und meine Arbeit am Pult ordentlich und legal erfüllen?????????

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  • Ohne Admin vorgreifen zu wollen:


    Als Monitormann kann man im klassischen Rockbereich legal nur "Auf Sicht" arbeiten. Ansonsten ist die Wochendosis schon nach dem ersten Set des Abends erreicht.
    Also: Listen Wedge aus und wenn das Dosimeter "rot" anzeigt: Feierabend und Ablösung.


    An der Quelle wird man bei den meisten international tourenden Bands nicht arbeiten können.

  • Was machen Berufsmusiker, die bei einer Band mitspielen (sind ja jetzt auch freie Mitarbeiter)? Verbot des Lautsprecher-Monitorings?
    Abschaffung des Drumsets oder Anschaffung einer Schallschutzkabine hierfür?

  • Zitat von "klauston"

    Wie kann ich mit der Verordnung zB als Monitormann ( gilt sicher auch für Backliner, Lichtler, Foh usw ) mit so einer Verordnung meinen Auftrag und meine Arbeit am Pult ordentlich und legal erfüllen?????????


    Zunächst einmal: Die Umsetzung LärmVibrationsArbSchV ist Sache des Arbeitgebers, nicht des Beschäftigten.


    Und: Die LärmVibrationsArbSchV fordert nicht, dass alles gleich unter dem oberen Auslösewert ist. Aber es sind Maßnahmen zu ergreifen, um dort hinzukommen. Bis dahin setzt man dann persönlichen Gehörschutz ein.




    Ich will mich aber auch nicht vor der Frage drücken, wie man als Arbeitgeber mit der LärmVibrationsArbSchV zurecht kommt.


    Ziel ist es, mit der Lärmexposition unter den oberen Auslösewert zu kommen. Da gibt es zwei Größen, an deren man drehen kann: Schallpegel und Einwirkdauer.


    Jetzt mal ungeordnet ein paar Ideen:


    - Umstellung von klassischem Monitoring auf In-Ear (der Monitormann ist ja häufig Beschäftigter des Künstlers, also hat sein Arbeitgeber diese Frage sehr wohl in der Hand).
    - akustische Abschirmung lauter Instrumente (Gitarren-Amps in eigene Räume, Plxeiglaswand vor Schlagzeug)
    - Zeitplan so organisieren, dass während dem Soundcheck kein daran Unbeteiligter im Raum sein muss
    - lärmarme Aufenthaltsräume (bei Open-Air nicht das Party-Zelt neben der Bühne, sondern ein Container)
    - Der Merchandising-Stand ist nicht in der Halle, sondern im Foyer


    Und zu prüfen wäre auch:


    - Müssen die Stellwerker mit in der Halle sein, oder kann das Licht auch von einem anderen Raum aus gesteuert werden?
    - Kann man Verfolger durch MovingHeads ersetzen? Ggf. solchen, die von einer eigenen Person gesteuert werden, die aber nicht im Veranstaltungsraum sitzt? (Wenn ich eine Gefährdungsanalyse für einen typischen Verfolger-Arbeitsplatz mache, komme ich eigentlich auch aus anderen Gründen zu diesem Schluss...)
    - Muss das Monitorpult neben der Bühne stehen? Wenn ja: Unbedingt offen, oder könnte man das auch in einen Container stellen?




    Ich gebe ja zu: Kostet alles Zeit, Geld und Nerven. Aber es ist nichts dabei, wo man sagen müsste, es wäre eine unzumutbare Härte.

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  • Zitat von "mringhoff"

    Was machen Berufsmusiker, die bei einer Band mitspielen (sind ja jetzt auch freie Mitarbeiter)?


    Wenn eine Band als GbR agiert, dann wären die Musiker keine Beschäftigten. Oft kommen zu einem "Kern-Team" dann aber noch weitere Personen hinzu, beispielsweise auch FOH- und Monitormann. Diese sind dann Beschäftigte und die Band der Arbeitgeber.


    Zitat von "mringhoff"

    Verbot des Lautsprecher-Monitorings? Abschaffung des Drumsets oder Anschaffung einer Schallschutzkabine hierfür?


    "Verbote" sind das Denken von gestern. Heute hat man eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und daraus abgeleitete Maßnahmen. Aber die genannten Ansätze gehen in die richtige Richtung.

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  • Nehmen wir mal eine klassische laute Rock'n'Roll-Band aus den 70ern mit einem Faible für 8k in der Kick-Drum auf dem Monitor.
    Und überhaupt, Kick, Snare, Hat auf die Sidefills und alle Wedges, außer die vom Sänger.
    Und dann Vocals mit 4k-Buckel bis zur Koppelgrenze.
    Lo-Mids kommen von der PA, alles darunter als "Basswolke" von den Subs.
    Da ist man als lokaler Dienstleister nicht in der Position, lärm-mindernde Maßnahmen zu ergreifen, man versucht einfach nur, ohne größere Schäden durch den Gig zu kommen.


    Und der obere Auslösewert ist wahrscheinlich schon beim Soundcheck erreicht.
    Natürlich gibt es auch Rockbands mit leiser Bühne aber das hat mal als local Crew absolut nicht in der Hand.


    Als Bandmischer sieht das anders aus, bei Festivals als FOH-Mischer und selbst als Monitormischer kann man gut mit der Exposition klarkommen. Am FOH hat man unter 100dB, mischt eine Stunde und sieht zu, daß man sich ansonsten in Ruhebereichen aufhält, die diesen Namen auch verdient haben.
    Der Arbeitgeber ist in diesem Fall die Band bzw. das Management, die ein Interesse daran haben, daß die Ohren des Mischers auch weiterhin in Ordnung bleiben.

  • Zum Irrtum 1:

    Zitat

    In den einschlägigen Gesetzen geht es nun nicht mehr um Arbeitnehmer, sondern um Beschäftigte, und somit sind die ganzen freien Mitarbeiter wieder "eingemeindet".


    Wo wird denn die Grenze gezogen bei einem Selbständigen? Ist er von einer VT-Firma beauftragt, dann hat der Firmeninhaber für dessen Wohlergehen zu sorgen. Wenn er aber vom Veranstalter gebucht wird, was ist dann?
    Die meisten "Firmen" in den kleineren Bereichen sind ja Selbständige / One-Man-Shows.
    Ist der Veranstalter dann in der Sorgfaltspflicht?


    Wenn ja: Wie ist das dann bei Personengesellschaften und juristische Personen? Der Veranstalter beauftragt nun das Discoteam XY GbR. Ist die Firma nun "der Beschäftigte"?
    Oder wird die Verantwortung dann heruntergebrochen auf die anwesenden natürlichen Personen dieser Firma?
    Oder ist der Veranstalter dann nicht mehr in der Pflicht?

  • Zitat von "mringhoff"

    Wo wird denn die Grenze gezogen bei einem Selbständigen?


    Ein in diesem Zusammenhang immer wieder verwendeter Terminus ist der des "Unternehmers ohne Beschäftigte".


    Zitat von "mringhoff"

    Wenn er aber vom Veranstalter gebucht wird, was ist dann?


    Dann ist der sein Arbeitgeber.


    Zitat von "mringhoff"

    Wenn ja: Wie ist das dann bei Personengesellschaften und juristische Personen? Der Veranstalter beauftragt nun das Discoteam XY GbR. Ist die Firma nun "der Beschäftigte"?
    Oder wird die Verantwortung dann heruntergebrochen auf die anwesenden natürlichen Personen dieser Firma?
    Oder ist der Veranstalter dann nicht mehr in der Pflicht?


    Bei einer jursitischen Person ist das einfach: Diese hat zwingend Beschäftigte, auch wenn's nur der Geschäftaführer ist.


    Bei Personengesellschaften wie der GbR oder OHG bin ich überfragt.

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  • So, ich zeig Euch mal was:


    Das Foto ist eine Lärmmessung, die an mir mit einem Aufzeichnungsgerät am Körper gemacht wurde.
    Zugegeben eine etwas extremere Aktion ( war vorher nicht absehbar )
    Internationale bekannte Band auf einem Folklorefestival (!!!!!!)


    Es waren die Vorgaben der Band umzusetzen.
    Das war auch mir persönlich zu laut und ich hatte einen Gehörschutz drin und bin so oft ich konnte runter von der Bühne.
    Ich war dort Monitorsystec und so ging das.


    Einhalter der Gehörschutzbestimmungen hätte zur Konsequenz gehabt:
    Keine Arbeit vieler Beteiligten auf der Bühne!!
    kein Verdienst!!!!!


    Und man solle nicht vergessen, wir sind alle Techniker, die auf Ihre Ohren trotzdem aufpassen .
    Und ich mach den Job schon seit 20 Jahren und habe erwiesenermaßen ( Messung ) keine Hörschäden.


    Aber was ist in dem Fall eine realistische Lösung???
    Mich interessiert nicht, was das Gesetz sagt, sondern wie man REALISTISCH das umsetzen kann, was das Gesetz fordert, wenn man Konzerte machen will !!!!!



    By soundworx at 2009-10-28

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  • Zitat von "ADMIN"


    Ein in diesem Zusammenhang immer wieder verwendeter Terminus ist der des "Unternehmers ohne Beschäftigte".


    Dann ist der sein Arbeitgeber.


    ...dann ist dieser in diesem Fall sozusagen für die Lärmbelastung seines VT-Dienstleisters verantwortlich...
    aber nur, wenn er alleine kommt, alles aufbaut, betreut und wieder abbaut. (Geht halt nur bei kleineren Dingen, aber kommt sicher oft genug vor...)
    Hätte der Einzelunternehmer nun einen (selbständigen) Helfer für den Aufbau dabei, würde sich das alles umkehren. Der Veranstalter ist dann raus aus der Verantwortung und der Einzelunternehmer ist für sich und seinen Helfer verantwortlich...


    Schon kurios...

  • Zu den Verantwortlichkeiten zitiere ich aus einigen Werken:


    ArbSchG:
    § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.
    (2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.



    BGV A1:

    § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer
    hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Abs.1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.
    (2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der
    Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.


    Die sauber durchgeführte und dokumentierte Koordinierung wird in den meisten Fällen vergessen, bzw. nur auf Zuruf durchgeführt. Tatsächlich ist es eine Grundverpflichtung (ArbSchG=staatliches Recht), die auch von den zuständigen Stellen nachgefragt wird. Dafür muss nicht mal ein übermäßiger Aufwand betrieben werden. Arbeitshilfen und Hinweise finden sich vorbildlich in der BGI 865-Einsatz von Fremdfirmen, der BauStellV, die noch viel zu selten eingesetzt wird und der DIN 15750-Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "klauston"

    Aber was ist in dem Fall eine realistische Lösung???
    Mich interessiert nicht, was das Gesetz sagt, sondern wie man REALISTISCH das umsetzen kann, was das Gesetz fordert, wenn man Konzerte machen will !!!!!


    1.) Wie definieren wir in diesem Zusammenhang "realistisch" ?


    Wenn man vor 20 Jahren das Schutzniveau von heute propagiert hätte, wäre man ausgelacht worden, weil das angeblich nicht möglich sei. Wenn man heute das Schutzniveau propagiert, das man in 20 Jahren haben wird, sieht die Reaktion nicht viel anders aus.


    Man könnte auch provokativ formulieren: Das, was im Gesetz steht, ist die Realität - und die Branche muss diese endlich mal zur Kenntnis nehmen.



    2.) Wer findet die Lösung und setzt sie um?


    Der Tontechniker sitzt da an einem sehr kurzen Hebel - und es wäre auch gar nicht seine Aufgabe. Der Veranstalter sitzt an einem sehr langen Hebel - und es ist seine Aufgabe.


    Der Veranstalter kann beispielsweise festlegen: Auf meiner Bühne gibt es kein Minutenmittel über 95 dB. Wer es lauter braucht, der nutzt In-Ear. Wenn das auch nicht geht, dann spielen halt andere.




    3.) Und dann gibt es auch noch andere Lösungen. Warum muss ein Monitorpult direkt an der Bühne stehen?


    Bei einem digitalen Core wäre das flugs in einen anderen Raum verlegt. Große Displays und brauchbare Cams kosten heute auch nichts mehr (im Vergleich zu dem Pult). Dann hat der Mensch am Monitorpult alles deutlich leiser - und kann mittels Abhör-Wedge auch erkennen statt nur erahnen, was auf einem bestimmten Kanal passiert.

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  • Mhhh


    Ganz ehrlich:
    Wir wissen, in der Praxis sieht das anders aus, aber wie Du richtig sagst, wenn die das nicht machen, spielt halt wer anderer.
    Aber das kann man auch umkehren: Wenn das nicht geht, dann spielen wir nicht.
    Wir sind Dienstleister, und ich habe , was das betrifft, in den letzten 20 Jahren eigentlich keinen Unterschied entdecken können.


    Was das verlegen von Monitorpulten in andere Räume zB betrift:
    Ich kenne sowas von Fernsehshows, wo das nach langen Proben möglich ist, aber selbst da bleibt es ein Blindflug, wo man nur mehr bedingt eingreifen kann,je nachdem, wie man das sieht.


    Auf einer echten R&R Show kann ich mir das definitiv nicht vorstellen, und nicht, weil ich nicht will, sondern weil unter Anderem der direkte Kontakt mit den Künstlern oft unumgänglich ist, und sei es nur darum , um dem Künstler ( sind ja oft unsichere Persönlichkeiten ) da Gefühl der Sicherheit zu geben. Und er direkte Kontakt ist da unumgänglich.
    Das ist aber nicht der einzige Grund.
    Das man eine Bühne IMMER und ordentlich im perfekten Überblick behalten muß um auch seinem Job entsprechen schnell und maßgebend reagieren zu können, dazu bedarf es eines uneingeschränkten Blickfeldes auf eine Bühne.
    Und das geht nicht mit Monitoren.
    Hab es gemacht, deshalb weiß ich, von was ich rede.


    Ich bin ja für vernünftige Lösungen wirklich zu haben, das soll ja keine Verweigerung sein.
    Aber bis jetzt hab ich noch keine reale und vernünftige Lösung erhalten.

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  • Zitat von "klauston"

    Aber bis jetzt hab ich noch keine reale und vernünftige Lösung erhalten.


    Es gibt Leute, die definieren Begriffe wie "real" und "vernünftig" anders. Und deren Sicht der Dinge steht im Bundesgesetzblatt.





    Man kann diese andere Sicht der Dinge ignorieren. Für den Tontechniker ist das sehr risikolos - und wenn er sich einen Gehörschaden zuzieht, dann verklagt er halt seinen Arbeitgeber auf eine Berufsunfähigkeitsrente (und damit hat er sehr gute Chancen, denn sein Arbeitgeber hat bezüglich "real" und "vernünftig" mutmaßlich auch die branchenübliche Definition verwendet...)



    Für Personen, die in Arbeitgeberpositionen sind, ist die Sache vergleichsweise ungemütlich. Man könnte sich jetzt an einer entsprechenden rechtlichen Konstruktion versuchen: Das Vermögen gehört einer anderen GmbH als derjenigen, die als Arbeitgeber auftritt, Strohmann als Geschäftsführer, weil man bei deliktischer Handlung immer ganz schnell mit der Durchgriffshaftung kommt.


    Oder man nimmt sich halt des Problems an und sucht nach Lösungen. Die nicht durchgängig einfach und bequem sein werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Man muss es auch mal so sehen: Je praxisferner solche Regelungen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand daran hält.


    Die ganzen Vorschriften kommen ja aus dem Arbeitsschutz, also auch - und vor allem - aus der Industrie. Hier gibt es Maschinen, die auf Dauer zu laut sind. Da ist das verständlich, wenn Menschen geschützt werden sollen. Schall ist dort ein lästiges Nebenprodukt bei der Produktion. Wenn man den Schall reduziert, dann freuen sich alle.


    Auf Bühnen allerdings ist das doch anders. Schall ist hier kein Nebenprodukt, sondern das Ergebnis der Produktion. Wenn man das reduziert, muss man sich fragen, inwieweit man das Produkt damit reduziert. Musikinstrumente erzeugen Schall, manchmal auch einen etwas lauteren. Wer mit Schallkabinen oder mit elektronischen Abnehmern kommt, der verfälscht den Klang, somit das Instrument und die gesamte Musik.
    Klar gibt es auch übertriebene Lautstärken und es ist gut, wenn hier mal ein Umdenken stattfindet. Aber ob man nicht damit am Ziel vorbeischiesst? Bei der Erstellung der Regeln hat vermutlich keiner an die Veranstaltungstechnik gedacht. Aber für den Bergbau und bei der Bundeswehr gibts Ausnahmen, sprich die entsprechenden Lobbyisten. VT ist einfach zu unbedeutend, als daß man hier eine eigene praxisnähere Regelung erarbeitet...


    Wie gesagt: Arbeitsschutz. Wer also als Industriearbeiter seinen Lohn bei der Produktion verdienen muss, der sollte natürlich nicht noch von lärmenden Maschinen geschädigt werden. Wer aber Musik macht, der macht das mehr oder weniger freiwillig. Der Berufsmusiker weiß seit er damit angefangen hat, daß es mal laut werden kann. Wer das nicht will, wechselt das Genre, die Auftrittsart (mehr Studio als Bühne) oder das Instrument... Ein Fabrikarbeiter wird mehr oder weniger gezwungen, die Maschinen zu bedienen. Tut er es nicht, wird er abgemahnt und entlassen.


    Ich fände es daher sinnvoll, wenn für die VT-Branche eine eigene Regelung gefunden wird. (Aber dazu wirds wohl nicht kommen...)

  • Zitat von "ADMIN"

    Für den Tontechniker ist das sehr risikolos - und wenn er sich einen Gehörschaden zuzieht, dann verklagt er halt seinen Arbeitgeber auf eine Berufsunfähigkeitsrente


    Na, das finde ich jetzt doch wieder zu einfach.
    Ein Tontechniker arbeitet mit Schall. In den meisten Fällen hat er es auch noch in der Hand, für sich und seine Abhöre entsprechend lauter oder leiser zu machen.
    Die Eigenverantwortung wird in den letzten Jahren zunehmend vor Gericht betont. Man muss im Winter von Schneefall und rutschigen Verhältnissen ausgehen und auf den Livebühnen von lauterer Musik.
    Natürlich muss der Grundstückseigentümer dann den Gehweg räumen und bei Eis streuen, aber nicht 24 Stunden. Und so eine praxisnähere Regelung sollte sich bei den Tontechnikern auch finden lassen...


    Und mal abgesehen davon. Es ist sehr schwierig zu beweisen, daß ein Hörschaden von einem bestimmten Verursacher kommt, vor allem, wenn man jahrelang mit der Materie zu tun hat, womöglich noch bei verschiedenen Auftraggebern/Arbeitgebern. Und wer weiß, ob der Hörschaden nicht ursächlich damit zusammenhängt, daß der Tontechniker in seiner Freizeit laufend mit mp3-Playern rumläuft und daheim oder im Auto die Anlage ordentlich hochdreht....

  • Spricht denn was dagegen das man den Monitorplatz in ein Plexiglaskabine packt? Achtung, hier fragt der ahnungslose Lichttechniker :D
    Das wäre optisch vertretbar die Sicht zur Bühne bleibt, somit wäre der Platz des Monitormischer safe. Die Bühnencrew muss angepassten Gehörschutz tragen,
    bekommt so ungefähr mit was tontechnisch passiert (zumindest ein Signal da ist oder nicht, die qualitative Bewertung ist natürlich nicht 100%ig gegeben...). Das ist ja nun nicht sooo Praxisfern? Oder?


    Aber, was machen mit dem FoH-Mann? Ok, der hat es so gesehen ja in der Hand, aber ich denke auch nicht immer das letzte Wort was die Lautstärke betrifft...kommt wohl auf das Beschäftigungsverhältnis an.
    Wenn ich das so an Festivals denke bei denen man sich am FoH dermaßen anschreien muss um irgendwas zu verstehen.


    Und dazu möchte ich nochmal einen neuen Aspekt in die Diskussion werfen: die Kommunikation der Crew auf lauten Bühnen.
    Denn wenn man mit normalen Funken und leichten Headsets oder noch schlimmer nur rasierern arbeitet, schreit man ja nochmal über den Krach auf der Bühne drüber...ätzend.
    Selbiges an der Intercom. Soweit möglich nutzen wir Skype als Intercom, aber auf der Bühne bei Umbauten floppt das natürlich.
    Wir hatten dieses Jahr in Wacken neue Headsets von Riedel, wir haben sie Formel1-Headsets getauft, die sind echt mal eine großartige Verbesserung. Aber auch nicht billig.
    Die dämpfen den Schall angenehm, und durch die gerichteten Mikros kann man auch die Lautstärke der Funke in aktzeptablen Grenzen halten.
    Denn unter dem Headset noch ein HearSafe weil die Funke so laut sein muss...das schockt mal garnicht...


    Die Frage ist, welche Company die Kohle für gute Headsets wirklich freimacht...denn die sind auch in der Vermietung teuer.

  • Zitat von "schmiddy"

    Spricht denn was dagegen das man den Monitorplatz in ein Plexiglaskabine packt? Achtung, hier fragt der ahnungslose Lichttechniker :D
    Das wäre optisch vertretbar die Sicht zur Bühne bleibt, somit wäre der Platz des Monitormischer safe. Die Bühnencrew muss angepassten Gehörschutz tragen,
    bekommt so ungefähr mit was tontechnisch passiert (zumindest ein Signal da ist oder nicht, die qualitative Bewertung ist natürlich nicht 100%ig gegeben...). Das ist ja nun nicht sooo Praxisfern? Oder?


    Hmmm, man merkt, das das von ei nem Lichtler kommt.


    man kann nur wirklich gut arbeiten, wenn man auf der Bühne ist, gut sieht und auch mitbekommt, was da wirklich abgeht.
    Dazu gehört auch das Hören von möglichen Problemen.
    Es hat ja bis dato meiner Meinung nach gut funktioniert.


    Es wollen ja nicht diejenigen die arbeiten das leiser haben, sondern ein Gesetzgeber, der keine Ahnung davon hat.


    Eigentlich sollte man wirklich mal hergehen und alle sinnlosen Gesetze konsequent durchziehen.
    DAnn werden die Probleme ganz schnell klar.


    Es würde da definitiv zu Absagen von Konzerten kommen.


    ganz interessant ist in dem Zusammenhang, das vor 1 oder 2 Jahren diese Diskussion in Österreich offen über die klassischen Orchester geführt wurde.


    Da wurde ganz klar von den Orchesterverantwortlichen gesagt, das sich das Orchester nicht an diese Gesetze halten wird, oder es werden viele Stücke einfach nicht mehr gespielt.


    Wieso können diese das ganz offen sagen , aber wir sollten uns daran halten???

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