Mal doof gefragt...
Der eine Tunnel ist 230m lang und 18m breit. Die Höhe dürfte maximal 5m sein. Greift dort nicht auch die MVStättVO in Sachen Fluchtweglängen? 30m bis zum nächsten Ausgang?
Dadurch, dass die Vereinzelungsanlage vor dem Tunnel stand, gehört der Tunnel aus meiner Sicht zum Veranstaltungsgelände.
Und ein Flucht bzw- Rettungsweg von 230m ist aus meiner Sicht nicht genehmigungsfähig.
Oder sehe ich da grad was komplett falsch?
Mir ist bewußt, dass dies nicht ursächlich zu dem Desaster geführt hat, mir geht es bei der Frage um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgegebenen Wegstrecke.