frage zu carnet ata / schweiz

  • hallo,


    wir debattieren hier gerade folgende problematik:


    fall 1: ein & ausfuhr von equipment durch spedition / truckingfirma - carnet wird fällig


    fall 2: aufstrebende nachwuchsband fährt im kleintransporter, mit eigenem equipment in die schweiz - wie ist hier die regelung ?


    vielleicht kann uns ja jemand verraten, wie hier zu verfahren ist !?


    besten dank !

  • mir war so, als hätte ich von einer vereinfachten regelung in solchen fällen gehört.


    kann aber auch sein, das da beim gesetzgeber nur ergebnislos debattiert wurde...

  • Ich hatte mal den Fall der kurzfristigen Ersatzlieferung eines Beamers in die Schweiz an nem Sonntag nachmittag, natürlich ohne Carnet...
    Hab an der Grenze per Kreditkarte 15% des Warenwertes als Kaution hinterlegt und bei der Ausfuhr wieder gutgeschrieben bekommen.
    Ob das allerdings die Regel ist, das auch so handeln zu können?

  • Zitat von "elch"

    Ich hatte mal den Fall der kurzfristigen Ersatzlieferung eines Beamers in die Schweiz an nem Sonntag nachmittag, natürlich ohne Carnet...
    Hab an der Grenze per Kreditkarte 15% des Warenwertes als Kaution hinterlegt und bei der Ausfuhr wieder gutgeschrieben bekommen.
    Ob das allerdings die Regel ist, das auch so handeln zu können?


    Das ist die Regel, dieses Vorgehen gab es und gibt es. Der Normalfall sozusagen.


    Jetzt hat jemand Schlaues Carnet ATA erfunden, um das Leben einfacher zu machen.
    Das Carnet ATA vereinfacht das Hinterlegen der Kaution insoweit, daß man diese nicht selbst hinterlegen muß und daß sie an der Grenze nicht berechnet werden muß. Das spart Zeit und Nerven, auch kann man mit einem Carnet ATA zum Teil zu Zeiten einreisen, zu denen man sonst nicht am Zoll abgefertigt wird. Weiterhin ist es einfacher, an anderen Zollstellen wieder auszureisen.
    Dafür muß natürlich jemand eine Bürgschaft übernehmen für den Fall, daß die Waren aus der Schweiz nicht wieder ausgeführt werden (in Höhe des dann anfallenden Zolls). Dafür steht die IHK gerade und deshalb kostet das Verfahren Geld. Und die Waren müssen am besten entspannt in Deutschland (bei einem früheren Gig?) von einem Zöllner begutachtet werden, damit die Nämlichkeit festgestellt werden kann.


    EDIT: Hermes war der Bürge...
    http://www.hk24.de/produktmark…carnet_ata/carnet_ata.jsp

  • Auch die Minicombo braucht ein Carnet an der schweizer Grenze!
    Bekommt man bei der zuständigen IHK, und muss das auch spätestens nach einem Jahr wieder abmelden.
    Beim Zoll (Einreise) rennt man sich dann erst mal von hü nach hot dämlich, bis man alle Stempel zusammen hat. Ach ja, und die kassieren natürlich auch noch mal eine Gebühr für's stempeln.
    Der eigentliche Zöllner am Schlagbaum hat aber fast immer keinen Bock den Kram tatsächlich nachzugucken - es ist wie es ist: Behördenkram!

  • Vor zwei Jahren war ich mal mit so einer Minicombo auf einem Festival in der Schweiz, als Klampfer :roll:


    Im Bus: Drums, Gitarren, Amps, die übliche Mini-Backline eben.


    Hatte mich damals extra erkundigt, Carnet muss sein & kostet!


    Von der Band hatte dann aber keiner Bock, sich drum zu kümmern. Also sind wir ohne hingefahren.


    "Wollen Sie zur Musik nach Hallau?", wollte die freundliche Grenzerin wissen. Dann interessierte man (Frau) sich noch für eventuell zuviel vorhandene Spirituosen und vielleicht nicht ganz gesetzeskonformes Rauchwerk. Unsererseits natürlich Fehlanzeige, also noch schnell die Pässe gescannt, und der Weg war frei.


    Für die Instrumente hat sich kein Mensch interessiert. Und bei der Rückfahrt auf Nacht war der Grenzposten dann unbesetzt & offen.


    Garantie, dass das immer so abläuft, gibt's natürlich keine.


    Der Gig war nicht so der Brüller......



    es grüßt


    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • Bei unserer Einreise in die Schweiz im letzten Jahr galt bei den Zöllnern: Musikinstrumente dürfen als Privatbesitz eingeführt werden, wenn man damit nicht beabsichtigt Geld in der Schweiz zu verdienen - wie auch immer. Steht (glaub ich) auch auf einem der Import/Export-Merkblätter des Schweizer Zolls so.


    Viele Grüße,


    Thomas

  • Zitat

    Ich hab mal mitbekommen das alles was unter Arbeitsmaterial ( Werkzeug ) läuft kein Carnet brauch also würd ich die Instrumente als Arbeitsmittel melden.


    das ist eindeutig hörensagen und unsinn. auf einem carnet wird das equipment als "berufsausrüstung" bezeichnet.


    Zitat

    Musikinstrumente dürfen als Privatbesitz eingeführt werden,


    im zweifelsfall musst du dann aben im nachhinein nachweisen, wo du das gekauft hast, und das das schon vor der einreise in deinem besitz war... das kann sehr lästig werden.


    Zitat

    Ach ja, und die kassieren natürlich auch noch mal eine Gebühr für's stempeln.


    an der grenze selber wird keine gebühr fällig. das läuft alles im vorraus bei der IHK.


    Zitat

    Beim Zoll (Einreise) rennt man sich dann erst mal von hü nach hot dämlich, bis man alle Stempel zusammen hat.


    darum sollte man einen kleinen übergang wählen, bei dem alle stempel in einer hand gesammelt sind. weil am rhein ist da nicht soooo praktisch. aber aufpassen, nicht alle übergänge fertigen 24h ab.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • Zitat von "monithor"


    an der grenze selber wird keine gebühr fällig. das läuft alles im vorraus bei der IHK.


    In Basel haben die kassiert, da bin ich sicher. Ich musste extra zurück zum Bus latschen, weil ich kein Geld in der Tasche hatte :?

  • Ich bin oft mit Carnets in die Schweiz gefahren, war nie ein Problem, wenn man vorher eröffnet hat.


    Ich habe auch nie gezahlt.
    Und ich bin auch 2 x über Basel gefahren


    Das es vereinfachte Verfahren geben soll, hab ich auch gehört, aber noch nie jemanden getroffen, der das erlebt hat.


    Was ich aber weiß, wenn die Schweizer Zöllner den verdacht haben, das ein Instrument in der Schweiz verkauft werden könnte, dann muß man eine ordentliche Sicherheitsleistung hinterlege, kann man das nicht, dann bleibt das Instrument da.
    Schon der Versuch der Einreise zählt da.


    Ist vor kurzem einer Violinistin passiert, der Zoll hat das weggenommen und vieeel Geld verlangt.


    Vermutlich am sinnvollsten, vorher schriftlich anfragen, dann hat man an der Grenze zumindest ein gutes Argument.
    Was immer noch nicht heißen muß, das die dann das machen

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