Eine Frage zum momentanen Stand bezüglich LKW-Führerschein und gewerblichem Güterverkehr in der Veranstaltungstechnik.
In diesem Bereich haben ja jetzt viele mit Problemen zu kämpfen. Immer weniger dürfen LKWs fahren.
Um im gewerblichen Güterverkehr einen LKW fahren zu dürfen ist seit 10. September 2009 (?) eine Ausbildung als Berfufskraftfahrer erforderlich die meines Wissens aber auch als teure Zusatzqualifikation mit IHK-Prüfung zum normalen C-Schein realisierbar ist. Mit dem Besitz des C-Schein ohne Zusatzqualifikation darf ich nur privat und für THW und Feuerwehr fahren.
Jetzt meine Frage:
Wikipedia schreibt:
"Vom Werkverkehr ist der gewerbliche Güterverkehr zu unterscheiden..."
desweiteren-->
"Werkverkehr ist nach § 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz[1] (GüKG) die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke, die der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen oder ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigenverbrauch – außerhalb des Unternehmens dient und nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellt."
Fällt dann der Transport zum Veranstaltungsort unter Werkverkehr und benötige ich
dafür dann überhaupt Berufskraftfahrer da
-->
Wikipedia schreibt:
"Vom Werkverkehr ist der gewerbliche Güterverkehr zu unterscheiden..."
Ich bin mir sicher das die Frage von euch beantwortet werden kann. Sollte ich Verständnisfehler haben, bitte auch berichtigen.
Grüße