Ich glaube was er meint ist die "Verantwortung" die sich aus dem Erwerb von Wissen ergibt. Das Beispiel mit der unterlassenen Hilfeleistung beschreibt das schon ganz gut. Aber es sollte mich wundern, wenn das so in einem Gesetzestext zu finden wäre. Das ist eher als eine mögliche Konsequenz zu sehen. Und das muss einem dann auch bewusst sein. Ein passendes Beispiel wäre ein mit einer Produktion mitfahrender Meister. Der vor Ort keinerlei Verantwortung für die Bühne trägt. Wenn der gravierende Mißstände bemerkt auf Grund seiner Ausbildung, dann muss er handeln. Wie auch immer das aussieht. Andernfalls wird er nach einem Unglück auch vom Richter gefragt werden warum er nichts unternommen hat, wo er es doch hätte wissen müssen.
Allerdings hat das nichts mit dem gemeinen Techniker auf der Baustelle zu tun. Wer relevant als Meister unterwegs ist und arbeitet, der wird sich in so einer Situation sicher zu helfen wissen.