schon wieder Bühne eingestürzt: Pukkelpop Belgien

  • Ich glaube was er meint ist die "Verantwortung" die sich aus dem Erwerb von Wissen ergibt. Das Beispiel mit der unterlassenen Hilfeleistung beschreibt das schon ganz gut. Aber es sollte mich wundern, wenn das so in einem Gesetzestext zu finden wäre. Das ist eher als eine mögliche Konsequenz zu sehen. Und das muss einem dann auch bewusst sein. Ein passendes Beispiel wäre ein mit einer Produktion mitfahrender Meister. Der vor Ort keinerlei Verantwortung für die Bühne trägt. Wenn der gravierende Mißstände bemerkt auf Grund seiner Ausbildung, dann muss er handeln. Wie auch immer das aussieht. Andernfalls wird er nach einem Unglück auch vom Richter gefragt werden warum er nichts unternommen hat, wo er es doch hätte wissen müssen.


    Allerdings hat das nichts mit dem gemeinen Techniker auf der Baustelle zu tun. Wer relevant als Meister unterwegs ist und arbeitet, der wird sich in so einer Situation sicher zu helfen wissen.

  • So, kleiner Bericht aus der Praxis.


    Hier wurde gerade abgesagt.
    Es ist immer noch so, das vermutlich ein Sturm kommt, aber wir haben vor einer Stunde die Gaze rausgenommen, die PA und die Traversen am Boden abgesetzt ( extra nicht gesichert, damit man jederzeit schnell runterfahren kann.)
    Aber im Moment ist die Situation Wind, vermutlich (!!) kommt gleich Starkregen


    Dem Veranstalter war es zu gefährlich .


    Allerdings eine Interessante Erfahrung:


    Hier haben einige gemeint, man könne das Wetter so genau vorhersagen.
    Sorry Blödsinn.


    Der Veranstalter war hier seit Mittag permanent mit dem Flughafen, der keine 10 km entfernt ist, sowie mit dem Wetterdienst in Wien ( 20 km ) in Kontakt.
    Es war unmöglich, hier eine verlässliche Prognose zu bekommen.
    keiner der Wetterdienste war bereit, das genau vorauszusagen.
    Am Ende mußte der Veranstalter eine Entscheidung treffen, die nicht durch eine Wetterprognose gedeckt ist.
    Es könnte nun sein, das es umsonst war und der Gig stattfinden hätte können.


    Wenn dies jemand kommerziell organisiert eine wirklich schwere Entscheidung.


    Und als gerade die Moderation durchgesagt hat, das Abbruch ist, gab es Buh Rufe und wir müßen uns beschimpfen lassen.
    Bravo.
    Und wehe es passiert was, dann gibt es sofort die Besserwisser, die es ja gleich gesagt haben.....

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  • Zitat von "Mister.Lange"

    Ich glaube was er meint ist die "Verantwortung" die sich aus dem Erwerb von Wissen ergibt. Das Beispiel mit der unterlassenen Hilfeleistung beschreibt das schon ganz gut. Aber es sollte mich wundern, wenn das so in einem Gesetzestext zu finden wäre. Das ist eher als eine mögliche Konsequenz zu sehen. Und das muss einem dann auch bewusst sein. Ein passendes Beispiel wäre ein mit einer Produktion mitfahrender Meister. Der vor Ort keinerlei Verantwortung für die Bühne trägt. Wenn der gravierende Mißstände bemerkt auf Grund seiner Ausbildung, dann muss er handeln. Wie auch immer das aussieht. Andernfalls wird er nach einem Unglück auch vom Richter gefragt werden warum er nichts unternommen hat, wo er es doch hätte wissen müssen.


    Allerdings hat das nichts mit dem gemeinen Techniker auf der Baustelle zu tun. Wer relevant als Meister unterwegs ist und arbeitet, der wird sich in so einer Situation sicher zu helfen wissen.


    Genau so ist es.


    Die Pflicht ergibt sich zum einen aus §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung und Abwehr gemeiner Gefahren) sowie der Verantwortung durch Erwerb von Wissen, bei der Elektrofachkraft, zu der auch die Fachkraft für Veranstaltungstechnik zählt z.B. DIN VDE 1000-10: "Die Elektrofachkraft ist in Deutschland die Bezeichnung für eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können soll."
    Des weiteren ist auch der §16 ArbSchG in Betracht zu ziehen, der beruft sich allerdings nur auf Arbeitnehmer.


    Dazu muss man kein Meister sein, auch der Geselle ist mit bestandener Prüfung z.B. Elektrofachkraft.


    Wenn jemand genauere Auskünfte braucht empfehle ich einen entsprechenden Fachanwalt.


    Gruß, Stefan

    Beste Grüße aus dem Weserbergland,

    Stefan Waltemathe

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    "Hier geht nix mehr, ich muß weg..."


  • Merke: "...die ihr übertragenen Arbeiten..."
    Bedeutet bei argumentum e contrario, dass die ihr NICHT übertragenen Arbeiten für sie irrelevant sind.


    Bei Themen die in den Bereich des § 323c fallen KÖNNTEN ist Grundsätzlich die örtliche Polizeidienststelle der Ansprechpartner.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“



  • 1) muß ich dem Klaus hiermit vollkommen Recht geben. Es ist sicher nicht unsere Pflicht als Tonechniker dem Veranstalter Sicherheitsvorträge zu halten.
    Es ist allerdings mit Sicherheit mein Recht mich persönlich, wenn ich mich um Leib und Leben bedroht fühle mich selbst in Sicherheit zu bringen (sei es wegen des Wetters oder wegen Radau / Rauferei oder sonst was).


    2) ich habe keine konkrete Vorstellung von den belgischen Bau- und Veranstaltungsvorschriften, gehe allerdings davon aus, daß ein solider Staat in Europa ordentliche Bauvorschfiften hat und sich durch die nähe zu Deutschland ähnlich wie bei uns hier bei derartigen Großveranstaltungen auch haufenweise Deutsche Companys tummeln denen ich auch zutraue, daß sie sich an alle Vorschriften halten und Bühnenkonstrukte nicht einfach aus Europaletten und Dokaplatten zusammenschrauben.


    Irgendwo fängt leider immer das "unvorhersehbare Ereignis" oder die "höhere Gewalt" an.


    3) Klaus - naß wars - und ich hab einen Kurti-Schnupfen.

    - Alex -

  • Ich war ja dort, wo der Flughafen daneben ist.
    Aber das Kurti Open Air war ja auch kurz vor der Absage, am Nachmittag 76kmh Spitze.
    Krisenstab hat bis zuletzt verhandelt.

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  • Moin,

    Zitat von "klauston"

    Aber das Kurti Open Air war ja auch kurz vor der Absage, am Nachmittag 76kmh Spitze. Krisenstab hat bis zuletzt verhandelt.

    Was muss denn ja verhandelt werden. Das hört sich danach an, wer am meisten zahlt gewinnt...


    Gruß
    grobi

  • Ne, war eine Wetterbeobachtung


    Am nachmittag wurde der EInlass gestoppt, erst als der Wind wieder weit unten war wurde wieder freigegeben, aber immer mit permanenten Wetternachfragen, ob das hält, sonst wäre sofort bei wieder zurückkehrendem Wind abgebrochen worden.


    Aber es ist eben auch ein finanzielles Problem.
    Solange es bei den Versicherungen so ist, das sie erst zahlen, wenn abgebrochen wird, und nicht bei Absage vorher, wird das so bleiben, das man warten muß bis zuletzt.

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  • Hier auf der Insel ist der verantwortlich der am meisten an dem Gig verdient.

    Zitat

    We follow the Money Trail

    . Mit anderen Worten muss sich der Veranstalter beraten lassen und dann handeln. Der gemeine Techniker hier hat was sowas betrifft hier keine Einflussnahme.
    Daher haben wir hier sogenannte Event Safety Companies. Die sind dafür da um evtl. Schwachstellen aufzudecken und entsprechend zu beraten. Aber letztendlich fällt die Axt mit dem Veranstalter.
    Das hat mit unterlassener Hilfe nicht so viel zu tun. In Deutschland geht das sicher nicht da es dort ja den Ommniverantwortlichen Einzig Wissenden und überproportional qualifizierten VA Techniker gibt.
    Rein theoretisch muss das doch bedeuten das es fuer einen VA Techniker ja gar keine Haftpflicht geben kann. Also ich würde so einen nicht versichern. Stell Dir mal vor der geht auf ein Konzert und trinkt ein Bier! Man Man. :shock:

    Practice, Practice, Practice

  • ...zum Kurti-Open Air in Wien:
    ich hatte Glück und war am Sonntag bei wunderschönem Wetter da...
    Am Samstag wurde aber ab dem frühen Nachmittag in den Medien schon über einen aufgrund des Wetters im Raum stehenden Abbruch berichtet, diese Vorabinfo hat die meisten Besucher schon auf so eine Möglichkeit eingestellt und hätte die Absage wohl erleichtert...hab ich gut gefunden.


    lgm