Ich habe da folgendes Problem, bzw. Fragestellung, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Es geht um eine kleine, ältere Gemeindeturnhalle. Die Turnhalle hat 12x24m, also 288 m2. In der Halle wurden bereits ein paar Konzertveranstaltungen durchgeführt mit rund 400 Besuchern, hat aber bisher sich noch nie jemand großartig um die rechtliche Seite gekümmert. Nachdem nun wieder so eine Veranstaltung ansteht, ich aber rechtlich dann mit im Boot sitze seh ich das alles etwas enger.
Es gibt einen Bestuhlungsplan für die Halle mit 220 Personen, wir würden aber gerne wieder 400 reinpacken. Ziehe ich die Fläche der Bühne ab (bzw. die volle Breite der Halle im Bühnenbereich), sowie die zusätzliche Bewirtungstheke bleiben noch knapp über 200m2 übrig. Laut VStattVO gerechnet mit 2 Personen pro m2, es wird nichts aufgestuhlt, kommen wir dann auf die 400 Personen.
Der grosse knackpunkt sind die Notausgänge. Die Halle hat einen Haupteingang, der rund 2m breit ist, sowie einen weiteren Notausgang am anderen Ende, dies ist aber eine normale Türe mit 86cm breite. Laut aktueller VStattVO ist ja dann somit auch der vorhandene Bestuhlungsplan mit 220 Leuten nicht zulässig, da ich ja 2 Ausgänge mit 1,20m benötige. Aber nur einen mit 2m und einen mit 86cm habe. Es gibt (auch gegenüber vom Haupteingang) noch einen dritten Ausgang den wir für die Veranstaltung als Notausgang kennzeichnen und benutzen können. Dies ist aber auch nur eine 86cm Türe. Irgendwie muss ja damals auch (die Halle ist aus 60er oder 70er) die 220 Personen genehmigt worden sein, da wird wohl ein Bestandsschutz ziehen. Kann man nun mit Hilfe des Bestandschutzes die 2 Notausgänge die über 60cm sind zusammenfassen ? Wenn ja hätten wir ja insgesamt die 2,40m die für 400 Leute gefordert sind, wenn auch aufgeteilt auf 3 Notausgänge. Die Fluchtwege bis zur Türe sind keine Problem. Feuerwehr etc. ist natürlich bei der Veranstaltung vor Ort.
Meine Frage ist nun, ist das mit den Bestimmungen irgendwie vereinbar so das unser Ordnungsamt da eine Sondergenehmigung für die Veranstaltung ausstellen kann oder sind wir da auf verlorenem Posten ?
Dank euch schonmal.
Grüße
Sven