Schaden will nicht bezahlt werden - Gericht??

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann hier jemand ein Paar Tips oder ähnliches geben.


    Ich habe an Karnevalsamstag eine Pa an eine mir bekannte Tanzband verliehen die leider nachher nicht mehr komplett Funktionstüchtig war.
    Sie hatten 8 Turbosound TSE 118, 8 Turbosound TSE 111, 1 QSC Pl 4.0, 1 HK VC 2400 und 1 BSS FDS 334T.


    Beim Abbau bemerkte ich schon das teilweise die Topteilgehäuse recht warm bis heiß waren in der Nähe des Mitteltöners.
    Nach dem Check am nächsten Tag stellt sich raus das 5 Mitteltöner durch waren, Schaden ca. 900€.


    Hab das direkt meinem Ansprechpartner der Band gemeldet und er solle doch bitte gucken das das Geld an Land kommt.
    Die Band ist sich natürlich keiner Schuld bewusst, sie habe nicht lauter gemacht wie sonst auch und sie schieben die Schuld auf den Pausen DJ.


    Der Pausen DJ ist sich auch keiner Schuld bewusst, da er kein eigenes Pult benutzt habe und direkt in den Powermixer der Band gegangen ist, wo ihm einer der band eingepegelt hat und dies den ganzen Abend nicht verändert wurde.


    Jetzt soll ich es selber Schuld sein, da ich zum 1. keinen anständigen Limiter dazwischen geschaltet hatte und zum 2. meine Anlage zu klein gewesen wäre für dieses Zelt.
    Also eine Anlage mit ca. 7kw für ein 500m² Zelt und für Tanzmusik??


    Zu meiner Sicherheit hat mein Ansprechpartner der Band mir meinen Lieferschein unterschrieben und damit meinen AGB's zugestimmt, das die Anlage meinerseits nicht versichert sei und jeder Schaden vom Vermieter beglichen werden muss.


    Nun meine Frage wie ihr meine Chancen seht wie das ganze ausgeht, also ich seh mich durch seine Unterschrift ganz klar abgesichert das ich vielleicht nicht die ganze Band oder DJ, aber zumindest den Unterschreiber haftbar machen kann.


    Mfg Migo

  • 1) DEIN Ansprechpartner ist DEIN Mieter. Ob die Band, der Pausen-DJ, ein besoffener Gast oder der Papst die Anlage kaputt gemacht hat, kann dir erst mal egal sein. Ansprüche meldest du gegenüber deinem Mieter an. Woher der sein Geld bekommt, ist nicht deine Sache.


    2) Tja, muss nur noch geklärt werden, WARUM die Anlage kaputt ist. Entweder durch Fehlbedienung, durch falsche Einstellung des Controllers oder durch zB eine defekte Endstufe. Ist natürlich nicht einfach, dies nachzuweisen.


    Tom

  • Ganz ehrlich:


    Du hast das vermietet und es wurde kaputt gemacht.
    Also Rechnung schreiben, bei Nichtzahlung über das Gericht holen.


    Warum und we r das zerstört hat, kann Dir egal sein, Du hast es OK vermietet

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  • Zitat von "klauston"


    Warum und we r das zerstört hat, kann Dir egal sein, Du hast es OK vermietet


    Ich würde bei einer gebrauchten Anlage zwingend von einem Vorschaden ausgehen...
    Gerichtliche Gutachtenaufträge sind teuer...

  • Bei 5 abgebrannten HT auf einer Baustelle lassen sich auch ohne Gutachter schon mal eine gewisse Tendenz erkennen.


    Was ich sagen wollte, Argumente wie " Anlage zu klein, der Dj war schuld usw zählen nicht.


    Wenn die Anlage zu klein war, muß man mehr zahlen und eine Größere mieten, deswegen darf man die auch nicht kaputt machen.
    ( Abgesehen davon wie definiert man zu klein??? )
    Wenn der DJ Schuld war, ist es Sache des Mieters, der hat ihm die überlassen, dann hat er auch Sorge zu tragen


    Warum glaubt immer jeder, sich was auszuborgen und dann wenn es kaputt ist, sich abzuputzen.


    Versucht das mal bei einem Autoverleih, die gehen vorher und nachher jeden Kratzer durch......

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  • WENN der Mieter (oder Dritte während der Mietzeit) den Schaden schuldhaft verursacht hat, dann muss er ihn natürlich begleichen.


    Die große Frage ist also die Schadensursache schlüssig herauszufinden und nachzuweisen. Einfach nur auf die AGB hinweisen und sagen, daß der Mieter bei Abholung die Unversehrtheit bestätigt, genügt nicht. Was ist, wenn ein Vorschaden vorhanden war oder fehlerhafte Controllereinstellungen?
    Schwierig wird es auch, wenn der VT-Dienstleister die Anlage aufgebaut und eingestellt hat. Hier kann der Mieter bei ordnungsgemäßen Gebrauch auch erwarten, daß nichts kaputt gehen darf.


    Falls der Gebrauch nicht ordnungsgemäß war, wie übersteuertes Signal aus dem Mischer (der von der Band betreut wurde) oder durch Umstecken bei hochgezogenen Fadern, oder durch Herumstellen an den Endstufen bzw. am Controller etc., ist es natürlich wichtig, das irgendwie darlegen zu können, beispielsweise durch Zeugen etc.
    Wenn der Mieter einfach nur "laut" gemacht hat, darf das bei professionellen Anlage nicht mehr vorkommen, daß irgendwann die Hochtöner kaputt gehen. So etwas liegt in der Verantwortung der passenden Systemeinstellungen.
    Hier hat der Kunde vielleicht sogar Schadensersatzansprüche: "Deine Anlage spielte nicht ordnungsgemäß, die Gäste fanden das nicht schön, die Band kam unprofessionell beim Publikum an etc., wir zahlen die Miete nicht"


    Argument: "DJ war schuld":
    Ob Mieter oder ein Dritter die Anlage zerstört hat, interessiert den Vermieter nicht. Haftbar ist der Mieter. Er ist in der Sorgfaltspflicht.


    Argument: "Anlage zu klein":
    Das kommt nun darauf an, wer das bestellt hat. Wenn der Kunde diese Anlage haben wollte, dann hat er sich für eine bestimmte Leistungsklasse entschieden, mit dessen Konsequenz er leben muss. Allerdings sollten natürlich Schutzeinrichtungen zu hohe Lautstärken einen Schaden verhindern, das ist Stand der Technik von dem der Kunde ausgehen darf.
    Hat der Kunde zum Vermieter nur gesagt: "stell uns eine passende Anlage hin", dann liegt die Auswahl der Anlage in der Verantwortung des Vermieters. Der Vermieter muss als Fachmann die Anlage natürlich auch richtig dimensionieren.



    Letztendlich läuft alles auf die schlüssige Darlegung der Schadensursache heraus. Dann liegt es an dem Kunden, das Gegenteil nachzuweisen.
    Nicht jeder Defekt kann automatisch auf den Kunden umgelegt werden, das ist in der Autovermietung auch nicht anders: wenn der Motor einen Defekt hat, dann hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, er kann auch die Miete mindern, wenn er die Mietsache einen längeren Zeitraum dadurch nicht nutzen kann.

  • Abgesehen von der Frage wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat(te) (das lässt sich ja in aller Regel schnell beantworten), und auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen: wir haben 2012. Seit mindestens 30 Jahren ist es Stand der Technik, dass korrekt bemessene Lautsprecher – Verstärkerkombinationen für den kommerziellen Einsatz Schutzschaltungen/ Begrenzungen beinhalten, die eine Beschädigung/ Zerstörung durch anlegen eines NF – Signals (wie immer das auch aussehen mag!) quasi ausschließen. Es sei denn, diese sind falsch (zu optimistisch) ausgelegt oder einzelne Komponenten des Systems schlicht zu alt.


    Weisen die Geräte schwere äußere Beschädigungen auf, die auf unsachgemäßes/ grob fahrlässiges Handling schließen lassen?
    Gibt es Hinweise auf unzulässigen Kontakt mit Feuer oder Wasser?
    Gibt es Netzteilschäden, die den Verdacht auf fehlerhafte Spannungsversorgung nahe legen?


    Wenn nicht – vergiss es. Pech. Unternehmerisches Risiko. Lehrgeld. Wie immer man es nennen möchte.
    Einer Deiner wichtigsten Jobs als Equipmentvermieter an Endkunden ist es sicherzustellen, dass dieses auch bei Vollgas zuverlässig funktioniert und sich nicht selbst zerlegt. Betreibst Du ohne Bedienung/ Beaufsichtigung durch Fachpersonal Material, bei dem das – aus welchen Gründen auch immer – trotzdem möglich oder gar wahrscheinlich ist, handelst Du auf eigene Gefahr.


    Wenn ich ein Auto miete, dann fahre ich damit so schnell wie ich will (oder wie’s erlaubt ist). Explodiert dabei der Motor, dann hat der Drehzahlbegrenzer nicht funktioniert, oder das Teil war zu alt. Dann rufe ich die Autovermieterhotline an und verlange ein Ersatzfahrzeug.
    Fahr’ ich hingegen Beulen rein – dann isses mein Problem.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    (P.s.: mringhoff war schneller...)

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"


    Fahr’ ich hingegen Beulen rein – dann isses mein Problem.


    Kommt drauf an.
    Seriöse Vermietfirmen bieten für die Gegenstände Vollkasko-Versicherungen an.
    Wer's nicht braucht...

  • Zitat von "billbo"

    Abgesehen von der Frage wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat(te) (das lässt sich ja in aller Regel schnell beantworten), und auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen: wir haben 2012. Seit mindestens 30 Jahren ist es Stand der Technik, dass korrekt bemessene Lautsprecher – Verstärkerkombinationen für den kommerziellen Einsatz Schutzschaltungen/ Begrenzungen beinhalten, die eine Beschädigung/ Zerstörung durch anlegen eines NF – Signals (wie immer das auch aussehen mag!) quasi ausschließen. Es sei denn, diese sind falsch (zu optimistisch) ausgelegt oder einzelne Komponenten des Systems schlicht zu alt.


    +1 Wenn eine Anlage an eine Band rausgegeben wird darf man nicht dieselbe Handhabung und Sachverstand verlangen, als wenn die Anlage an einen Tontechniker/Firma gehen.

  • Zitat von "JMS"

    kann die VC 2400 überhaupt 2 Ohm?????


    Nein. nur die VX oder die VC2402.


    Wie waren denn daran 8 Topteile angeschlossen? Oder war es gar der Bassamp?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Sehe ich genauso wie Billbo.
    TSE111 ist schon über 20 Jahre alt. So etwas sollte in der professionellen Vermietung nicht mehr auftauchen.
    Bei modernen Systemen geht in der Regel nichts mehr kaputt.


    Du kannst froh sein wenn du noch etwas Miete bekommst. Schließlich hast du mit deiner Anlage die Durchführung der Veranstaltung gefährdet.


    Kein Autovermieter, Baumaschinenvermieter würde auf die Idee kommen 20 Jahre alte Fahrzeuge oder Maschinen zu vermieten nur in unserer Branche ist mit billigstem China-Krempel und uralt-Technik noch Geld zu verdienen.


    Also Schade selbst bezahlen und/ oder anderes Hobby suchen!


    So jetzt können alle TSE besitzer über mich herfallen!

  • Zitat von "4711"


    So jetzt können alle TSE besitzer über mich herfallen!


    Warum?
    Aussagen wie "war nicht lauter als sonst" würde jeder, auch ohne Sachkenntnis, dahingehend interpretieren, das die Veranstaltung in einem ähnlichen Umfeld schon wiederholt gelaufen ist.
    Ausfälle an techischen Geräten sind auch bei bestimmungsgemässem Gebrauch nicht in letzter Konsequenz auszuschliessen, die Kosten für die Behebung des Defektes mit dem Verweis auf AGB's auf den Kunden abwälzen zu wollen, halte ich für wenig standfest.

  • Richtig interessant wird das Thema ja bei der Elektronik.
    Da läuft doch auch parallel ein Thread wo ein Kollege ein defektes Mischpult empfangen hat.


    Wo hört die Kulanz des Vermieters bzw. die Haftbarkeit bezüglich Verschleiss auf und wo fängt sachgemäße Bedienung durch den Anwender an ?


    Im Grunde lässt sich sowas von Seiten des Vermieters nur durch dokumentierten Service, regelmäßiger Prüfintervall und funktionsprüfung bei Übergabe mit Unterschrift in den Griff kriegen.
    Auf BWL Seite dann auch noch mit entsprechender Kaution wie das bei allen anderen Mietgeschäften der Fall ist.

  • Zitat von "leopold hollerith"


    Im Grunde lässt sich sowas von Seiten des Vermieters nur durch dokumentierten Service, regelmäßiger Prüfintervall und funktionsprüfung bei Übergabe mit Unterschrift in den Griff kriegen.


    Nö.
    Das würde voraussetzen, das der Mieter zwingend umfassend sachkundig ist, und das sind oft noch nicht mal die Vermieter.
    Z.B. müssten dann auch sämtliche Funktionen durchgespielt werden, wer will das machen?
    Eine Prüfung, egal wie, schliesst nicht aus, das das Gerät 5 min später ausfällt.


    Ein Ausfall, bzw. die Kosten für die Behebung desselben, sind notwendigerweise Gegenstand seriöser betriebswirtschaftlicher Betrachtungen und damit Anteil der Kalkulation.
    Defekte durch nachgewiesene (!) Manipulation sind auszuschliessen.

  • Zitat von "leopold hollerith"


    Im Grunde lässt sich sowas von Seiten des Vermieters nur durch dokumentierten Service, regelmäßiger Prüfintervall und funktionsprüfung bei Übergabe mit Unterschrift in den Griff kriegen.


    Also mal ehrlich: wie oft hat man denn mit defekt zurück gebrachten Material ein wirkliches Problem? Bei gut gewartetem Material und professionellem Equipment kommt das kaum vor, rund 95% der Dryhire-Vermietungen laufen problemlos. Und die anderen 5% der Fälle lassen sich üblicherweise auch fast immer einverständlich lösen...


    Die Technik ist nicht unfehlbar und wer kennt es denn nicht von dem eigenen Aufbau her, daß mal irgendetwas nicht so funktioniert, wie das gewünscht ist. Auf eigenen Jobs wird nachgebessert, eventuell auch kurz repariert oder ausgetauscht. Das ein oder andere Sparematerial gehört bei wichtigen Jobs immer auf die Packliste.


    Warum darf denn dem Kunden dann nicht auch mal so ein Problemgerät unterkommen? Wenn bei uns ein Kunde zurückkommt, und erzählt, daß der Lichteffekt ausgefallen ist oder der Taster von einem CD-Player klemmt, dann läuft das eher so ab, daß man sich für den Fehler entschuldigt und das Gerät nicht berechnet, als daß man dem Kunden auch noch eine Reparaturrechnung aufs Auge drückt.


    Wenn ein Gerät mit einem mechanischen Schaden zurückkommt oder man offensichtlich sieht, daß da eine Ladung Bier drübergelaufen ist, kommt der Kunde aus meiner Erfahrung auch von sich selbst und sagt, welches Mißgeschick passiert ist. Und ja, es gibt sogar auch noch solche Kunden, die von sich aus erzählen, daß ihnen das Mikro runtergefallen ist und wir das mal genau testen sollen, ob noch alles funktioniert...

  • Zitat von "djobi"

    Nein. nur die VX oder die VC2402.


    Zitat

    Sie hatten 8 Turbosound TSE 118, 8 Turbosound TSE 111, 1 QSC Pl 4.0, 1 HK VC 2400 und 1 BSS FDS 334T.


    Zitat von "djobi"

    Wie waren denn daran 8 Topteile angeschlossen? Oder war es gar der Bassamp?


    ^^ fragte ich mich auch...


    bis ich auf nem Datenblatt gesehen das die tse111 16 Ohm haben..


    Also bei mir zahlt der Dry Hire Kunde einen abgeschossenen Treiber aber auch, wenn er es trotz Limiter schafft(egal wie) die abzumurksen...sowas kommt aber in der Regel eher nur bei unerfahrenen Dj's und solchen die es mal werden wollen vor und wird dann meißtens anstandslos bezahlt, hat er mir ja auch vorher unterschrieben.