Gefährdungsbeurteilung Aufhängungen G-Lec Phantom Frames

  • Werte Kollegen,


    hat schon mal jemand von Euch eine Gefährdungsbeurteilung für die Aufhängungen (50er Reutlinger mit Ringöse an Stahlseil) an G-Lec Phantom Frames erstellt? Vielleicht sogar beim szenisch verfahrenen Betrieb unter einer C1-Truss oder einem Bühnenzug?


    Hintergrund des ganzen ist dieses Dokument: http://www.reutlinger.de/snr/pdf/anleitungen/ba_typ50_II.pdf , vor allem der Zertifikatstext. Den haben die Entwickler des Systems wohl damals nicht so genau gelesen... :cry:


    Übersichern kommt aus optischen Gründen nicht in Frage, zudem hat der Hersteller auch gar keine Safety-Ösen vorgesehen und einfach um den "Elektronikbalken" rum darf man die Teile aus statischen Gründen nicht sichern; feste Seillängen zu verwenden ist keine Lösung weil man ja erst durch die Verstellbarkeit der Aufhängungen die Frames sauber waagerecht und parallel bekommt und sie sich ansonsten nicht miteinander verbinden lassen. Und Keilklemme statt Reutlinger kanns im mobilen Einsatz auch nicht sein.
    Ablastung auf 50% wäre theoretisch möglich, dann muss eben bei grossen Flächen jede Spalte zwingend an 2 Seilen hängen und die praktischen Doppelkupplungsplatten für oben sind nicht mehr zulässig. Bringt mir aber auch nix, denn die Reutlinger haben ja eine C1-Zulassung; der Betrieb mit dynamischen Lasten verstösst unabhängig vom Gewicht das dran hängt gegen die Betriebsanweisung...
    Irgendwelche Ideen hier? Oder ist die ganze Nummer inzwischen schlicht illegal?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."