Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

  • Da eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik auch Prüfungen laut der BGV A3 durchführen kann, ist die Anschaffung der notwendigen Prüf- und Messinstrumente die eine Sache. Das ist soweit für viele Firmen in der Branche kein Problem mal an die 1500€ zu investieren, um den Weg über einen Elektromeister zu umgehen und Kosten zu sparen. Jetzt kommt aber die Aussage und Information Elektro-Meister), dass dazu auch der Erwerb einer Lizenz der DIN VDE 701/702 erforderlich, da sonst die Prüfung mit den Prüfplaketten keine Rechtsgültigkeit, im Falle eines Unfalles/Brandes oder der damit verbundenen Folgen, bei dessen Aufklärung, besitzen. Bei der Berufsgenossenschaft konnte mir keiner etwas zu diesem Punkt Lizenz sagen. Nur so viel, dass große Industriefirmen diese VDE's natürlich besitzen und in Papierform vorliegen haben, und dass wohl bei Erwerb der "High Tech" Messinstrumenten eine Lizenz automatisch erworben wird. Was halt bei den günstigeren Geräten eben wohl nicht der Fall ist. Und so eine VDE 701/702 kostet schon mal richtig was, und zudem ist ein ABO notwendig, welches jährlich aktualisiert wird, um auf dem Stand der Dinge zu sein, und das kostet wiederum Geld.
    Wiederum sagen die Elektriker, dass Derjenige der prüft, auch wissen muss, was er tut.
    Und um das qualifiziert und rechtlich „sauber“ zu halten, ist eine Ausbildung über einen Lehrgang/Seminar mit Prüfung von der IHK oder VBG notwendig. Und nur mit diesem Zertifikat ist man befugt, Prüfungen durchzuführen.
    Ich persönlich denke nicht, dass es reicht auf das grüne Lämpchen zu schauen, um dann zu sagen „ich habe fertig“, und gut ist‘s.
    Widersprüchlich finde ich es, wenn sich es entweder die Elektriker „unnötig“ schwer machen, oder anders herum, ob man es sich in der Veranstaltungsbranche bewusst nicht ein „bisschen“ zu leicht macht.
    Leicht geht in etwa so: Prüfplaketten zu kennzeichnen, wo das Datum als „ich habe geprüft am…“ zu verstehen sein soll!? (statt der üblichen und logischen Kennzeichnung: geprüft bis) Da es ja keine zwingende Palkettenkennzeichnungspflicht gibt: Gibt es dann aber nicht eine Vorschrift, wenn dann doch die Plakette zum Einsatz gekommen ist, wie diese laut Norm gemacht wird. Denn wenn mir einer erzählt „Schau mal hier 09.12 (wir schreiben jetzt das Jahr 08.13) ist ja noch gültig“, und der Elektriker das als Betrug wertet, und für ihn nur nächste Prüffälligkeit gilt, bin ich im Zwiespalt, was hier alles „geht“.
    Tatsächlich musste ich mit ansehen, wie Plaketten mal ebenso auf die Schnelle „ausgeborgt“ wurden, um einer Kontrolle Vorbildlichkeit vorzutäuschen. Hat man denn die Wahl, ob ich billigere und somit wiederverwendbare Plaketten erwerben kann? Oder gibt es hier eine Vorschrift, die zerstörbares Material für Plaketten vorschreibt?
    (Dann kam mir noch zu Ohren, dass man aus Kostengründen, schon mal zum nicht wasserfesten Edding greift. Mich erstaunt’s schon a bisser’l, mit welchen Tricks gearbeitet wird/werden kann. Aber, da wo keine Kontrolle, da nix Problemo)
    Zum Punkt nicht Kennzeichnungspflicht mit Plaketten (oder lieg‘ ich da falsch?):
    Reicht es dann aus, per Computer-Tablet die Daten vorweisen zu könne, oder muss das Prüfprotokoll in Papierform vor Ort bei der Veranstaltung vorweisbar sein?
    Nächste Erfahrung: Ein „Doppelmeister“ (Meister für Bühne/Studio), konnte mir erklären, warum er es nicht macht, überhaupt Leitungen zu prüfen, und die BGV A3 „nur“ (unnötig) Geld kostet: Man müsse ja sowieso vor jedem verlegen jede Leitung per Sichtprüfung kontrollieren, und ein Leistungsschutzschalter ist immer da, um für Sicherheit zu sorgen. Auch wenn mal kein RCD vorhanden ist. (Selbst wenn generell immer für einen Einsatz mit RCD gesorgt ist, ist das ausreichend? Und die grüne Kontrollleuchte vom Messinstrument hat/hätte seine „Schuldigkeit“ getan) Ich habe da etwas tiefer beim Meister nachgehakt: Schlussendlich war er sich sicher und überzeugt: zwei von drei Jurimitgliedern aus der Prüfkommission hatte gerade diese/seine Argumente als würdigen Meister ausgezeichnet, und bestätigen seine Auffassung nach dem Motto „weniger ist mehr“, und die BGV A3 bringt nicht die „versprochene“ Sicherheit.
    Frage dazu: Kann ich so etwas auf meiner Baustelle zulassen/und /oder noch mal dulden?
    Auch hier mein Glaube „erschüttert“ in Bezug des Gleichheitsgrundsatzes (entweder Alle oder Keiner).
    Wie sieht es bei euch in der Praxis aus. Wie handhabt ihr das?
    Aber wichtiger noch die Frage: Was genau muss nun sein?
    Solange nichts passiert, wird es auch keiner merken, und Kontrollen seitens des Bauordnungsamtes, Berufsgenossenschaft oder Arbeitssicherheit bezüglich der VDE in der Firma zu besitzen und Weiterbildungsseminare besucht zu haben, wird es auch kaum/nicht geben (menschliches Versagen scheint an der Tagesordnung zu sein: mein Empfinden und Wortlaut aufgeschnappt nach der Auswertung des NSU-Prozesses.)
    Ich will es nun mal ganz genau wissen, um zu sehen, in wieweit unwissendes/wissendes Versagen bei der Prüfung der BGV A3 in Frage kommt.
    Oder wird mit zweierlei Maß gemessen?: Fachkraft für Elektriker-Fachkraft für Veranstaltungstechnik
    Rechtlich gültige Prüfungen und verantwortliche Sicherheit für Veranstaltungen von Veranstaltungstechnikern und –Meistern, geht das, gibt’s das? „Verträgt“ sich das?
    Sehr, sehr viele Fragen, ich weiß. Und erstmal vielen Dank für eure Geduld beim Lesen.
    Ich denke, bei euch kann ich Stückweit etwas „Wahrheit“ erfahren.
    Es grüßt euch 1Uwe

  • Zitat von "1uwe"


    Aber wichtiger noch die Frage: Was genau muss nun sein?


    Es muss alles sein was du als Unternehmer brauchst um nach den geltenden Regeln der Technik die Sicherheit deiner Angestellten und Dritter gewährleisten zu können. Dazu ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

    Zitat

    Solange nichts passiert, wird es auch keiner merken, und Kontrollen seitens des Bauordnungsamtes, Berufsgenossenschaft oder Arbeitssicherheit bezüglich der VDE in der Firma zu besitzen und Weiterbildungsseminare besucht zu haben, wird es auch kaum/nicht geben


    Vorsicht: Du wärst nicht der erste der einen kompletten Messestand mit eiligst zugemietetem Material neu verkabeln muss weil die Nachweise fehlen...

    Zitat

    Ich will es nun mal ganz genau wissen, um zu sehen, in wieweit unwissendes/wissendes Versagen bei der Prüfung der BGV A3 in Frage kommt.

    Unwissendes Versagen gibt es nicht. Du bist als Unternehmer immer in der Haftung. Im Zweifelsfall musst du nachweisen können alle nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben. Nur wenn sich dann noch z.B. der Caterer mit einem selbst gebauten CEE32->Schuko-Verteilerbrett ohne RCD die Hand grillt bist du raus.


    Zitat

    Oder wird mit zweierlei Maß gemessen?: Fachkraft für Elektriker-Fachkraft für Veranstaltungstechnik


    Wird es, da auch der Beleuchtungsmeister keine "volle" Elektrofachkraft (Elektrikermeister) ist. Die EFKfVT ist eine Sonderkonstruktion die Betreibern von VA-Stätten, Film- und Fernsehstudios und deren Zulieferern die Anstellung eines Betriebselektrikers ersparen soll. Dafür ist deren Kompetenz auch dementsprechend eingeschränkt. Sie darf nur firmeneigene Anlagen und Geräte prüfen (keine Fremdaufträge!), darf keine Veränderungen an Anlagen vornehmen (darunter fällt auch das Aufklemmen von Anschlüssen mit offenen Enden in Verteilerschränken) und eigentlich auch keine EuP für Prüfungen und betriebsmässige Wartung (z.B. Leuchtmittelwechsel) unterweisen sondern nur selbst tätig werden. Der letzte Punkt ist in der Praxis durchaus nicht unstrittig...


    Zitat

    Tatsächlich musste ich mit ansehen, wie Plaketten mal ebenso auf die Schnelle „ausgeborgt“ wurden, um einer Kontrolle Vorbildlichkeit vorzutäuschen. Hat man denn die Wahl, ob ich billigere und somit wiederverwendbare Plaketten erwerben kann? Oder gibt es hier eine Vorschrift, die zerstörbares Material für Plaketten vorschreibt?
    (Dann kam mir noch zu Ohren, dass man aus Kostengründen, schon mal zum nicht wasserfesten Edding greift. Mich erstaunt’s schon a bisser’l, mit welchen Tricks gearbeitet wird/werden kann. Aber, da wo keine Kontrolle, da nix Problemo)


    Plaketten besagen erst mal gar nichts. Massgeblich ist das Prüfprotokoll. Aus dem gehen nämlich auch die tatsächlichen Messwerte hervor. i.O./n.i.O reicht bei der 0701/0702-Prüfung nicht mehr.
    Dass das bei grösseren Mengen an Material (z.B. Schukokabel) in der Praxis ein erheblicher Aufwand ist der sich sauber eigentlich nur mit individuellen Strich-/QR-Codes und einer Datenbank lösen lässt steht auf einem anderen Blatt. Leider führt das in manchen Betrieben dazu dass gerade solche Artikel überhaupt nicht mehr geprüft werden.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Ich würde noch einwerfen wollen:
    Eine Plakette bedeutet schlicht und einfach (und nur das): Dieses Gerät/Kabel WAR zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ordnung. Wenn zwei Stunden nach der Prüfung jemand über ein Kabel fährt und dieses Kabel drei Stunden später jemanden grillt, hat die Prüfung mit toller Plakette genau nichts gebracht.
    Sprich, die schon angesprochene Sichtprüfung vor jedem Einbau/Gebrauch und das Messen diverser Werte vor der Inbetriebnahme schützen wesentlich besser.

  • Zitat von "1uwe"

    dass dazu auch der Erwerb einer Lizenz der DIN VDE 701/702 erforderlich, da sonst die Prüfung mit den Prüfplaketten keine Rechtsgültigkeit, im Falle eines Unfalles/Brandes oder der damit verbundenen Folgen, bei dessen Aufklärung, besitzen. Bei der Berufsgenossenschaft konnte mir keiner etwas zu diesem Punkt Lizenz sagen.


    Über die Unielektro z.B. bieten der TÜV sowie verschieden Hersteller der Prüfgeräte Kurse an, die eine Fachkraft dazu befähigt diese Prüfungen durch zu führen.
    Diese Schulungen müssen jedes Jahr aufgefrischt werden.


    Vermutlich ist das mit der Lizenz gemeint.

  • mich treibt ja mal eine viel fundamentalere frage um:
    bevor du dir über die a3 Prüfung gedanken machst, wie steht es denn mit deiner persöhnlichen Qualifikation??
    der erste schritt ist in meine augen immer erstmal die persönliche und fachliche Qualifikation. ich mutmaße mal, das du
    keine fachkraft f va-technik bist. damit darfst du das mat zwar aufbauen, brauchst aber eine entsprechend qualifizierte nase vor Ort.
    des weiteren hast du dir denn auch schon gedanken über die din 15906 teil 3 gedanken gemacht?


    die a3 prüfung ist da noch das geringste 'übel' unter all den Vorschriften.

  • Zitat von "niggles"


    Es muss alles sein was du als Unternehmer brauchst um nach den geltenden Regeln der Technik die Sicherheit deiner Angestellten und Dritter gewährleisten zu können.


    Reicht es denn aus, wenn die Pflichtenübertragung in einer Firma (meine Firma: deutscher Produktionsgroßkonzern mit großem Bedarf an Kleinst- bis Großveranstaltungen) an eine externe Firma durch schriftliche, jährliche Sicherheitsunterweisung und erstmalig durch mündliche Einweisung der Fremdfirmenmitarbeiter getätigt ist? Um dann bei ständig wiederholendem Einsatz der externen Firma aller Gewerke der VA-Branche mit unterschiedlichen Anforderungen der Aufbauten nicht mehr darauf achten zu müssen, dass eventuell vorliegende Mängel (ich erweitere hier kurz mal auf die BGV C1) nicht angesprochen werden brauchen? Nach dem Motto: Die Unterschrift liegt vor, was sicherheitsrelevant einzuhalten ist, und somit bin ich (meine Firma-besser gesagt mein TL [techn.Leiter]u. Meister f. VA-Technik) aus der Verantwortung raus, nicht mehr haftbar und keine Fragen der Staatsanwaltschaft sind zu befürchten? Ist es so leicht zu handhaben, nicht weiter auf der Baustelle bei denen nachzufragen, zeigen zulassen, zu kontrollieren, zu überprüfen? Dabei fallen mir immer ein paar Sachen auf, die etwas "unregelmäßig", nicht regelkonform regelrecht ins Auge stechen, ohne gezielt die Nadel im Heuhaufen finden zu wollen. Wie heißt es doch so schön: Vertrauen ist, Kontrolle ist besser. Kontrolle macht natürlich Arbeit, aber ich befürchte, dass der Vorgesetzte sich einem Risiko aussetzt (ich mich auch?). Blind darauf zu vertrauen, dass die Messebauer, Caterer und Veranstaltungsfirmen schon alles richtig machen, was vorher überhaupt nicht und in keinster Weise der Fall war, und herablassend über die jetzt geforderten Maßnahmen gespottet wird, zeigt mir die "Ernsthaftigkeit" und Verständnisbereitschaft der Subfirmen, und entsprechendes Gefahrenpotential.
    Gaaanz wichtig: Ich vermute, dass meine Firma nicht in den Bereich der offiziellen Veranstaltungen angesiedelt sein möchte, besser gesagt meint nichts annähernd damit zu tun zu haben, und somit die Versammlungsstättenverordnung und BGV C1 nicht angewendet werden braucht. Geht das, dass intern geführte Veranstaltungen (z.B. größer 50m², mehr als 200 Personen) bei Großunternehmen anderen Bestimmungen unterliegen, z.B. nur den eigenen betriebsinteren Vorschriften, und die üblichen für "draußen" geltenen Gesetze nicht relavant sind? Wird mir so gesagt. Muss ich das akzeptieren, falls es nicht so ist? Nachgefragt habe ich schon genügend, aber es will keiner wissen. Die Berufsgenossenschaft kann zwar beratend zur Seite stehen, muss aber dann natürlich von entsprechender Stelle die Hilfe herangetragen bekommen. Ansonsten kommt die BG nur, wenn ein Schadensfall vorliegt.

    Zitat

    Vorsicht: Du wärst nicht der erste der einen kompletten Messestand mit eiligst zugemietetem Material neu verkabeln muss weil die Nachweise fehlen..


    Übrigens erzählen mir einige, dass es im Umland auf renommierten, internationalen Messe- und Eventhäusern immer ohne BGV A3 Prüfung geklappt hat. Wenn ich mir die Baumarktstrippen angucke, wundere ich mich schon, was alles möglich ist.

    Zitat

    Wird es, da auch der Beleuchtungsmeister keine "volle" Elektrofachkraft (Elektrikermeister) ist.


    Nur eine Straße weiter sitzen unsere Elektriker (und die sind penibel, perfekt!), und da springt der Zuständige für Arbeitssicherheit (bissiger Terrier genannt) bei jeder noch so winzigen Kleinigkeit aus dem Anzug, dass es kein Vergleich ist, mit den Zuständen, die in meinem Hause passieren. Welten trennen sich.

    Zitat

    ... sauber eigentlich nur mit individuellen Strich-/QR-Codes und einer Datenbank lösen lässt steht auf einem anderen Blatt. Leider führt das in manchen Betrieben dazu dass gerade solche Artikel überhaupt nicht mehr geprüft werden.


    Strichcode macht nur Sinn. Ich frage mich, falls die "Herren" der Leitungen, selbst mit Plaketten aufbringen, prüfen, wie kann ich nachvollziehen, welches Stück ich auf dem Protokoll habe, wenn es nicht eine Artikelnummer mit sichtbarer Kennzeichnung erhalten hat?
    Es grüßt 1uwe

  • Zitat von "test"

    Qualifikation??


    Fachkraft für Veranstaltungstechnik, VBG Zertifikate: Laserschutzbeauftragter, Elektrotechnik, Sicherheit in der Veranstaltungstechnik


    Zitat von "test"

    des weiteren hast du dir denn auch schon gedanken über die din 15906 teil 3 gedanken gemacht?


    Nein. Bitte neues Thema starten. Interessiert mich.
    Ernstzunehmendes Thema von mir: Raumklima in Versammlungsstätten. Klappt nicht immer: Architekt-Planung, Baukunde-möchte Anlagen lieber Kostengünstig, die aber nicht mehr bis 43°C arbeiten können. Ungenaue Programmierung der Anlagen.....


    Zitat von "test"

    die a3 prüfung ist da noch das geringste 'übel' unter all den Vorschriften.


    A 3 = Spannung = Gefahr = Sicherheit = Leib und Leben
    (Spannungsausfall hat schon mal eine PA auf einer Seite ausfallen lassen. Zuschauer konnten schlecht verstehen. Alle drängten zu der Seite, wo es zu leise war. Enge, geschiebe, geschuppse. Panik mit schlimmen Folgen.)
    Es grüßt 1uwe

  • Zitat von "sebastian knecht"

    Eine Plakette bedeutet schlicht und einfach (und nur das): Dieses Gerät/Kabel WAR zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ordnung.


    Als Basis und Anfang einer sicheren Veranstaltung schon mal nicht verkehrt. Oder gibt es einen nennenswerten Nachteil, dass es hier 1 Jahr als zugelassenes Betriebsmittel erkennbar ist?
    (Am Rande) Ist es Vergangenheit?: Bei sonst üblicher Fehlerquote ab 2%, mussste man den Prüfrytmus verringern. Laut neuer Verordnung gilt das nur noch für die Betriebsmittelgruppe, bei denen der Fehler als Mangel erkannt wurde. Richtig? Gültig in allen Bereichen?
    Von den durchfallenden Betriebsmitteln sind 90% auf Grund der Sichtprüfung schon erkannt, 10% zeigen dann ungenügende Messwerte auf, und fallen entsprechend weniger ins sicherheitsrelevante Gewicht.

    Zitat von "sebastian knecht"

    Wenn zwei Stunden nach der Prüfung jemand über ein Kabel fährt und dieses Kabel drei Stunden später jemanden grillt, hat die Prüfung mit toller Plakette genau nichts gebracht.


    Entweder ich kenne mein Umfeld, meine Leute, dann ich kann voraussetzen, dass es nicht irgend Jemand ist, und alle an einem Strang ziehen, sprich nicht "ausversehen" eine Leitung beschädigen, oder ansonsten muss ich die Leitung immer mit entsprechender Verlegungsart, bzw. Leitungsschutz (Kabelbrücke) absichern, dass darauf verlass ist. Denn ein Caterer "haut" seine Speisen auf schwerstem Gefährt egal wo rüber, und zwar während der Veranstaltung.

    Zitat von "sebastian knecht"

    ...und das Messen diverser Werte vor der Inbetriebnahme schützen wesentlich besser.


    Bei Kleinproduktionen mag das vielleicht gemacht werden. Bei mittleren und Großproduktionen auch?
    Wer macht es von euch, und was messt ihr (diverse Werte)? Machst Du es auch?
    Es grüßt 1uwe

  • Zitat von "test"

    ...messungen zur erstinbetriebnahme der elektischen anlage. da gibt es also noch viel mehr zu beachten


    Machen das nun wirklich nicht nur Elektromeister (Erstinstallation/Neuinstallation einer mobilen Anlage ist gemeint?)
    Es grüßt 1uwe

  • mir ist aus all deinem geschreibe noch nicht klar, wo du dich einordnest. bist du Vermieter, baust du die anlagen, betreust du eine halle oder bist du in einer fa. angestellt und möchtest jetzt wissen was du dem vermieter deiner wahl abverlangen kannst und mußt??
    das würde es hier deutlich vereinfachen.
    es kommt ja vieles auf die sichtweise an:
    als mieter würde ich mir eine prüfung stichprobenartig vorlegen lassen und auch bescheinigen lassen, das alles den aktuellen Vorschriften entspricht. dazu gehört auch eine ausführliche gefahrenanalyse

  • Zitat von "test"

    ...nicht klar, wo du dich einordnest. ...


    Struktur: Großkonzern-Vorstandschef-Vorstand-Bereiche: PR/Marketing/Kommunikation-Hallen: leer; Lokations: Festeinbau-Bühne/Bestuhlung/Technik; kleine Veranstaltungsräume-alle Bauten auf betriebseigenem Grundstück. Dieses wird von uns als verantwortlicher Betreiber von einem Abteilungsleiter (kein großer befürworter deutscher Gesetze-A 3/C 1 unbekannt) /TL (Meister und im Prüfungausschuss der IHK)/ ich als F.f.VA-Technik und einem Mitarbeiter ohne Qualifikation als F.f.VA-Technik im angestellten Verhältnis betreut. Wir führen unsere eigenen internen anfallenden Veranstaltungen durch, die hald im begrenzten Rahmen der vorhandenen Materialien/Technik/Personal (Meetings/Konferenzen bis 400 Pers.) machbar sind. Natürlich kommen dann auch externe Kunden, die sich die Räumlichkeiten mieten, und unsere Technik und uns als Techniker auch. Aber auch intern wird alles in Rechnung gestellt. Dabei sind Administratoren von unserer Abteilung für die Buchung eingesetzt.
    Bei den großen Hallen, wir sprechen hier von einem Fassungsvermögen von zugelassenen 6000 Personen, finden Veranstaltungen statt, die aufgrund der oben genannten eingeschränkten Möglichkeiten, von meiner Firma, aber nicht von unseren Admins., sondern von den hauseigenen Abteilungen PR/Markting organisiert (=Veranstalter) werden. Dazu werden immer die (fast gleichen) externen Firmen aus den Branchen Veranstaltungstechnik mit allen Gewerken/Messebau/Catering beauftragt. Diese sind, wie gesagt, neuerdings unterwiesen, die betriebseigenen Vorschriften und die A 3 einzuhalten. Kurze Erwähnung: vor meiner Anstellung (halbes Jahrzehnt) war dem TL und AL nicht bewusst, wer Verantwortung für die Objekte hat (und Veranstaltungen liefen dort vorher schon Jahre lang, inkl. Meister VA-T und aller bekannten ext.Firmen). Ich ging davon aus (und hab es so nicht "durchgehen lassen"): Unternehmer/Betreiber: das ist unsere Abteilung. Und so ist es nun allen bekannt, richtigerweise.
    Es grüßt 1uwe

  • Hallo Uwe,


    eine Menge Fragen. Doch zum Glück stellst Du dir diese Fragen. Als MVT, Fasi und Koordinator habe ich schon so manches erlebt und höre immer wieder die selben (falschen) Argumente und sehe immer wieder die gleichen, massiven Mängel im gaaanz kleinen 1x1 des Arbeitsschutzes deutscher VT-Dienstleister, auch der ganz großen.


    Zitat

    Reicht es denn aus, wenn die Pflichtenübertragung in einer Firma (meine Firma: deutscher Produktionsgroßkonzern mit großem Bedarf an Kleinst- bis Großveranstaltungen) an eine externe Firma durch schriftliche, jährliche Sicherheitsunterweisung und erstmalig durch mündliche Einweisung der Fremdfirmenmitarbeiter getätigt ist?


    Nein, das reicht nicht. Eine Pflichtenübertragung kann regelmäßig nur dann wirksam sein, wenn sie schriftlich geschehen ist. Das gilt auch für Unterweisungen. Du musst mindestens von der Fremdfirma deren allgemeine Unterweisungen und vor allem deren UW-Nachweise anfordern, um zu sehen, wo die stehen. Oder Du erstellst eine spezifische UW für Deine Firma/Gelände/Halle/Produktion und forderst von den FF, dass damit nachweislich unterwiesen wird. Die durchgeführten UW musst Du dir nachweisen lassen. Also UW senden, druchführen lassen, alle FF-MA unterschreiben und Du bekommst das dann gescannt zugemailt. Du kannst nach meinen Erfahrungen davon ausgehen, dass bestenfalls 10% bis 20% der deutschen VT-Firmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und allem, was dann noch kommt, rechtskonform sind. Traurig, aber wahr. Aber Hauptsache es wird sich über lustige Bilder im Web aufgeregt...


    Zitat

    "...Nach dem Motto: Die Unterschrift liegt vor, was sicherheitsrelevant einzuhalten ist, und somit bin ich (meine Firma-besser gesagt mein TL [techn.Leiter]u. Meister f. VA-Technik) aus der Verantwortung raus, nicht mehr haftbar und keine Fragen der Staatsanwaltschaft sind zu befürchten? Ist es so leicht zu handhaben, nicht weiter auf der Baustelle bei denen nachzufragen, zeigen zulassen, zu kontrollieren, zu überprüfen?


    Das reicht nicht. Deine Firma trifft die Auswahlverantwortung und die Kontrollpflicht.


    Zitat

    Gaaanz wichtig: Ich vermute, dass meine Firma nicht in den Bereich der offiziellen Veranstaltungen angesiedelt sein möchte, besser gesagt meint nichts annähernd damit zu tun zu haben, und somit die Versammlungsstättenverordnung und BGV C1 nicht angewendet werden braucht. Geht das, dass intern geführte Veranstaltungen (z.B. größer 50m², mehr als 200 Personen) bei Großunternehmen anderen Bestimmungen unterliegen, z.B. nur den eigenen betriebsinteren Vorschriften, und die üblichen für "draußen" geltenen Gesetze nicht relavant sind?


    Ganz großes NEIN! So etwas wie die "private VA" gibt es nicht, wenn wir über Gesetze und Vorschriften reden. Schutzziel ist immer gleich und unteilbar. Sind die Menschen auf einer "privaten" VA denn nicht schützenswert? Was ist das denn für eine Haltung von den Leuten, die Dir und anderen so einen Floh ins Ohr setzen? Wie sagte mein Jura-Dozent beim Betriebswirt: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz".


    Zitat

    Übrigens erzählen mir einige, dass es im Umland auf renommierten, internationalen Messe- und Eventhäusern immer ohne BGV A3 Prüfung geklappt hat.

    Das sollte Dir egal sein. Wenn es bei Dir geknallt hat, bist Du dran, oder der nächste, der eine rechtswirksame Pflichtenübertragung innehat. Bei Messebau und Catering ist es noch viel schlimmer als bei der VT. Caterer brauchen ja immer nur eine Schukodose...


    Zur Nachtlektüre empfehle ich die BGI 528 http://www.arbeitssicherheit.d…rchTerm=Gesundheitsschutz und die BGI 865 http://www.arbeitssicherheit.d…ument/5005035,1,20101201/


    Viele Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Hi Falco,
    Dank Dir für Deine Antworten und Links.
    Was bedeutet MVT, Fasi, FF?


    Zitat von "falcocgn"

    Das reicht nicht. Deine Firma trifft die Auswahlverantwortung und die Kontrollpflicht.


    Was, wenn der TL dem nicht nachkommt?
    Argument TL: Der Aufwand wäre viel zu hoch, alles nachzukontrollieren. Er verlässt sich darauf, dass mit der schr. Unterweisung alles erledigt ist, und entsprechend die Firmen Caterer/Messebauer/Technik verantwortlich sind und bei Gefährdungen/Unfällen haftbar gemacht werden. Hinter diesem Standpunkt steht auch eindeutig die Arbeitssicherheit.


    Aktuell: Ich hatte den internen Veranstalter konsultiert, wer in Person für die Kontrollpflicht verantwortlich ist. Das ist der TL. Das passt insoweit, als das die Qualifikation mitgebracht wird.
    Jetzt ist der TL in Urlaub, und ich habe mir die Frage bei der Arbeitssicherheit „erlaubt“ zu fragen: „…wer ist als Vertretung zuständig als Hauptverantwortlicher bei Veranstaltungen des …, … und …, als offizieller Ansprechpartner und Koordinator mit entsprechender Kompetenzen, Befähigungen und Befugnissen?
    Für die aktuelle Veranstaltung im …. konnte mir Fr….(Veranstalter), Hr… (Caterer) und …(Technik) keinen in Vertretung Verantwortlichen, während dessen Abwesenheit im Urlaub, nennen.
    Wie sieht die Absicherung im plötzlichen Krankheitsfall aus?


    Antwort von AS zum AL weitergeleitet: „…ich denke, nachstehende Anfrage ist versehentlich an mich gerichtet worden, da ich über Ihre Personaleinteilung keine Befugnisse habe.
    Ich gehe davon aus, dass die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei Ihnen geregelt ist.
    Bitte informieren Sie die bei Ihnen tätigen Fremdfirmen über Ihre Vertretungsorganisation.“


    Als Urlaubsvertretung, und sowieso als Hauptverantwortlicher, „meldet“ sich freiwillig der AL. Gut und schön. Aber gezielt (fast schon provokativ?) hatte ich nach Kompetenzen, Befähigungen und Befugnissen ausgestatteter Personen gefragt.
    Hinter vorgehaltener Hand bestätigt mein TL, dass es der AL nicht sein kann, und entsprechend auf Grund fehlender Qualifikation auch nicht strafrechtlich belangt werden wird. Daraus folgere ich: dann bleiben ja nur der TL und ich übrig.
    Also, wie ist die Sachlage: Besteht die Möglichkeit, dass der AL (Der, der die Betreiberfunktion nicht kannte, nicht die C 1, geschweige denn die A 3, A 8 …) die Aufgabe des verantwortlichen, koordinierenden Kontrolleurs übernehmen kann?
    Die Örtlichkeit kennt der AL (BMZ, Notstrom...), daran mangelt es nicht.


    Wie schaut‘s denn aus? Wenn eine Veranstaltung (gleichbleibender Aufbau/Großformat) mehrere Tage/Wochen geht, muss dann nicht mehr kontrolliert werden, weil es ja zu Beginn schon eine Abnahme gegeben hatte?
    Gleichbedeutend mit Anfang gut = immer bis Ende gut?
    Und wenn alles am Laufen ist, muss generell niemand mehr anwesend sein, sondern nur einer (z.B. AL) in kurzer Zeit erreichbar?


    Bei der zuständigen Person Arbeitssicherheit (Ing.) hatte ich schon vorab vor längerer Zeit ein sehr ausführliches (ernsthaftes) Gespräch hinsichtlich der Klärung, ob hier (trotz eines Industiekonzerns) nicht die BGV C1 zur Anwendung kommen muss und entsprechende Einhaltung mit geeigneten Maßnahmen vollzogen werden sollten. Geblockt und gemauert und kein Funke einer überlegenswerten Idee zuzuhören war mein (subjektiver) Eindruck.
    Endtenor: Ich habe meine Pflicht erfüllt. Dann muss ich es darauf ankommen lassen, eskalieren zu lassen. Damit war das Gespräch beendet.
    Wie beurteilst Du das Verhalten der Arbeitssicherheit?
    Ich kann durchaus daneben liegen. Ich frage grundsätzlich deshalb, weil ich nicht alles genau weiss. Traue mich aber auch überhaupt zu fragen. Und gerade, wenn mir Zweifel kommen.
    Ändert sich an der Situation überhaupt etwas, wenn ich die AS direkt schr. Frage (unbequeme Frage- Druck erzeugt Gegendruck), ob die BGV C 1 im Unternehmen Anwendung findet?
    Der Chef der AS hat mich an die zuständige Person für AS für unseren Bereich verwiesen, da sie alles bezüglich Veranstaltungen kennt/kennen müsste.


    Kann sein, dass die AS nicht für das Thema zuständig ist. Nur wer dann? Alle weiteren Abteilungen (PR/Marketing/Kommunikation) wissen wirklich nichts über C 1 und „Co“, und ich mache denen gar keine Vorwurf/Vorhaltungen.
    An wen kann ich mich weiter wenden (Betriebsrat/Gewerkschaft war ich schon. Bringt's nicht)?


    Wie schon erwähnt, habe ich soweit Kontakt zur BG aufgenommen, dass meine bis dato empfohlene Anonymität (nicht auf Seiten der BG, sondern seitens meines Unternehmens), bei einem nächsten Kontakt aufgehoben werden müsste, da laut BG es soweit ans „Eingemachte“ geht, dass dieses nur noch konkret und direkt mit den (vermeintlichen) Stellen zur Sprache kommen kann. Die Maßnahme der Anonymität zur Wahrung vor Mobbing und Rausschmiss (kam schon bei einem Kollegen vor, aber nicht mit diesem Thema), welches mir von der BG wärmstens empfohlen wurde, beruht auf der Tatsache, dass die meisten nichts von „gutgemeinten Neuerervorschlägen“ halten, und dies als persönlichen Angriff auffassen und mehr als stinkig sind, und "entsprechende Ruhigstellungsmaßnahmen" ergriffen werden.
    Mängel, die ich zu meiner eigenen Absicherung immer per eMail an den TL gesandt habe, werden von ihm als unnötige „Bombardierung“ eingestuft, und er untersagt es mir weiterhin zu tun.
    Wenn ich mich noch weiter aus dem Fenster lehne, falle ich über die rote Linie, in der ich „verbrenne“ (nach dem Motto: brauche neuen Job).
    Also interessant mal zu erfahren, wer noch so „waghalsige Geschichten“ durchlebt hat.
    Und zu sehen ist, der Druck ist Emmens hoch, und die psychische Belastbarkeitsgrenze nicht außer Acht zu lassen.
    Nur, warum muss so was sein?


    Ich komme noch einmal auf den eingangs erwähnten „Doppelmeister“ zurück.
    In dem netten, konstruktiven Gespräch konnte ich nur noch resümierend die Frage stellen: Und somit braucht die Welt doch gar keine Veranstaltungstechniker?
    Antwort: Nein, die braucht es nicht. Die IHK muss ja auch Geld verdienen. Und das wäre der eigentliche Grund. Ich habe wohl recht verdattert geschaut. Darauf machte er mir vorsichthalber wieder Mut, doch den Weg als Meister zu nehmen (vorher hatte er sich meine Projektarbeit [28 Seiten+100 Seiten Gefahrenanalyse+100 Fußnoten-stelle ich gern mal vor] als Fachkraft angeschaut: wäre zumindest in Berlin eine Meisterarbeit, in Hannover vielleicht nicht, da es dort „härter“ zugeht.)
    Ohne Wertung/ohne Kommentar.

    Gesamtübergreifend stelle ich mir die Frage: Was nützt es dem Unternehmen, was ja nicht hauptsächlich die Veranstaltungen im Vordergrund hat, sich einem erhöhten Risikofaktor auszusetzen?
    Es geht nicht darum, wie mir vorgeworfen wird, ein arroganter, hochnäsiger Weltverbesserer zu sein.

    Zitat von "falcocgn"

    Was ist das denn für eine Haltung von den Leuten, die Dir und anderen so einen Floh ins Ohr setzen?


    Wenn’s denn nur mal ein Floh wäre!
    AL wirft mir vor, aus keinen Problemen Probleme zu machen, und warum ich Krieg will, mit jedem. Und ich so ziemlich allein dastehe. (So deutlich ist der Umgang zu mir!)
    Ja, dem kann ich immer mehr zustimmen.
    In der jetzigen Situation wäre es strategisch klüger, meint noch der AL, nicht schlafende Hunde zu wecken, da ansonsten heraus kommt, dass der Aufwand Veranstaltungen durchzuführen viel größer ist, als jemals bekannt, und daraus resultierend Mehrkosten entstehen, die vom Unternehmen in keinster Weise bezahlt werden würden.
    Kurzer Hintergrund: Vorstandsbeschluss ist gefallen, die komplette Abteilung zwecks Personalabbau zu schließen. Es gab bisher, solange ich hier bin, keine nennenswerten Gelder für Pflege, Wartung u. Reparaturen von Equipment. Die aktuelle A 3 Prüfung musste ich auf Grund des fehlenden Auftrages 8 Wochen verspätet nachholen. Die erstmalig vor 2 Jahren durchgeführte A 3 Prüfung hatte ich eigenmächtig „durchgeboxt“.
    Antwort des TL auf die Frage warum bisher so gut wie nichts unternommen wurde: „Der Berufszweig ist ja noch so jung, das muss sich erst alles entwickeln. Ab jetzt wird alles besser werden, wir (ja er hat wir gesagt) arbeiten daran.

    „Interessant“ tatsächlich, dass die angestellten und freien Fachkräfte von den externen Technikfirmen nicht mal selbst auf Ungereimtheiten aufmerksam werden, oder dieses kundtun. Und sind natürlich in der Vergangenheit im freien Markt immer durchgekommen, ohne aufzufallen.
    Ist das auch die Zukunft von morgen?


    Zitat von "falcocgn"

    Bei Messebau und Catering ist es noch viel schlimmer als bei der VT. Caterer brauchen ja immer nur eine Schukodose...

    Wieso „rutschen“ denn so viele Caterer durch? Das ist doch bekanntermaßen eine Schwachstelle gerade bei der Zusammenarbeit auf Veranstaltungen für die VA-Technik (Ton, Licht, Medien) und keiner nimmt’s war, oder unternimmt was dagegen (kommt ja schon mal vor, dass "ausversehen" der Koch sich die Steckdose nimmt, auf die der Ton hängt)?
    Oder fährt man besser: Immer schön lächeln und freundlich?
    Sich nur nicht unbeliebt machen?


    Wahr oder nicht wahr?: Ein Messebauer hatte (Frankfurter Messe) alles Tipp Top laut Vorschrift und Norm, was von dem Verantwortlichen kontrolliert worden ist.
    Verwundert machte er darauf aufmerksam, warum nebenan nicht überprüft wird (und dort fehlten erkennbare Normeneinhaltung). Antwort: Das lohnt sich nicht. Spricht eh kein Deutsch.
    Na dann gute Nacht.


    Was kann ich weiterhin tun? Mit welcher Strategie? Welche Wege gibt es noch, um hier in meinem Umfeld einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen?
    Soll/kann ich lieber den Mund halten und mich entspannt/untätig zurücklehnen (scheint irgendwie der leichtere/"schmerzfreiere" Weg zu sein)?

    Zitat von "falcocgn"

    Zur Nachtlektüre ...


    Kann es sein, dass ich zu viel weiß (meine Nachtlektüre: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik/Michael Ebner/Beuth)? Und mir so mehr Mängel „begegnen“ und sich mir Fragen stellen?
    Es grüßt 1uwe

  • Guten Morgen Uwe,


    MVT= Meister für Veranstaltugnstechnik, Fasi=Fachkraft für Arbeitssicherheit, FF=Fremdfirma


    Ist Deine Firma 9001-zertifiziert? Hat Dein Arbeitgeber mit seinen Hauptprodukten eine hohen Qualitätsstandard? Hat er gar einen CSR/Compliance-Kodex?


    Wenn ja, warum sollten diese Gesichtspukte beim "Nebengeschäft" Veranstaltungen ausgeblendet sein? Es geht um Verantwortung und Menschenleben.


    Die BGV C1 und die BGI 810 geben ganz klare Vorgaben für Aufsicht und Leitung. Sollte also der jeweils Befähigte nicht anwesend sein wegen Urlaub oder Krankheit, muss es eine Vertretung geben. Es muss nicht immer ein MVT sein. Bei eingerichteten, unkomplizierten VA kann auch eine FVT (Fachkraft für VT) die Aufsicht und Leitung durchführen. Hier ist auch zu unterscheiden zwischen Betreiberfunktion und Aufsicht. Die Betreiberfunktion kann auch der AL wahrnehmen, wenn er die Bedingungen der VStättVO erfüllt. Idela wäre natüröch FVT und MVT, die Betreibervertreter=Veranstaltungsleiter und Aufsicht gleichzeitig erledigen.


    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book", das Du beim VPLT http://vplt.org/Bookshop/Sonstige.php erhalten kannst.


    Du scheinst grade in einer unglücklichen Lage zu sein, als jemand der neu ist und die richtigen "falschen" Fragen stellt. Meine Erfahrung ist, dass es manchmal besser ist, irgendwann wieder auf die Bremse zu treten. Du solltest das ganze beim Betriebsrat und bei der nächsten ASA-Sitzung (Arbeitsschutz-Ausschuß=Pflicht in Betrieben ab 20 MA) anbringen und erstmal laufen lassen. Manches braucht eben.


    die Haltung von dem Doppelmeitster kann ich nicht nachvollziehen. Soll er doch seine beiden Titel zurückgeben und die Klappe halten. In der deutschen Struktur der beruflichen Bildung ist die Kette eben Ausbildung (FVT) -> Weiterbildung (MVT). Das eine geht nicht ohne das andere. Solltest Du den Meister machen wollen, empfehle ich Dir entweder die DEA http://www.deaplus.org/ in Hannover und Hamburg oder, wenn Du es Maschinenmäßig richtig wissen willst, Darmstadt http://www.gftn.de


    Die Frage nach dem Nutzen kann ich nur damit beantworten, dass es keinen "Nutzen" gibt, wenn sich eine Firma nicht gesetzeskonform verhält, außer finanzieller Ersparnis. In Deinem Fall ist es wohl eher komplette Gedankenlosigkeit mit einem lästigen Nebengeschäft. Außerdem bist du wohl grade organisatorischen Mängeln auf der Spur... Deine Beobachtungen mit den externen VT-firmen sind korrekt. Die meisten kümmern sich leider nicht um die essentiellen Dinge und fallen aus allen wolken, wenn dann mal 100% Arbeitsschutz und Regelerfüllung gefordert werden. Du glaubst hoffentlich nicht, dass beim IAA-Aufbau alles konform ist...


    Abschließend zur Strategie. Den Mund halten kann ich auch nicht. Ich spreche, schreibe https://www.facebook.com/pages…nt-Safety/150147335053089 und auch im VPLT-Magazin
    und versuche, aufzuwecken, zu interessieren. Besserwisser sind nie gern gesehen. Wie gesagt, ansprechen, drüber sprechen und dann laufen lassen. Manches dauert leider, grade ich Deiner Position. Ich habe da, je nach Auftrag, andere Möglichkeiten, doch 100% gehen nie.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "falcocgn"

    Ist Deine Firma 9001-zertifiziert?


    Ja

    Zitat von "falcocgn"

    Hat Dein Arbeitgeber mit seinen Hauptprodukten eine hohen Qualitätsstandard?


    Ja

    Zitat von "falcocgn"

    Hat er gar einen CSR/Compliance-Kodex?


    Versuche ich "unauffällig" zu recherchieren.
    Kannst Du mir bitte ein wenig den genaueren Zusammenhang von ISO 9001 und CSR in Bezug Sicherheit/Verantwortung/Veranstaltung erklären?
    Zukünftlich ist eine neue Firmenphilosophie und Firmenkultur im Unternehmen angestrebt. Auch Mitspracherecht bei Mängelmitteilungen/Ungerechtigkeitenaufdeckung/Mißbrauch-/Korruption-/Vorteilsnahmeoffenbarung wird animierend aufgefordert von unten nach oben zu tragen. Nun, mal sehen wer sich das traut, da ja in meinen fünf Hierachienebenen bestimmt keiner einen "Fehler" zugeben will, und der Angeprangerte dem ehrlichen "Petzer" nicht dankbar und wohlgesonnen sein wird.

    Zitat von "falcocgn"

    Wenn ja, warum sollten diese Gesichtspukte beim "Nebengeschäft" Veranstaltungen ausgeblendet sein? Es geht um Verantwortung und Menschenleben.


    Ist mein Kredo. Aber warum hat sich bisher niemand darum geschert? Warum muss ich die "Wunde" "begutachten" und pflichtbewußt darin "rumstochern"?

    Zitat von "falcocgn"

    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book",


    Wäre das nicht auch (vorrangig) was für den Aufsichtsrat/Vorstand?

    Zitat von "falcocgn"

    und bei der nächsten ASA-Sitzung (Arbeitsschutz-Ausschuß=Pflicht in Betrieben ab 20 MA) anbringen und erstmal laufen lassen.


    Tja, wird wohl auch in meiner Abteilung "vergessen", die ASA-Sitzung. "Brauchte" ich nie mitmachen.

    Zitat von "falcocgn"

    Manches braucht eben.


    Manchmal dauert es aber zu lange. Und vorher bewegte sich schon gar nichts, und Umsetzung, trotz genauer Kenntnis vom TL/MVT, mangelhaft.

    Zitat von "falcocgn"

    wenn sich eine Firma nicht gesetzeskonform verhält, außer finanzieller Ersparnis.


    Dort bei der externen Firma (handwerklich Top-Profis), wo ich meine Projektarbeit gemacht hatte, machte ich auf den Mangel der fehlenden A 3 Prüfung aufmerksam. Antwort: Man könne doch nicht alles prüfen, das wäre doch viel zu teuer.

    Zitat von "falcocgn"

    du wohl grade organisatorischen Mängeln auf der Spur...


    Das kann mir durchaus den Kopf kosten. Dem bin ich mir bewußt, leider.

    Zitat von "falcocgn"

    Du glaubst hoffentlich nicht, dass beim IAA-Aufbau alles konform ist...


    Und gerade diese externen Firmen, die bei mir zu "Besuch" sind, Messebau, VT-Firma, Caterer, finden sich auf der IAA wieder.

    Zitat von "falcocgn"

    grade ich Deiner Position. Ich habe da, je nach Auftrag, andere Möglichkeiten,


    Tatsächlich bin ich ganz, ganz unten, in der "Nahrungsmittelkette". Dadurch besteht immer die Möglichkeit, mir die Hölle heiß zu machen, im Gegensatz zu Dir, wo Du einen besseren/sichereren Standpunkt/Position inne hast, wo Dir nicht so leicht einer was anhaben kann.

    Zitat von "falcocgn"

    doch 100% gehen nie.


    Wenn tatsächlich zu wenige an einem Strang ziehen, dann wird es in dieser Branche nicht rund laufen können.
    In meinem Erstberuf als Handwerker wirst du gemessen, was du leistest in Qualität und Quantität. Und die Messlatte liegt auf 100%.
    In dem Beruf als VT kommt es nicht nur maßgeblich auf das Handwerk an. Perfekter Aufbau, Fahren von Shows, Bedienung von analogen/digitalen Pulten in vielerlei Dimensionen, kreatives umsetzen und anbieten von Lichtgesign, sicherer Umgang mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft (und einiges mehr), sind schon eine Menge, die ein Profi mitbringt. Zusätzlich kommt aber noch die "unbequeme " Aufgabe der Sicherheit. Und die hat es mit Sicherheit in sich, und ist begleitet von gleichrangigem Wert im Verhältnis der fachlichen Gewerke. Und der Aufwand schein doch um einiges höher alles unter einem Hut vereinbaren zu können/vereinbaren zu wollen. Mir wurde gelehrt: 3 x Sicherheit, dann Veranstaltung.
    Halt als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Halt die branchenüblichen 100%.
    Es grüßt 1uwe

  • Hallo Uwe (und auch die stillen Mitleser). In der 9001 werden die wesentlichen Prozesse der Firma geprüft, aufgeschrieben und festgeschrieben. Da sind auch die Prozesse der Verantwortung und Haftung mit drin. Auch müssen Leitlinien festgeschrieben werden und die Konformität mit den rechtlichen Vorgaben wird geprüft. Das tolle CSR, also corporate social responsability, wird leider viel zu oft falsch verstanden und angewendet. Es erschöpft sich dann oft in tollen "wir helfen mal im Kindergarten"-Aktionen. Die social responsability beginnt aber beim Mitarbeiter und geht natürlich weiter zum Kunden/Gast. Diese Basis wollen viele nicht sehen, sondern kaufen sich z.B. bei Nachhaltigkeit mit "ich bezahl jemanden, der in der Arktis einen Baum pflanzt" frei.


    Die Wunde begutachten tust Du, weil es so jemanden geben muss und immer wieder geben wird. Andersrum, haben wohl alle weggesehen oder sind bisher falschen Fährten nachgerannt.


    Die Schriftstücke zur Verantwortung und Haftung sind auf jeden Fall was für den Aufsichtsrat/Vorstand. Siehe Unternehmensleitbild, Haftung und Verantwortung.


    An der ASA-Sitzung nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Beauftragter, der Betriebsrat, und der/die Sicherheitsbeauftragten teil.


    Dein MVT scheint ein sehr bequemer Mensch zu sein oder nicht viel zu wissen


    Die A3, bzw. das fehlen derselbigen ist ein großes Problem unserer Branche. Da könnte ich auch kotzen. Sowas höre ich auch von großen und bekannten Firmen. Ich werde den Finger in die Wunde legen. Was Dich betrifft, muss Du dir überlegen in welcher Position und Haftung Du stehst. du kannst die Dinge zunächst nur ansprechen. Wenn es nicht in Deiner Verantwortung steht, solltest Du nach dem Ansprechen zunächst abwarten und dann versuchen, die Leute auf Deine Seite zu ziehen. Es geht ja auch um die Qualitiät, die die Firma abliefert und nach außen propagiert. Da sollte es egal sein, ob es das kerngeschäft ist oder ein Nebenbereich.


    Viele Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "falcocgn"

    (und auch die stillen Mitleser).


    Na wir beide „schaukeln“ das hier schon. (Ein bisschen mehr „Rückkopplung/Input“ wäre in der Tat auch nicht verkehrt). Aber ich bin dankbar für doch so viele Leser, und allein schon durch dich bringt's mich wirklich weiter.

    Zitat von "falcocgn"

    Dein MVT scheint ein sehr bequemer Mensch zu sein...


    Du glaubst nicht, wie oft ich dem TL gesagt habe: „Du musst dich bewegen“ (und mal ehrlich, ganz unter uns: Wenn nicht er, wer denn/dann sonst?).
    Tatsache ist, dass er wohl schon immer als TL eingestuft war und bezahlt wird, aber es nie nach außen dringen lassen hat und mit Gewissheit nicht sonderlich viel dazu beigetragen hat, so dass ich beim Betriebsrat mir die Hierarchie-/Rangordnung/Stelleneinsatz bestätigen lassen habe (weil sicher war ich mir auch nicht, von dem, was ich vom „Kollegen“ so mitbekam), und somit ich meinen MVT als TL „bloßstellen“ kann.
    Ich durfte mir seine Meisterarbeit zu „Gemüte führen“. Naja, vielleicht war das der Start zu Beginn der „Erfindung“ des Berufszweiges, um überhaupt erst einmal hochqualifizierte Meister und entsprechende IHK-Prüfkommissionjuristen, die als Basis für die erste Stunde gebraucht wurden, zu haben. Rein subjektiv: Das geht heute nicht mehr.

    Zitat von "falcocgn"

    ...oder nicht viel zu wissen


    Aber wie viel gehört denn dazu, um nicht viel zu wissen? Ich habe jedenfalls Ehrgeiz in dem Beruf, und ich möchte das Wissen anwenden, umsetzen, vermehren, mich damit auseinandersetzen. Sonst hätte ich den Beruf doch gar nicht machen brauchen. Und Erfüllung und Bestätigung zu erfahren sollte bei jedem eine Rolle spielen. So wieso, um seine Daseinsberechtigung zu wahren. Gerade an essentiellen, sicherheitsrelevanten Positionen leichtfertige, leichtsinnige Personen vorzufinden, erhöht das Risiko einer Gefahr. Und das braucht gewiss keine Firma (eigentlich).

    Zitat von "falcocgn"

    Die A3, bzw. das fehlen derselbigen ist ein großes Problem unserer Branche. Da könnte ich auch kotzen. Sowas höre ich auch von großen und bekannten Firmen.


    Also ich hatte mal im Netz ein Seminarvortrag von der BASF-Ludwigshafen gefunden.
    Da fanden sich Zahlen und Summen, die zeigten, dass auch Großbetriebe alles für die BGV A 3 tun, ohne Wenn und Aber. Wenn andere das nun nicht tun, wäre das ja ein ungleichgewichtiger Wettbewerbsvorteil (immerhin kostet die Prüfung (170000 Betriebsmittel) dem Konzern BASF AG, selbst bei geringen Selbstkosten von 2,50€/5min.pro Betriebsmittel, fast ‚ne halbe Million (ende 2007).
    (Zitat von Werner Weiß-Arbeitsschutz BASF zur Prüfung laut BGV A3
    - sorgen für größere Sicherheit
    - kosten zunächst Geld, sparen jedoch ein Vielfaches des eingesetzten finanziellen Aufwandes,
    - schaffen Rechtssicherheit und lohnen sich)

    Zitat von "falcocgn"

    …die Leute auf Deine Seite zu ziehen.


    Hab‘ mal um ein Termin beim Betriebsratsvorsitzenden gebeten. Das ist schon „übermütig“, aber ich will sehen, ob es ein offenes Ohr für diese Belange gibt.



    Jetzt mal zu einer gewichtigen Frage zu Befähigung/Verantwortung/Sicherheit auf Versammlungsstätten.

    Ich habe mir mal in kurzform eine Definition, zutreffend für die Örtlichkeiten in meiner Firma, festgehalten:


    Anforderungen zu befähigten, berechtigten Verantwortlichen auf Versammlungsstätten:


    1. Bei vorhandener Bühnen-, Szenefläche von 50 bis 200m² und Mehrzweckhallen kleiner 5000 Besucher, muss eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik die Beaufsichtigung für den Aufbau, die technische Probe, für die Generalprobe, für die Veranstaltung, den Abbau, für die Wartung und Instandsetzung haben.


    2. Bei vorhandener Bühnen-, Szenefläche von größer 200m² und Mehrzweckhallen größer 5000 Besucher, muss eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik die Beaufsichtigung für den Aufbau, die technische Probe, den Abbau, für die Wartung und Instandsetzung haben.
    Hinzu kommen für die Generalprobe und die Veranstaltung ein Meister für Bühne / Halle und ein weiterer Meister für Beleuchtung, die anwesend sein müssen.


    Erläuterungen:


    A. Zur Bühne-/ Szenefläche zählen auch Nebenbühnen, technische Nebenflächen, Abstellflächen.


    B. Ein Verantwortlicher (Fachkraft / Meister) muss mit der Versammlungsstätte vertraut sein, und muss mit den technischen Einrichtungen, den Sicherheits- und Brandtechnischen Einrichtungen vertraut sein, und muss Kenntnisse über die Versammlungsstätte besitzen, wie z.B.: wo sich BMZ, Sprinklerzentrale, USV (unterbrechungsfreie Spannungsversorgung), Notschaltungsanlage zur Entrauchung befinden (um nur einiges zu nennen).


    C. Eine Fachkraft muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung besitzen.


    D. Die Beaufsichtigungsperson darf nicht weitere andere Arbeiten aus- und durchführen.


    E. Es bedarf einer formellen Beauftragung durch den Betreiber, gegebenenfalls durch den Veranstalter beziehungsweise deren beauftragte Veranstaltungsleiter.


    Hier noch der § 39 der VStättVO, den ich nicht so interpretiere, als dass hier alle die schon immer Veranstaltungstechniker waren/sich, so nannten/oder etwas mit dem Geschäft zu tun hatten/oder halt so reingerutscht sind als Quereinsteiger, oder ausversehen vom Unternehmen eingestellt wurde, und keine Kennung der Normen beiderseits vorhanden war, auf Grund ihrer Berufserfahrung entsprechend automatisch auch vollwertig, einsetzbare Personen sind, die der VStättVO entsprechend eingesetzt werden können und die Verantwortung übernehmen können:


    In der VStättVO § 39 heißt es in Punkt 4:
    technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben oder die Tätigkeit als technische Bühnen- uns Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durften und in den letzten drei Jahren ausgeübt haben.

    (Ich meine, ich war auch schon seit ewiger Zeit Quereinsteiger, und war auch schon mal "Nutznießer", einen Job mit Festanstellung erhalten zu haben, wo ich Zweifel hatte, dass ich berechtigt gewesen bin, bei großer Bühne und mehreren hundert Besuchern der Qualifikation laut Regeln zu entsprechen.)
    Ich habe mehrere MVT (meinen und einen anderen, beide zu dem beim IHK Prüfungsausschuss) gefragt, wie sich das verhält. Beide vertreten die Ansicht, dass die langjährige Berufserfahrung ausreicht, um Recht und Gesetz zu entsprechen. Ich war bei mir selbst sehr sicher, dass ich nicht das notwendige Wissen, gerade in Theorie und in Fragen der Sicherheit mitbringen konnte, dass mir immer mulmig zu Mute war, und so den Abschluss als FVT machte. Meine Frage geht dahin, dass der Kollege von mir, ein gelernter Fernsehmechaniker, auf einer "Baustelle" eingesetzt ist, die ich laut meiner verstandenen Definition und nach den Normen und Regeln so verstehe, dass es keine Auslegungssache ist und auch keine Dehnbarkeit des Inhaltes der C1 gibt. Hinzu muss ich feststellen, dass kleinste Dinge vom Kollegen ignoriert werden, wie nicht betriebsbereite Piktogramme/Fluchwegsbeleuchtungen wahrzunehmen, und weiterhin Angebote von meinem TL zur Weiterbildung bei der VBG abgelehnt werden. Wenn es denn so einfach wäre, und das erscheint mir doch ein bisschen unlogisch, als Fachkraft ohne Abschluss eigesetzt zu werden, dann bräuchte ja keiner sich darum bemühen diesen Beruf überhaupt zu machen. Oder gibt es da noch Altbestandsschutz? Und wenn seit wann, und wie lange?
    Es grüßt 1uwe

  • Hallo Uwe,


    die von Dir gefertigte Aufstellung ist korrekt.


    Zu der "Besitzstandsregelung" aus 39, 4 zitiere ich aus der Erläuterung zur VO aus NRW:


    "...4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden „Verordnung über technische Fachkräfte (TFaVO)“ erworben haben.


    Auf Antrag stellt die nach § 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle zuständige Stelle auch den Personen nach Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 aus. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Befähigungszeugnisse gelten
    auch in Nordrhein-Westfalen..."


    Damit sollte klar sein, dass eben NICHT jeder alte Hase einfach so machen kann, was er will. Deine Haltung dazu ist korrekt und ich sehe das genauso. Ohne das Wissen und die erfahrung geht es nicht. Das sagt ja auch die TRBS 1202-Befähigte personen klar. Befähigung wird erworben
    durch:
    - Berufsausbildung,
    - Berufserfahrung und
    - zeitnahe berufliche Tätigkeit


    Viele Grüße,
    Falco


    ...der sich wundert, warum es hier ansonsten so ruhig ist...

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  • weil diese a3 prüferei und euer thema den meisten ein dorn im auge ist.
    das bedeutet ja auch das der geneigte garagen vermieter nicht mehr f 3,5e los ziehen kann und ein stadtfest machen. das bedeutet das er jedes jahr 3 tage mit einem
    2000e teuren meßeisen da sitzt und a3 prüft. dafür kauft er doch lieber eine neue box :)