wie im Magazin des VPLT zu lesen ist, könnten wohl doch Warnhinweise mit Piktogrammen nötig sein. "Reizt die Atemwege". Bundesanstalt Arbeitsschutz- & Arbeitsmedizin wird die Kennzeichnungspflicht prüfen. Ziel-Organ-Toxizität, weil Propane-1,2-Diol enthalten ist
Kommentierung des Verbandes. Der Antrag der BAuA ist nicht nachvollziehbar.
Das wird wohl weiter geprüft...
Das Symbol als GHS 07 sieht dann so aus.
Ich frage mich nur, warum der Hersteller des Fluids eine Unbedenklichkeit nach DAB (dt. Arznei(mittel)buch bescheinigt...)