Nebelfluid auf dem Prüfstand der Bundesanstalt BAuA

  • wie im Magazin des VPLT zu lesen ist, könnten wohl doch Warnhinweise mit Piktogrammen nötig sein. "Reizt die Atemwege". Bundesanstalt Arbeitsschutz- & Arbeitsmedizin wird die Kennzeichnungspflicht prüfen. Ziel-Organ-Toxizität, weil Propane-1,2-Diol enthalten ist


    Kommentierung des Verbandes. Der Antrag der BAuA ist nicht nachvollziehbar.


    Das wird wohl weiter geprüft...


    Das Symbol als GHS 07 sieht dann so aus.


    Ich frage mich nur, warum der Hersteller des Fluids eine Unbedenklichkeit nach DAB (dt. Arznei(mittel)buch bescheinigt...)

  • um welche Fluide handelt es sich dort ? Bestimmte Hersteller, oder generell ? ...ein gewisser Hersteller, dessen Name mit "SA" anfängt und mit "FEX" weiter geht, hat auf der Firmeneigenen Website

    Zitat

    "(weitere Details1)"

    nicht mehr verlinkt... , daher meine Frage...


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Es ist allgemein bekannt, dass Partikel in der Luft die Atemwege reizen.
    Die Flüssigkeit an sich (also nicht als Aerosol) kann deswegen trotzdem absolut unbedenklich sein.


    Die Frage ist auch eher, was das dann für die Veranstaltungstechnik bedeutet.

  • das wird wohl alle Fluide betreffen, der Bericht im Heft ist relativ umfangreich. Die BAuA prüft das jetzt. Ob man da nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt ? Dort steht auch, daß diese E-Zigaretten diesen Stoff haben.


    Die Bundesanstalt hat einen entsprechenden Antrag gestellt an die europäische Chemicals Agency ECHA. Ziel sei, daß eine Kennzeichnungspflicht besteht bei 1x Exposition, deshalb müßten alle Fluide mit dem o. g. Kennzeichen versehen werden.


    Veranstalter müßten dann die Nicht-Reizbarkeit belegen & auch bekannte Künstler könnten dann die VAT Firmen verklagen.


    Lt. VPLT sei der Antrag beim Theaternebel aus jetziger Sicht nicht nachvollziehbar, es sei nicht plausibel belegt. Eine wissenschaftliche Studie wäre sinnvoll zur tatsächlichen Einordnung des Stoffs beim Bühnennebel...

  • Das Problem ist, dass sich der von EU-Abgeordneten eingereichte Antrag auf sehr, sehr wackelige Daten beruft. So werden lediglich Äußerungen in Internetforen (das muss man sich mal vorstellen, wie peinlich!) und eine andere, sehr schwammige Studie als Grundlage für den Antrag genannt. Es geht den Antragstellern hauptsächlich wohl um einen persönlich motivierten Kampf gegen E-Zigaretten. Die einzigen Studien, die sich mit Theaternebel befassen, stammen aus den USA und dort gab es auch keine eindeutigen Ergebnisse. In den existierenden Studien wurden Auffälligkeiten erst im Versuch an Ratten festgestellt bei Konzentrationen des fraglichen Stoffes, die extrem hoch sind und bei Nebelfluiden nicht erreicht werden können.

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  • ja, Tüv-GS geprüft sowie auch nach dem DAB dt. Arzneimittelbuch sind meine Fluide von Münch ja auch. Jetzt geht es um die Propan-Diol Inhalte, die wohl auch die E-Zigaretten enthalten, davon spricht ja auch Falco Zanini in seinem Thread zuvor.


    Die Exposition kann bei Nebelstößen kaum so groß sein, ich schreibe das vorsorglich auch in die Mietverträge sowie in die Inserate bei den Mietplattformen, um erst einmal auf der sicheren Seite zu sein

  • Hallo an alle!


    Betroffen wären dann so ziemlich alle Hersteller, da der Stoff um den es geht in fast jedem Fluid enthalten ist. Ebenso ist er in Hautcremes, Zahnpasta und verschiedenen Lebensmitteln enthalten. Natürlich auch in dem Fluid für E-Zigaretten, die einigen Unternehmen wohl ein Dorn im Auge sind. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.


    Wir haben vor einigen Jahren eine Prüfung unseres Fluids mit unseren Maschinen durchgeführt und eine BGV-C1 Bescheinigung erhalten. Diese ist für eben nicht nur das Fluid, sondern auch für den Nebel an sich gültig. Bei der Zertifizierung sind demnach keine Reizungen aufgetreten.
    Die Studien, die angegeben werden sind in keiner Weise wissenschaftlich durchgeführt/dokumentiert worden, können also nicht wiederholt werden.


    Auf der Seite von Safex befindet sich ein gutes Statement von Herr Schaidt. Sehr lesenswert und sehr viel ausführlicher.


    http://www.safex.de/webyep-sys…Kollateralschaden%20L.pdf


    Der VPLT ist da auf einem guten Wege, die Kuh vom Eis zu holen. Erstmal ruhig bleiben und Tee trinken.

  • merci erst mal :)


    sec


    p.s.: bedeutet das jetzt faktisch, daß jeder Eingenebelte passiver E-Raucher ist ? :D

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