"Fliegen" von Lautsprechern

  • Leute ich habe noch eine Frage...


    Nicht nur meine RCF 310A Boxen, sondern auch viele andere Hersteller verbauen diese M10 Montagepunkte an ihren Gehäusen. Sind diese M10 Montagepunkte dafür zugelassen, dass man sie an einen Truss Haken hängen kann? Denn es gibt manche Hersteller die gar keine Flugsysteme für ihre Boxen anbieten, aber M10 Anschlussmöglichkeiten bieten.


    So unter der Hand: Wir haben das schonmal gemacht, indem wir beide M10 Montagepunkte mit Ringschrauben versehen haben und dann per Stahlseil, Reutlinger und Coupler befestigt haben. Jedoch waren da beide Montagepunkte verbunden. Wenn ich die RCF Boxen jetzt so hart anschrägen würde, könnte ich dann "Einfach" eine Haken oben befestigen und ein Stahlseil + Coupler für die andere Ringschraube + Safety um den Griff? Wahrscheinlich wäre das dann nicht "rechtlich" oder? Grüße

  • Wenn der Hersteller solche Flugpunkte installiert, musst Du Dich auch darauf verlassen können. Es wird sicherlich gleich Harte Kritik an meiner Aussage geben aber letztlich bist du kein Statiker, der eben diese Statik der vom Hersteller angebotenen Punkte überprüfen und nachberechnen muss. Es sei denn, Du bekommst Deine monatlich etwa Sechstausend Euro netto vom Hersteller dafür überwiesen, dessen Statik an Serienprodukten zu überprüfen. Selber Flugpunkte an den Boxen anzubringen steigert die Haftungsgefahr im Falle des Falles - als Dienstleister bist Du als finanziell schwächstes Glied in der Auftragskette für einen Anwalt eines vermeintlich Geschädigten aber sowieso als erster dran. Jeder, der seit mindestens zehn Jahren in diesem "Geschäft" ist, dürfte seine Boxen schon halblegal so gehängt haben, daß die Wünsche seines Kunden eben erfüllt werden konnten. Wenn bei der von Dir beschriebenen Orgie an Safeties die Safeties nicht ob des Gesamtgewichts eben nur der Safeties noch einmal mit Safeties gesichert worden ist...hast du schon deswegen ein rechtliches Problem. Als ich mich zuletzt noch für deutsche Vorschriften zu interessieren hatte, galt das Fünfzigfache des zu sichernden Gewichtes als Maßgabe für Sicherungsseile. Das entspricht bei leistungsstarken Topteilen aber dann eben auch Sicherungen im Ankerkettenformat eines großen Kreuzfahrtschiffes, diese dann notwendigen Sicherungsketten dürften Ihrerseits wieder sicherungspflichtig sein, und hier kommt das Perpetuum Mobile der Sicherungen in Gang. Ich habe das jetzt hier leicht übertrieben aber darauf läuft es in der deutschen VA-Branche hinaus. Wenn was Schief geht bist Du als letztes ausführendes Glied eh am Arsch ("Der Auftragnehmer beachtet alle gesetzlichen und zum Zeitpunkt der Veranstaltung rechtlich normierten Vorschriften"....ha, gerade gefällte Urteile zu diesem Thema auch! Hast Du Jura studiert? Ja? Alles gut, aber warum schleppst Du dann Boxen?) ) Wenn die Boxen einmal vorschriftsmässig gesichert sind, kannst du sie Anschrägen wie auch immer. Sollte ein Sicherheitsbeauftragter anwesend sein, sollte er keine Vorschrift kennen, die das verbietet.