Hallo!
Einen Betrieb als Freiberufler anmelden kannst du nicht, nur als Gewerbetreibender. Wenn Du Licht- und Tontechnik vermietest oder aufbaust, bist Du Gewerbetreibender. Zur Unterscheidung Gewerbetreibender/Freiberufler kannst Du ja bei Gelgeheit mal das Einkommensteuergesetzt bzw. die Richtlinien und EStH dazu durchlesen. Das ginge hier zu weit. Rechtsanwälte und Ärtze sind z.B. Freiberufler.
Die wesentliche Konsequenz liegt in der Gewerbesteuer, die ab einem gewissen Gewinn anfängt ( für Einzelgewerbe gibt es im Gegensatz zu Gesellschaften einen Freibetrag, Freiberufler zahlen garkeine).
Du Kannst aber auch eine Gewerbe für Handel mit orientalischen Teppichen anmelden und dann Licht und Tontechnik aufbauen. Hauptsache Deine gewerbliche Tätigkeit ist angemeldet. Alles andere sind dann eben Hilfsgeschäfte, die grundsätzlich dem Unternehmenszweck dienen (also auf einer Veranstaltung eine Beschallungsanlage zu liefern um später noch Teppiche nachschieben zu können). Wichtig ist den Beteiligten die ordnungsgemäße Erfassung und Erklüärung beim Finanzamt und die evtl. Gewerbesteuer, egal ob für Teppiche oder Lautsprecher.
Wenn du natürlich Großhandelspreise bei den großen Veranstaltungstechnikversendern bekommen möchtest, wäre vielleicht der "Handel mit orientalischen Teppichen" als einziger Geschäftszweck im Gewerbeschein weniger sinnvoll.
Einen Meister oder sonstigen Schein brauchst Du für die Veranstaltungstechnik nach aktueller Rechtslage noch nicht. Zur Leitung eines Betriebes vermutlich auch in der Zukunft nicht (wegen Europa und so... ). Aufgrund anderer Vorschriften ( VStättVO) evtl. je nach Produktion aber schon.
Bevor Du Dich in dem Bereich selbständig machst soltlest Du mal ermitteln, was die notwendigen Versicherungen ( Kranken, Renten, Haftpflicht und Berufsunfähigkeit, evtl. gewerbl. Rechtsschutz) so kosten. Dann weisst Du, was Du demnächst mindestens verdienen mußt.
Viele Erfolg !
Grüße,
Volker