Beiträge von Hamster

    Herrgottnochmal, das Ding heisst nicht "Corner Brake", wo steht denn auch sowas?
    (Also ausser bei Global Truss, die die englische Sprache ja nun auch nicht gerade erfunden haben...)


    Das Ding heisst Corner Break! Der Begriff "to break" findet sich in beinahe jedem zweiten CAD-Programm für etwas, was sich im Deutschen "fasen" nennt.


    Oder nennt es von mir aus "brace", das ergibt dann auch irgendwie Sinn...

    Hej Forum.


    Weiss jemand, was sich hinter dem Verseilverlust verbirgt? Im Normtext steht: "Der Verseilfaktor ist ein Erfahrungswert, der den Verseilverlust berücksichtigt" und in irgendwelchen Glossaren irgendwelcher Seilhersteller stehen dann Dinge wie "im Wesentlichen von der Konstruktion des Seiles, der Verseilungsart der Litzen und der Festigkeit der Drähte abhängig."


    Also kommt der Verseilverlust nicht von der Ausführung des Seilendes, d.h. der Verpressung. Für die aber wird in der BGI 810-3 ein Wirkungsgrad von 0,9 aufgerufen.


    Muss ich demnach in der Rechnung


    F min = k * f * d^2 * pi / 4


    auch noch mit 0,9 (oder u.U. je nach Verpressung sogar nur 0,85) multiplizieren? Und falls ja, warum wird das anscheinend nirgends gemacht? Also für ein 5mm 6x19 Standard mit Fasereinlage komme ich auf 1770 N/mm2 * 0,455 * 0,86 * 25 * pi / 4 = 13599 N , macht bei 1/10 der Bruchlast 130 Kilo (laut BGI 810-3) und eben nicht 122 Kilo.


    Danke!

    Ausserdem wäre das auch nur bedingt hilfreich. Ich will den Haken mit Schäkel durchziehen können, damit erstens mit Stahlseil verlängern und zweitens tothängen kann. Wenn ich den Haken nicht durch die Öffnung bekomme, müsste ich einen C1-Motor nehmen.


    Hat hier jemand 2to C1-Motoren mit 30 Meter Kette?

    Hej Forum,


    kann bitte mal jemand einen Zollstock an seine 2to-Motoren halten und mir sagen, welchen Durchmesser eine Öffnung haben muss, damit die Flasche samt Haken und einem entsprechenden Schäkel darin (ohne zu klemmen) hindurch passt?


    Vielen herzlichen Dank!


    Christoph

    Ich kann mich nur wiederholen.


    Never ever baut irgend jemand irgend einen Stahlträger irgendwo ein, damit der da "einfach zwischen den Wänden rum" hängt.


    Das schreibe ich jetzt, damit über diesem Thread bitte niemand sein gesundes Misstrauen vergisst (das Du ja mit Deiner Frage grundsätzlich auch gezeigt hattest).


    Und der eine von denen ist auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht fest eingespannt. Sch***egal ob der in der Wand steckt oder nicht. Ganz so einfach ist Baustatik i.d.R. nicht. Da der Job aber mittlerweile ja wahrscheinlich ohnehin gelaufen ist, brauchen wir uns über diesen Fall wohl nicht weiter in die Haare zu bekommen...

    äh...


    wie in aller Welt will man das beantworten, wenn man nicht weiss was dieser Träger eigentlich macht? Der hängt doch nicht zum Spaß da? Da ist doch irgendeine Last drauf (da er ja wahrscheinlich Teil eines Gebäudes ist)?


    Also es ist nicht so, dass ich glaube, ein paar Sechserbars und Vorhänge brächten das Ding zum kollabieren - aber nur zu wissen was der Träger unter stark idealisierten Bedingungen kann, ist sicher nicht ausreichend, um sich direkt rundum sicher zu fühlen.

    Ach Du meine Güte...


    Also, aus formalen Gründen wird der Traversenhersteller wahrscheinlich nichts dazu sagen wollen, weil nämlich noch nie irgendein Traversenhersteller irgendetwas anderes über die Statik von Traversenecken gesagt hat als "Kontaktieren Sie einen Fachingenieur". Einen Persilschein wirst Du also nicht bekommen.


    Ich bin nicht regelmässig bzw. ehrlich gesagt höchst selten mit Traversenstatik befasst, aber immerhin Ingenieur und einen simplen Rahmen auf vier Stützen wie Du ihn beschreibst kann ich Dir rechnen - oder noch besser, ich kann Dir plausible Lastannahmen infolge des anwesenden Publikums zusammenschustern, die das Ding rechnerisch zu Fall bringen. Er wird trotzdem stehen bleiben.


    Baubuch ist Stuss, Baubücher sind für fliegende Bauten und das was Du da hast ist kein fliegender Bau. Siehe hier http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=59&t=83890. bzw. direkt in der genannten Quelle:
    "Somit ist nunmehr klargestellt, dass die Forderung nach einem sogenannten „Baubuch“ (richtig: Prüfbuch) für eine Bühne oder eine bodengestützte Traversenkonstruktion in einer Veranstaltungs- oder Messehalle, unabhängig von ihren Abmessungen, unbegründet ist. Dies gilt auch, wenn diese Konstruktion bei Errichtung im Freien ein ausführungsgenehmigungspflichtiger Fliegender Bau ist."


    Standsicherheitsnachweis ist formal eigentlich immer gefordert, aber den kannst Du meiner Ansicht nach in diesem Fall aus den Belastungstabellen selbst abschätzen. Lege einfach schriftlich nieder, dass Du Dir Gedanken gemacht hast, so in der Art: maximale Stütztweite 7m bedeutet maximal zulässige Streckenlast von soundso welche (viel) grösser ist als vorhandene Streckenlast von soundso. Dann setzt Du das Ding auf Stahlplatten statt einfacher Bodenplatten aus Alu und ziehst konstruktiv in den Ecken Diagonale ein (und schreibst das auch in Dein Konzept), fertig ist die Laube.


    Wenn das nicht reicht, lass die Finger von dem Job, der Hausmeister wird bestimmt noch ein anderes Haar in der Suppe finden.


    Deine Anfrage war von letztem Mittwoch. Wenn das alles am Wochenende war, hat sich das wohl erledigt...?


    Viel Erfolg trotzdem.


    Edit: Dein Beitrag hat das meiste ja schon beantwortet, Skyper. Schön subtiler Sarkasmus übrigens. Gefällt mir.

    Zitat von "imyourdj"

    Die ganze Konstruktion ist schon seit 4 Jahren ohne den Kettenzug in Betrieb, da pendelt nichts.
    Das Einzige, was sich jetzt ändert, ist dass der Kreis 20cm tiefer hängt und ein Kettenzug dazwischen ist.


    Gruß Andreas


    Na dann hat sich das ja wohl auch erledigt...

    hm...


    Ein 3 1/4 Tonnen-Schäkel und Stahlseil mit einer Bruchlast von 14 Tonnen um 200 Kilo aufzuhängen? Die Gesamtlast reicht ja noch nicht einmal, dass das 16er Stahlseil sich glatt um den Träger legt. Abgesehen davon wird die ganze Sache lustig pendeln, wenn die Wackeleimer erstmal richtig loslegen.


    Am Rande gefragt: Ist das eine vorübergehende Sache oder soll das da fest installiert sein?


    Ich würde da noch mal drüber nachdenken...


    Aber um Deine Frage zu beantworten: ja, das ist zulässig, vorausgesetzt der Träger bricht unter der Last der Stahlseile nicht zusammen :D

    Zitat

    RP online vom 11.07.2011 - 15:16 Uhr


    Die Ermittler bei der Kölner Kriminalpolizei fanden an dem Papier dann doch Dresslers handschriftlichen Vermerk viel interessanter. Laut dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg bedeutet sein Vermerk schlicht, dass Dressler als Beschuldigter zu gelten hat und gegen ihn ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. „Die Ablehnung der Zuständigkeit ist evident unzutreffend“, heißt es kühl im Juristen-Deutsch der Ermittler. Dressler habe keine „Weisungen oder dergleichen“ ausgesprochen, um die Erteilung einer Genehmigung zu verhindern.


    Gegen Dressler bestehe der Verdacht, in „sorgfaltswidriger Verkennung der Sach- und Rechtslage“ gebilligt zu haben, „dass keiner der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamts vor Ort sein würde, um den ihnen obliegenden Pflichten nachzukommen.“ Das Kürzel „V/62“ in Dresslers handschriftlichem Vermerk steht für das Bauordnungsamt in seinem Dezernat. Abschieben wollte Dressler demnach die Verantwortung auf „II“, also das Dezernat von Wolfgang Rabe, der von den Staatsanwälten ebenfalls als Beschuldigter geführt wird.
    ...
    Das Ergebnis des Versuchs, die eigene Verantwortung auf ein anderes Amt abzuschieben und die Auflagen der ohnehin nach staatsanwaltlicher Auffassung rechtswidrig erteilten Genehmigung nicht zu kontrollieren, fasst die Staatsanwaltschaft unter der Überschrift „Untätigkeit“ so zusammen: „Keiner der involvierten vorgenannten Mitarbeiter des Bauordnungsamtes war am Tage der Veranstaltung vor Ort. Es haben demnach keinerlei Kontrollen dahingehend stattgefunden, ob Genehmigungsinhalte oder erteilte Auflagen tatsächlich durch den insoweit pflichtigen Veranstalter eingehalten wurden. Das insofern in Rede stehende Unterlassen führte dazu, dass weder die fehlende Lautsprecheranlage noch die unzureichende Ordnerlage so wie die fehlende Hindernisfreiheit der Rettungswege erkannt wurden.“


    Ich verstehe das so, dass die Rechtswidrigkeit darin besteht, dass Bauordnungsamt und Ordnungsamt trotz offensichtlich verletzter Vorschriften weggeschaut haben...?


    Die Polizei will ja angeblich im Vorfeld jede Menge Einwände formuliert haben, kann also wohl kaum eine schriftliche Genehmigung für das alles erteilt haben. Die Polizei betreffend hat man sich auf Seiten der Stadt wohl drauf verlassen, dass sie (die Polizei) am Ende ja sowieso schon irgendwie nach dem Rechten sehen wird. Die Polizei aber aufgrund von Fehlern am Veranstaltungstag zu den Schuldigen (im Sinne von Verursachern) zu zählen halte ich persönlich immer noch für falsch.


    Da könnte man der Feuerwehr ja auch vorwerfen, dass das Haus brennt, welches sie gerade zu löschen versucht.

    /Besserwisserei an


    Nach Meinung der Staatsanwaltschaft. Jetzt gibt es Beschuldigte und ein Verfahren kann eröffnet werden. In diesem werden Richter dann entscheiden, ob die Genehmigung tatsächlich rechtswidrig erteilt wurde undsoweiter... es dauert also noch eine Zeit.


    /Besserwisserei aus


    Bemerkenswert finde ich die Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass das Bauordnungsamt (u.a.) sich dadurch strafbar gemacht hat (bzw. haben soll), dass es die Verweigerung der Genehmigung unterlassen hat; mit anderen Worten: das Bauordnungsamt hatte gar nicht die Möglichkeit, die Verantwortung abzulehnen, sondern hatte die Pflicht, das alles zu verhindern!


    Mit "das ist nicht meine Baustelle" kann man sich also nicht mehr aus der Affäre ziehen und es hätte jede genehmigungspflichtige Veranstaltung im Falle ihres Scheiterns einen Mitschuldigen im Amt sitzen...?