Ganz so eng ist das alles zum Glück nicht geregelt. Unsere Branche fällt (wenn es um Statik geht) nur in wenigen Fällen unter das Baurecht, nämlich nur dann wenn etwas outdoor stattfindet und es sich um eine bauliche Anlage handelt. Die meisten dieser Anlagen sind aber auch „fliegende Bauten“ mit mitgelieferten Statiken, sodass es für das reine Aufstellen keinen Statiker bedarf. Sollte es eine Sonderkonstruktion sein, dann ist formal (und auch technisch) ein Bauingenieur notwendig, nach Baurecht. Für alles andere (z.b. geflogene Rigs indoor, geständerte Systeme indoor) ist ein Bauingenieur nicht notwendig. Steht auch so in der SQP1, welche die für uns konkreteste Regelschrift ist und von/aus der Branche kommt.
Dort steht folgendes:
Statische Nachweise sollten von Personen erbracht werden, die ein abgeschlossenes Studium an einer Technischen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule sowie eine mindestens dreijährige Erfahrung in Konstruktion, Berechnung oder Prüfung von veranstaltungstechnischen Einrichtungen nachweisen können.
Wichtig an der Stelle ist das Wörtchen „sollte“ und auch, dass dort das Wort „Ingenieur“ nicht auftaucht.
Das sollten für den Unternehmer genügend Anhaltspunkte für seine Auswahlverantwortung sein.