Beiträge von ADMIN

    Die zählt ja neuerdings nicht mehr, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Ist aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Was jetzt nicht heißt, dass der Veranstalter (und ggf. der baurechtliche Betreiber) dort keine Verkehrssicherungspflicht hätten. Sie haben lediglich keine Norm mehr, an der sie sich orientieren können.


    (Es ging um Pyro in der DIN 15905-5)

    Was wäre denn so an Themen interessant?


    (Nachdem wir DIN 15905-5 ja bereits hatten, könnte ich Immissionsschutz (TA Lärm und Freizeitlärmrichtlinie) anbieten - keine Ahnung, wie sehr das interessiert.).

    Ich halte da zwei Fehler für wahrscheinlich:

    • Irgendwas mit dem Wellenwiderstand der Verkabelung, und/oder
    • Das Daslight hat eine zu geringe Ausgangsspannung / einen zu hohen Innenwiderstand des Ausgangs.

    Letztlich ist es egal, was es genau ist, denn die Lösung ist in beiden Fällen dieselbe: DMX-Splitter verwenden und an jeden Zweig nur so viel Geräte hängen, wie dort fehlerfrei funktionieren.

    ich stelle mal die steile These auf: es gibt keine Baustelle, die mängelfrei ist. wenn hier mal alle Hand aufs herz machen, dann wird das niemand ernsthaft bestreiten können.

    wenn das eines tut, dann werde ich gerne persönlich seine nächsten 3 Baustellen innerhalb Deutschlands besuchen und ihm dann das Gegenteil zeigen.

    Und wo schaust Du zuerst hin? Gefährdungsanalyse nach LärmVibrationsArbSchV und deren Dokumentation? Oder doch eher Errichtung einer elektrotechnischen Anlage aus steckerfertigen Komponenten und die Dokumentation der Prüfung vor Inbetriebnahme? Oder Arbeitszeitgesetz? Oder etwas Originelleres?



    Im hier vorliegenden Fall: Das sieht mir nach einem statisch unbestimmten System aus. De facto kann man das nicht rechnen, nur messen. (Man kann schon rechnen, aber die Ergebnisse können weit von der Realität abweichen, weil man die Rahmenbedingungen nicht einhalten kann).


    Wurde da gemessen? Ich kann nur spekulieren, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich mit meinem Spekulationsergebnis ziemlich richtig liege...


    Statisch unbestimmte Systeme sieht man in der Praxis laufend. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle geht es gut. Dass es irgendwann zu Todesfällen kommt, ist statistisch unausweichlich, denn dass die Branche ohne Not ihr Verhalten ändert und damit erhebliche Mehrkosten akzeptiert, sehe ich nicht.

    Neben der Pegelbedingung haben wir ja auch noch die Phasenbedingung - es pfeift ja nur bei einer Mitkopplung, nicht bei einer Gegenkopplung.


    Bei hohen Frequenzen ist das ziemlich egal, da Peaks im Frequenzgang (Gesamübertragungsfunktion inkl. Mic und Lautsprecher) selten so schmalbandig sind, dass nicht irgendwo die Phasenbedingung erfüllt wäre. Zudem gerade das Mikrofon des Lead-Sängers auch noch über die gesamte Bühne bewegt wird, da ändert sich die Phasensituation noch viel stärker als die Pegelsituation.


    Je tiefer die Frequenz, desto mehr spielt die Phasenbedingung auch in der Praxis eine Rolle. Da mit dem EQ alles raus zu ziehen, was im Mess-System problematisch aussieht, greift auch an Stellen ein, an denen das gar nicht nötig ist. Was sogar Probleme erst schaffen kann, da der EQ neben dem Frequenzgang auch den Phasengang verändert.

    Wegen der Einführungsschulungen für Messanlagen komme ich ja auch ab und an in Theater. In den Tonabteilungen dort gibt es kaum schwere körperliche Arbeit: Die Boxen bleiben mindestens jahrelang hängen, die Mischpulte ebensolange stehen. Dennoch haben wir dort einen Frauenanteil von unter 5%. Von daher vermute ich, dass es nicht primär an schwerer körperlicher Arbeit hängt.

    Groß sind die Abweichungen zur Ausgabe 2007-11 nicht. Für relevant halte ich:

    • Pyrotechnik nun komplett ausgenommen
    • die 120-Minuten-Regelung ist entfallen
    • die Mindesteinspieldauer Rosa Rauschen beim der Ermittlung der Korrekturwerte wurde auch 15 Sekunden angehoben
    • der Korrekturwert kc (früher k2) darf nun auch über die Differenz LC,eq ermittelt werden (macht es verlässlicher)
    • getrennte maßgebliche Immissionsorte für LA,eq und LC,peak
    • die Regelung zur Kalibrierung wurden präzisiert. Insbesondere wurde klargestellt, dass bei mobilen Messsystemen vor und nach jeder Veranstaltung zu kalibrieren ist
    • Hinweis, dass auf eine ausreichende Pegelfestigkeit der Messkette zu achten ist
    • es kommt wieder ein klein wenig Dosisbeschränkung rein: Bei einer Expositionsdauer über 120 Minuten muss entweder der Pegel energieäquivalent reduziert werden, oder das Publikum ist auf zusätzliche Eigenschutzmaßnahmen hinzuweisen.

    Den Dank reiche ich mal weiter an ThoSchu, auf dessen Server das ja inzwischen läuft. (Ich konnte in der Situation tatsächlich nicht mehr tun, als ihn wenig zu nerven, damit er Zeit dafür findet, das wieder in Ordnung zu bringen.)

    DIN 15905-5 Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik ist überarbeitet worden und als Normentwurf verfügbar. Die Einspruchfrist läuft bis zum 22. Dezember 2021.

    Zu Usern, die das Forum verlassen haben, zum Grad der Freiwilligkeit und zu den Gründen wird traditionell keine Auskunft gegeben.


    Nur so viel: Die weitaus meisten verlassen das Forum völlig aus eigenem Entschluss. Die dauerhaft gesperrten tatsächlichen User (also nicht irgendwelche Spambots) kann ich wohl noch an einer Hand abzählen.

    Werte nach TA Lärm sind normalerweise die Werte, die Anwohner einklagen könnten.

    Je nach dem, ob gewerblicher Lärm oder Freizeitlärm.


    Die Freizeitlärmrichtlinie 2015 bietet den Behörden enorme Möglichkeiten, Dinge noch zu genehmigen. Wenn ein Bundesland die aber noch nicht umgesetzt hat und mit der Freizeitlärmrichtlinie 1998 arbeitet, dann ist es quasi die TA Lärm.


    Wobei man in manchen Fällen über 60 dB schon froh wäre...


    Hatte neulich ein Festival in Mecklenburg-Vorpommern (die haben die Freizeitlärmrichtlinie 2015 noch nicht umgesetzt, und die erlaubten Tage für außergewöhnliche Störereignisse waren schon ausgeschöpft), die war auf 45 dB beschränkt (lauteste Nachtstunde), beim nächsten Anwohner, so zwischen 500 und 600 m entfernt. Musik so etwas in die Richtung Elektro, Techno, ich kenne mich da nicht aus. Vier Floors, knapp 2000 Personen, OpenAir.


    Da die vorherigen Veranstaltungen die Anwohner und die Behörde schon erheblich verärgert hatten, war da kein Spielraum.


    Geht das?


    War letztlich vom Wetter abhängig.


    In der Nacht vom Freitag auf Samstag haben wir die Werte sogar noch klar unterschritten. Die Veranstaltung war am Messpunkt so wenig hörbar, dass ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 0 dB sachgerecht war. Selbst mit 3 dB Zuschlag hätten wir die 45 dB noch eingehalten.


    Klar, auf den Floors war es nicht laut, unter 90 dB, und das hat zu meiner Verwunderung funktioniert. Klar, alle Floors mit Limiter, das Signal dürfte wohl fast immer hart gegen den Limiter gefahren worden sein, auch das hat bei dieser Musik funktioniert, auch das zu meiner Verwunderung.


    Ok, kurz nach Mitternacht mussten 20 Sekunden herausgerechnet werden, weil irgendjemand auf dem Campingplatz Pyro gezündet hat (musste da ein Geburtstag gefeiert werden? Ich weiß es nicht...). Aber ist ja sachgerecht, da nicht der Beschallung zuzurechnen.


    Und ja, die Peaks im Messprotokoll kamen von vorbeifahrenden Autos, wiehernden Pferden, muhenden Kühen...


    In der Nacht von Samstag auf Sonntag muss es eine witterungsbedingte Änderung gegeben haben, keine Ahnung was, wir waren auf den Floors nicht lauter, aber beim Messpunkt. Nicht viel, so um die 3 bis 5 dB, aber es musste nun auch ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 3 dB gegeben werden, und so waren wir leicht über den 45 dB (je nach Nachtstunde zwischen 0 und 3,6 dB drüber).


    Nach meiner Information hat es auch da keine Beschwerde gegeben. (Wenn die vorherigen Veranstaltungen ihre Anlagen "normal" betrieben hatten, dürften sie so 20 dB drüber gelegen haben, von daher war auch diese leichte Überschreitung recht anwohnerschonend...). In der Nacht hat ich auch ein Gespräch mit der Polizei, die mit eigenem Messgerät (nichts, was Leq konnte, schon gar nichts eichfähiges...) am Messpunkt vorbei kam. Der Beamte wusste natürlich nichts von den ganzen Zuschlägen, der sah auf seinem Display Werte so zwischen 40 und 45 dB und war zufrieden.


    Erkenntnisse:

    • Diese Musikrichtung führt wegen ihrer Gleichmäßigkeit zu recht geringen Impulszuschlägen (die Limiter taten sicher ihr Übriges)
    • Diese Musikrichtung ist auch "limiterfreundlich"
    • Ausrichtung der Bühnen und gerichtete Bassabstrahlung bringt etwas
    • Was ich schon lange "predige", hat sich hier wieder bestätigt: Der Nachtwert ist auch der Tagwert. Was für den Tag genehmigt wird, und dass man das auch noch über 16 Stunden mitteln darf, kann man völlig ignorieren. Man kann bei solchen Festivals nicht um 22:00 Uhr leiser machen. Man muss von Anfang an leise sein, dann gibt es am wenigsten Stress.
    • Gegen das Wetter ist man machtlos.
    • Wenn einem keine Behörde "im Nacken sitzt" und man das ausnutzt, dann werden die Anwohner sauer, und die nächsten Veranstaltungen werden das ausbaden müssen. Ziemlich unkollegiales Verhalten...