Beiträge von PMZWO

    Mahlzeit!
    Hat jemand eine Idee, ob man irgendwo ein Midas Pro1 incl. Stageboxen DL151 & DL153 zu Händlerkonditionen unter den Versandhandels-Preisen herbekommt?
    Ein Kunde von mir hat sich unausrottbar den Gedanken eingepflanzt diese Geräte besitzen zu müssen und kann natürlich auch Google... In meinem Gewerbeschein steht seit 20 Jahren Handel drin.
    Danke schon mal...
    GA! Ralf

    Gegen "Baumarkt- und Spielzeug-Aggis" muß ich mich trotzdem mal abgrenzen: Meinen Apparat habe ich von einem Werkstattausrüster und nach längerer Beratung durch "Fachverkäufer". Ein Preis von jenseits der 1000,00 Euro ließ das Elend auch nicht so erwarten. Das das Ergebnis nicht so prall ist veranlasste mich eben auch zu meinem Beitrag.
    Recht häufig reisen wir zu kleinen Richtfesten etc. irgendwo in's nirgendwo. Da bestelle ich einfach nicht aggreko hin.
    Apparate dieser Leistungsklasse scheinen auch sehr oft eben keine Diesel zu sein. Das kann auch von Vorteil sein wenn's draußen echt kalt wird.
    GA! Ralf

    Habe leidvoll zur Kenntnis nehmen müssen, das manche Schaltnetzteil-Konzepte sich mit manchen Regelmechanismen in Stromerzeugern nicht vertragen. Der konkrete Fall war mehrfach mit so einem Honda-Motor EPSi irgendwas und QSC PL2/PL3/PLX2-Serie. Der Apparat sagt einfach PROTECT und wirft ab. Völlig unabhängig von der Belastung, im Zweifelsfall sogar schon bei ausgeschalteter Endstufe (der Schalter sitzt vermutlich auf der Sekundär-Seite des Netzteiles). Das Phänomen war sogar bei verschiedenen Geräten des gleichen Types verschieden ausgeprägt. Erklär' mir das mal einer.
    Apparate für irgendwas mit 1000Euro und der klaren Aussage, das sie für elektronische Geräte geeignet sind.
    GA! Ralf


    Edit: So heißt das Ding: Europower Stromerzeuger Inverter EPSi 2000 Honda Motor

    Hier mal ein Auszug aus der Polizeiverordnung meiner Heimatstadt. Hat nix mit TA Lärm zu tun...


    Abschnitt 4 - Schutz vor Lärmbelästigungen
    §8
    Schutz der Nachtruhe
    (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
    (2) Die Stadt Chemnitz kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Handlungen während der Nacht erfordern. Soweit für die Handlungen nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.
    (3) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben von dieser Regelung unberührt.
    3
    32.100
    32.100
    Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä.
    (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.
    (2) Abs. 1 gilt nicht
    a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
    b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
    (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
    § 10
    Lärm aus Veranstaltungsstätten
    (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
    (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen.
    (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
    § 11
    Haus- und Gartenarbeiten
    (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden.
    Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Geräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. Ä.
    (2) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über Sonn- und Feiertage Sachsens sowie der die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) bleiben von dieser Regelung unberührt.

    Das Wort "Rückwärtsdämpfung" hab' ich das letzte Mal von Christopher Speth gehört.
    Anyway... Um diese Eigenschaft steht es prinzipiell bedingt bei der GL-Serie in einigen Bereichen nicht so gut.
    Der Mitteltonbereich wird anteilmäßig durch die pro Box auf der Rückseite zweimal vorhandenen BR-Ports
    abgestrahlt. Man kann bei entsprechenden Lichtverhältnissen regelrecht die Membrane des oberen bzw. unteren 6,5" Chassis von hinten sehen. Das macht die Gesamt-Performance der von mir sehr geschätzten Lautsprecher noch nicht kaputt. Ab und an ist das aber problembehaftet.
    GA! Ralf

    Was bei mir übrig geblieben ist ist kleines A&H-Material sozusagen für den Eigenbedarf und YAMAHA CL für die Rider-Kunden.
    Wobei ich die Pulte wesentlich besser einkaufen als bedienen kann ;) Angedachte DIGICO-Pulte haben ja selbst heute und in den Händen von guten Leuten ihre softwarebasierten Macken & Soundcraft ist mir für's Geld einfach zu schwer und preislich unangemessen. Als Händler von Technik-Equipment kann ich prinzipiell keine Produkte aus dem Hause Behringer anfassen, da bekomme ich Pickel ob der Vertriebswege und -politik.
    GA! Ralf

    Wie auch immer:
    Mir fällt auf die eröffnende Frage dieses Produkt hier ein: Seeburg ACL K-Sub1801
    Toller Bass-Sound, beachtlicher Tiefgang, bescheidene Gehäuse-Maße und das alles - auch Dank der hohen Belastbarkeit -
    ganz schön laut. Und je mehr davon desto laut ;)
    Wenn das Produkt dann 20 Jahre im Vermietbestand bleibt sieht's auch von wegen RTI prächtig aus.
    GA! Ralf

    ...alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören...
    Das kann der berühmte verstopfte Computerlüfter sein, ein Polterabend in der Wohnung über Dir, der Ehestreit nebenan.
    Das alles läßt sich von einem Polizeibeamten sicher nicht in dem Moment wo es geschieht technisch seriös messen. An der Stelle ist dann einfach die individuelle Einschätzung des jeweiligen Beamten gefragt, der vor Ort gerufen wurde. Und der kann selbst Raver sein und/oder Vater/Mutter kleiner Kinder. Das ist für mich eben der Punkt, an dem fern aller Vorschriften mit technischen Grenzwerten der hoffentlich geschulte gesunde Menschenverstand zum tragen kommt.
    GA! Ralf

    Kracky...
    Ich erlaube mir aus der Polizeiverordnung meiner Heimatstatt Chemnitz zu zitieren:


    "Abschnitt 4 - Schutz vor Lärmbelästigungen
    §8
    Schutz der Nachtruhe
    (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
    (2) Die Stadt Chemnitz kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Handlungen während der Nacht erfordern. Soweit für die Handlungen nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.
    (3) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben von dieser Regelung unberührt."


    Die Beamten müssen also - zumindest in Chemnitz - nix messen und keinen Grenzwert einhalten. Meine Interpretation wäre, das die Beamten EINSCHÄTZEN müssen, wessen Vorhaben schützenswerter ist: Der Nachtschlaf dieser oder die Feier jener Bürger. Da bleibt natürlich jede Menge individueller Spielraum.
    GA! Ralf

    Wir müssen uns ja nicht einig sein ;)
    Und ich habe in der Tat eine Lösung für mein Problem gefunden und bin bereit,
    mein Wissen zu teilen...
    GA! Ralf

    Trotz mehr als 700 Zugriffen hatte leider keiner einen Tip auf Tasche, nicht mal djobi ;(
    Aber - Surprise - ich habe auf Anfrage eine Lösung für's Problem parat.
    GA! Ralf

    Hallöchen allerseits...
    Vor mir steht eine defekte NEXO MSI V/2 Lautsprecherboxe mit defekten Mitteldröhnern.
    Das sind diese Nexo-exclusiven 7" Teile... Hat noch wer jemand sowas zu liegen oder einen Tip?
    GA! Ralf

    Diese Nummer hatte mit dem Stadtfest Chemnitz sicher nichts zu tun. Der Hartmannplatz ist keine Spielstätte beim Chemnitzer Stadtfest.
    Diese schon ziemlich restriktive Auflage wird wohl anderweitig begründet gewesen sein, schätze ich. Der Kraftklub z.B. durfte auf dem Hartmannplatz bis 22.00 Uhr
    durchaus lauter machen...
    GA! Ralf