Eine CD, die nicht mehr als 60€ netto kostet (was wohl fast immer der Fall sein wird) ist definitiv kein GWG. Es fällt unter Betriebsausgaben und wird sofort abgeschrieben bzw. als direkter Aufwand für den Abrechnungszeitraum realisiert. Im Anlagevermögen haben CDs imho nichts verloren...
GWG ist nur eine Ware, die zwischen 60€ und 410€ netto kostet. Man kann auch nicht mehrere CDs zusammenpacken und als ein Wirtschaftsgut betrachten!
Ein niedriger Gewinn kann ja eigentlich nur in deinem Sinne sein (weil wegen weniger Steuern und so), den Liquiditätsabfluss hättest du ja so oder so in dem Jahr der Anschaffung. Und ich tippe mal, dass es sich bei dir nicht um viele tausend Euro handelt ?!
Grüße
Michael