Zitat von "Sound-Klinik"
Dies liegt aber nicht in der Zuständigkeit von Muckern und Veranstaltungstechnikern.
...womit wir schön den Bogen zum Ursprungsposting geschlagen hätten. Das Argument der Versicherung, die Band hätte den Anschluß prüfen müssen zieht höchstens dann, wenn diese gleichzeitig als Technikdienstleister tätig war und vom Veranstalter mit der fachgerechten Prüfung des Anschlusses vor der Inbetriebnahme beauftragt wurde. Ein Mietverhältnis (worüber eigentlich?) beinhaltet keineswegs automatisch eine solche Absprache. Wer mir eine Wohnung vermietet hat schließlich auch selbst dafür zu sorgen daß die Elektroinstallation in Ordnung ist. Ist sie es nicht, muß der Elektriker kommen. Ist sie es nach dessen Abnahme immer noch nicht, zahlt seine Betriebshaftpflichtversicherung die entstandenen Schäden - also schnappt euch den Kollegen und laßt ihm von eurem Anwalt die Rechnungen schicken.