Stell Dir das mal nicht so einfach vor, nach derzeitiger Gesetzeslage kriegen wir nämlich gar nichts. Zunächst mal: wir sind keine "direkt betroffenen Betriebe". Das sind nur diejenigen, die ausdrücklich im aktuellen Teil-Lockdown benannt werden und schließen müssen. Also z.B. die Fitnesscenter, Restaurants, Kosmetiker usw.. In der entsprechenden Verordnung steht nichts über Tonstudios, Beschallungsfirmen, Tourneeagenturen etc.
Und der Nachweis der indirekten Betroffenheit muss erst geführt werden! Zitat: "...Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen."
Das gilt schon mal nicht für die allermeisten Messebauer oder PA-Firmen, die entsprechende Messen oder Unternehmen ausstatten. Für Beschallungsfirmen wäre der Nachweis (in welcher Form eigentlich?) nur möglich, wenn sie normalerweise für Theater, Clubs, Restaurants und ähnliche offiziell geschlossene Betriebe arbeiten. Viele werden aber - und jetzt kommt's - von Künstlern, Tourneeagenturen, anderen Beschallungsfirmen gebucht. Also anderen maximal indirekt Betroffenen. Upps?!
Das Ganze ist entweder nicht zu Ende gedacht oder absichtlich so gebaut, um ein Ausufern zu verhindern.
Ich habe ebenfalls einen sehr guten November 2019 vorzuweisen (und einen November 2020 mit nahezu Null). Allerdings waren meine Auftraggeber keine Kosmetikstudios oder Irish Pubs.
Noch ein kleiner deprimierender Nachschlag gefällig? Kleine Unternehmen, die nicht mehr als 5.000 € Umsatzersatz beantragen, sollen wohl ohne externe Einreicher auskommen, auch wenn es bislang keinerlei technischen Zugang für sie auf der entsprechenden webseite gibt. Wer mehr braucht, muss wie bislang über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gehen. Diese Dienstleister kosten i.d.R. so um die 70-80 Euro. Pro halbe Stunde. Für eine Beantragung, deren Bewilligung keineswegs garantiert ist.