Beiträge von Chris Friedrich

    Hallo zusammen,

    Ich habe seit einem der letzten iOS Updates das Problem, dass mein iPad die Verbindung zum WLAN-Router (Airport Express) nicht mehr hält.

    Allerdings tritt das nur auf, wenn der Router an Mischpulten angeschlossen ist. Ich vermute, dass das iPad aufgrund der fehlenden Internetverbindung versucht, ein „besseres“ Netzwerk zu finden. Dadurch trennt es die Verbindung etwa alle 30 Sekunden und verbindet sich anschließend nach kurzer Zeit wieder.

    Alles in allem kann man so nicht arbeiten.

    Kenn jemand dieses Problem?

    Da die Meinungen hier leider doch nicht so ganz eindeutig sind, werde ich die Prüfung von externem Material als Selbstständiger erstmal sein lassen. Eventuell erkundige ich mich mal bei der BG und der IHK.

    Vielen Dank für alle Beiträge.

    die SQQ1 fordert in der aktuellen Fassung mindestens 90UE für das Upgrade; was genau steht auf deinem Zertifikat?

    Die Kollegen, die das Seminar dieses Jahr belegt haben, mussten auch die 90UE absolvieren. Ich habe das Zertifikat mal angehängt.

    Der erste Satz im Kapitel 3: "Bei der Übertragung von Aufgaben auf Personen (Mitarbeiter oder Auftragnehmer) hat der Unternehmer / Auftraggeber je nach Art der elektrotechnischen Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob diese Personen dafür geeignet sind."

    Damit ist denke ich alles gesagt. Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" hast du doch in Kombination mit der FVT die nötigen Kompetenzen, die die DGUV für eine solche Prüfung fordert.

    Der Satz ist doch mal eine konkrete Aussage. :)


    Das Thema hat ja erstaunlich viel Diskussionsbedarf.

    Möchtest du als Selbstständiger im Bereich der Veranstaltungstechnik die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel anbieten? Dann obliegt es dir, die Mindestkompetenzen entsprechend deines Teilgebiets zusammenzutragen. Neben der obengenannten IGVW berät da auch deine zuständige IHK gerne. Allerdings bleibst du auch dann in deinem Teilgebiet und prüfst nicht EDV-Geräte, Kaffeemaschinen etc. Dafür liegt nämlich vermutlich keine Arbeitsanweisung vor, weil die Qualifikationen fehlen (Berufsausbildung, Weiterbildung & Prüferfahrung), um die Funktion auszuüben, usw. usw.

    Meine Frage entstand aus vermehrten Anfragen von Kunden, die ihr eigenes veranstaltungstechnisches Material (Ton-/Licht-/Medientechnik) von mir prüfen lassen wollten.

    Kaffeemaschinen hätte ich jetzt nicht geprüft, sondern nur Gerätearten, deren Prüfung mir durch die Ausbildung bekannt sind.

    Ich habe meine Ausbildung 01/2018 beendet, sprich ich war einer der Letzten mit der alten Ausbildungsordnung.

    Da zu dieser Zeit das Thema Strom noch nicht so umfangreich ausgebildet wurde, habe ich 2016 an einer "Qualifizierungsmaßnahme zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" (48 Unterrichtsstunden) teilgenommen.

    Am Ende des Zertifikats steht noch der Hinweis:

    "Dieses Zertifikat ist nur gültig mit einer arbeitsspezifischen Unterweisung bezogen auf die Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik, einer abgeschlossenen Ausbildung als FfVT"


    EDIT: Mir geht es bei der Diskussion darum, dass ich diese Anfragen nur annehmen kann, wenn ich weiß, dass ich befugt bin, die Prüfung durchzuführen. Schließlich muss man seine Befähigung im Falle eines Unfalles bei der BG nachweisen können.

    Nach meinem aktuellen Kenntnisstand berechtigt der reine EfkfVT-Schein nur zur Prüfung der Geräte der eigenen Firma bzw. des Arbeitgebers.

    Wenn du dazu eine Quelle hast, würde die mich sehr interessieren.

    Zitat

    Die "mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft" ist im Normalfall nicht durch die Tätigkeit in einem VT-Unternehmen zu erlangen, es sei denn ihr habt dort einen Elektrikermeister oder Ingenieur der dich ausbildet und dir die Prüfung abnimmt.

    Bezieht sich das auf diesen Absatz?


    Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."


    Das würde dann ja heißen, dass nur Betriebsmittel geprüft werden dürfen, für die eine Arbeitsanweisung vorliegt.

    Hallo zusammen,


    mich beschäftigt aktuell die Frage, ob ich die Geräteprüfung über mein Kleingewerbe anbieten darf.

    Meine Voraussetzungen sind:

    - Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    - Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

    - Erfahrung im Durchführen der Prüfung als Angestellter


    Die DGUV schreibt dazu folgendes:


    "Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren."


    Das trifft schonmal nicht zu, aber:


    "Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erreichen.

    Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.

    Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."


    Wenn ich fremde Geräte prüfe, mache ich das dann in "eigener Fachverantwortung" ohne konkrete Arbeitsanweisung? Ich würde sagen ja.

    Die Ausbildung ist ja durch das Berichtsheft und die Unterlagen zur Fortbildung nachgewiesen.


    "Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind."


    Hier wird wieder von dem Unternehmer, sprich Arbeitgeber gesprochen. Daher klärt das nicht meine Frage, ob ich diese Prüfung nun eigenständig außerhalb einer Festanstellung durchführen darf.

    Habt ihr euch schonmal mit dem Thema beschäftigt und eine Lösung zu dieser Frage gefunden?


    Christian

    Zitat von "Jürgen Klingel"

    Vielleicht präzisierst du, was es denn sein soll.
    [...]


    Gruß, Jürgen


    Ok, überzeugt :wink:


    Also, ich suche ein altes defektes Analogpult um es in einen Tisch einzubauen.
    Im Prinzip würde mir das Gehäuse mit allen Bedienelementen (Fader, Potis, ...) reichen.
    Größe: mindestens 19" und maximal 1m lang.


    Christian