Zitat von "Stainless"
> Leider verwechslen Sie Garantie mit Gewährleistung.
> Wir haben in Deutschland eine Gewährleistung von 2 Jahren und eine Garantie von 6 Monaten. Innerhalb der ersten 6 Monate wird das Gerät repariert. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweisumkehrlast. D.h. Sie als Käufer müssen dem Hersteller beweisen das der von Ihnen angegebene Fehler bereits bei Kauf vorlag.
Hallo Samuel,
richtig ist:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, nicht gesetzlich geregelt, Hersteller definiert seine Garantieleistungen und auch die Länge der Garantiezeit.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht man davon aus, dass Defekte auf Mängel bei der Herstellung zurückzuführen sind. Also hat der Kunde Anspruch, den Schaden unentgeltlich behoben zu bekommen.
Ab dem 7. Monat bis zu zwei Jahren greift die "gesetzliche Gewährleistungsfrist":
Hier musst Du als Käufer gegenüber dem Verkäufer (also dem MZ - nicht dem Hersteller!) beweisen, dass der Schaden infolge Mängel bei der Herstellung aufgetreten ist.
Was auf Verschleiß und fehlerhaften/nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist wird demzufolge auch nicht ersetzt.
Beispiel: Kunde kauft Beamer mit Leuchtmittel, 6 Monate sind rum, Beamer geht kaputt:
1. Lampe verreckt wegen Verschleiß --> persönliches Pech, Lampe zahlt Kunde selber
2. Lampe verreckt und explodiert, Beamer innen zerstört weil Kühlung nicht mehr funktioniert --> Gewährleistungsfall, wenn der Lüfter defekt ist
3. Lampe verreckt und explodiert, Beamer innen zerstört weil Kühlung nicht mehr funktioniert --> keine Gewährleistung, wenn Lüfter in Ordnung ist und sich herausstellt, dass das Gerät keine Kühlluft gekriegt hat, weil dem Kunde nen Bündel Molton aufs Gerät gelegt und vergessen hat...
So, jetzt überlegste mal, was Du mit dem Gerät angestellt hast, warum es defekt ist und ob du dem MZ das so verkaufen kannst, dass er´s glaubt.
Sollte der Defekt auf etwas zurückzuführen sein, wo Du nichts dafür kannst, dann gibts auch keine Probleme mit der Gewährleistung.
Lass Dich nur nicht zu Einem hinreißen: Selber versuchen am Gerät was rumzufrickeln und zu probieren.
"No user serviceable parts inside", sag ich da nur.
Da haste ruckzuck versch..., das führt i.d.R. zum sofortigen Verlust von Ansprüchen zwecks Gewährleistung.
Viel Erfolg bei der Sache wünscht,
Jürgen