Beiträge von Natha

    Spannend im wahrsten Sinne des Wortes ist sicher auch das Thema Elektrik, wenn mit Wasser in größeren Mengen hantiert wird.

    Dort wo auch das Wasser ist müssen natürlich alle Geräte als IP67 ausgelegt sein. In Spritznähe, also ab einem halben Meter bis vlt 3 Meter, sollte IP64 ("Schutz gegen allseitiges Spritzwasser") ausreichen.

    Ich nehme mal an, dass selbst die LED Wände neben dem Wasserfall im Video nicht als IP67, sondern max. IP64 ausgelegt sind.

    Hallo,

    ich war in China in einer Theatervorstellung und die haben doch tatsächlich ein ganzes Wassersystem eingebaut. Ich hoffe man kann die angehängten Videos sehen.

    Der Bühnenboden (Gitter) ist anscheinend auf einem großen Becken gebaut und kann ein paar cm abgesenkt werden, damit eine Wasserfläche entsteht. Dann gibt es in diesem Gitterboden noch einige Klappen, worunter sich Wasserkanonen befinden.


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    Wäre so etwas in Deutschland überhaupt möglich, d.h. veeinbar mit den Verordnungen? Gibt es vielleicht sogar so eine Bühne?

    Hallo zusammen!

    Ich studiere Elektrotechnik/IT und habe ab August Zeit, mein Pflichtpraktikum zu machen. Da ich bereits gelernter VT bin, bietet es sich natürlich an das in einer Ton- oderLicht-Firma zu machen. Es soll sich um Ingenieursaufgaben handeln.

    Ich würde das Ganze gern im Ausland machen (am liebsten im amerikanischen Raum, Plan B ist innerhalb Europas). Mindestens 3 Monate, bis zu 6 möglich wenn in der Firma die Möglichkeit besteht die Bachelorarbeit zu schreiben.


    Hat jemand hier in der Community Kontakte oder anderweitig Erfahrungen?

    LG

    Als Steuerung reicht wohl eine kostenlose Software (DMXControl, QLC+, Freestyler, PCDimmer und wasweisich noch alles) mit Interface, das vielleicht so um die 60€ kostet (gibts auch zum Selbstlöten).

    Ein bisschen musst du dann aber doch programmieren, und wenn es nur Hotkey-Mapping ist. Dann kannst du z.B. im Gerät vorgefertigte Bewegungsmuster, wenn vorhanden, abfeuern. Oder du baust dir komplett eigene Shows aber das ist aufwendig.

    Hallo und danke schonmal für die Antworten.

    wenn du dir da schon nicht sicher bist, bzw. ein mulmiges Gefühl hast, dann lass die Finger von dem Job.

    Es ist nicht so, dass ich ein mulmiges Gefühl ggü diesem Auftraggeber habe (kenne die ja noch nicht). Ich habe mir generell über das Thema Gedanken gemacht und wollte hier nachfragen, ob es in der Branche übliche Vorgehensweisen gibt oder schlechte Erfahrungen diesbezüglich.


    -es wird eine Arbeitszeit vereinbart 8h. Das entspricht der normalen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Der Auftraggeber gibt folglich die Arbeitszeit vor. Der Freiberufler ist nicht frei in Ort und Zeitraum der Leistungserbringung. Das unternehmerische Risiko (wie lange braucht die Firma für eine zur erbringende Leistung) liegt beim Auftraggeber bzw. Arbeitgeber und nicht beim Selbständigen

    Die meisten VTs beziehen ihre Tagessätze doch auch nur auf 9 oder 10h und alles was darüber ist wird extra abgerechnet. Die 8h kommen hier zustande weil für Dinge wie Auf- und Abbau wahrscheinlich nur eine Schicht geplant ist (es arbeiten ja auch Angestellte dort).

    Freiheit in Ort und Zeit ist schon wegen der Art der Tätigkeit (Veranstaltungen) nicht gegeben.

    Viel mehr Kriterien für Scheinselbstständigkeit werden hier sicher nicht zutreffen.

    Hallo,

    ab September starte ich nebengewerblich als Freelaner in der VT Branche. Der erste Job wird möglichweise eine mehrtätige Fernsehproduktion sein.

    Es wurde schon ein Tagessatz festgemacht mit der Ansage dass die Arbeitszeit idR nur 8h am Tag beträg. Daher möchte ich im Angebot schreiben, dass dieser Tagessatz für auch nur für 8h gilt und jede weitere Stunde mit X € abgerechnet wird zzgl evtl Nachtzuschlag.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, wie ich die zusätzlichen Stunden nachweisen soll, wenn sie denn entstanden sind. Damit später niemand die Rechnung anfechtet im Sinne von "du warst doch garnicht so lange da". Gibt es da branchenübliche Vorgehensweisen? Mir fallen zwei Möglichkeiten ein:

    1. Vor Ort den Vertreter des Auftraggebers, Produktionsleiter oder wen auch immer schriftlich ein kurzes Schriftstück unterschreiben lassen (rechtlich sicherer)

    2. Am Ende des Tages eine WhatsApp an den Auftraggeber mit den Zeiten und der Bitte um kurze Bestätigung durch "ok" oder :thumbup:(möglicherweise unzureichend)


    Ich bin mir sicher dass das niemand in der Branche so macht und vielleicht mache ich mir auch einfach nur zu viele Gedanken. Da ich die Firmen und Leute aber noch nicht wirklich kenne möchte ich am Anfang aber vorsichtig und rechlich abgesichert sein.


    LG

    Ist eine Sekundärsicherung nötig und wenn ja, wie sollte diese aussehen bei folgenden Konstruktionen?


    1. Eine Pipe wird an einer Traverse abgehangen mit einem Coupler mit Halbkonus (https://globaltruss.de/ANSCHLA…nical-48-51-30-300kg.html), unten kommt ein einzelner Halbkonus mit M10-Gewinde, da wird eine Lampe dran geschraubt (https://globaltruss.de/ANSCHLA…lbkonus-fuer-F31-F44.html)


    2. das gleiche wie bei 1, nur anstatt die Lampe an der vertikalen Pipe zu montieren wird wieder ein Coupler mit Halbkonus benutzt um damit eine zweite Pipe horizontal anzubringen die auf beiden Seiten je eine Lampe hält.


    So wie ich das sehe, müsste jede Schraubverbindung mit einer Sekundärsicherung versehen sein. Also der Coupler, der oben mit der Traverse verbunden ist, unten im Fall 1 der Halbkonus mit Gewinde, im Fall 2 auch der Coupler und die beiden Lampen an der horizontalen Pipe. Letzteres wird natürlich wie immer per Safety gesichert.

    Aber die Pipes bzw. Lampe am Halbkonus?

    Ich denke nicht, dass dafür ein Safety, so lang wie die vertikale Pipe, benutzt werden muss. Ich kann mir eher vorstellen, dass Kontermuttern (evtl selbstsichernde) so gegen die vorhandenen (Flügel)Muttern der Coupler geschraubt werden, dass sich da nichts lösen kann. Wenn man dann noch nur die halbe Last als erlaubt dran hängt, ist das Ding auch gemäß DGUV 215-313 eigensicher und braucht imho keine Sekundärsicherung.


    LG

    Dies ist ein reines Gedankenexperiment, und natürlich muss man viel mehr beachten, als nur ein Seil irgendwie einzuhängen. Aber es ist ja noch kein Meister vom Himmel gefallen, deswegen wollte ich einfach fragen, was es da noch für Möglichkeiten gibt bzw. wie die Profis es machen (ich kann mir vorstellen, dass sie Steiger benutzen, um Motoren einzuhängen).

    Hallo,

    wie bringt man eine Traverse auf Höhe, die man an einer Laststange (oder auch Stahlträger, die die nötigen statischen Voraussetzungen haben) in etwa 4-5m Höhe anschlagen will? Die Truss kann man also nur am Boden bestücken und muss dann auf Höhe gebracht und (mit einer Leiter oder Klettergurt) angeschlagen werden. Es sollte natürlich möglichst kostengünstig sein. Meine bisherigen Ideen waren zwei selbstgebaute Seil- oder Flaschenzüge links und rechts (mit ausreichend dimensionierten Seilen und Rollen) oder vielleicht leichtgewichtige Hebelzug, die man an einer Leiter stehend auf an der Stange befestigt.


    Was gibts da noch für Möglichkeiten?

    LG

    Da es eine Rechnung gibt, gibt es ja einen konkreten Namen inkl. Adresse? Was da ganze ungemein leichter macht. Eine letzte Fristsetzung gab es auch, die würde ich jetzt erstmal noch abwarten.


    Bzgl. der 2 defekten Scheinwefer musst du selbst schauen, wie du damit umgehst. Du könntest natürlich darauf bestehen (gab es eine schriftliche Preisdiskussion?) oder froh sein, wenn die Sache gegessen ist (zumal auf der Rechnung sowieso nur 8 Scheinwerfer stehen).

    Ich meinte natürlich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz hat natürlich die ausführende Person zu verantworten.

    Denn wenn ich von dem Unternehmen ernannt bin haftet das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter persönlich. So Punkte wie " grob Fahrlässig" lassen wir jetzt mal außen vor.

    Muss man auch hier einen Unterschied zwischen Mitarbeiter/Angestellter und externem Auftragnehmer bzw. zwischen Ernennung und Beauftragung machen? Das geht aus dem Zitat nicht deutlich hervor.


    Wieso sollte nicht ganz klar sein, "in wessen Situation was nun angewandt werden muss"?

    Es gab hier ja einige Unklarheiten, welcher Ausbildungsabschluss nun nach SQQ1 befähigt, als EFK arbeiten zu dürfen, evtl in Kombination mit anderen Zertifikaten oder einfach nur wegen langjähriger Erfahrung.

    Da die Meinungen hier leider doch nicht so ganz eindeutig sind, werde ich die Prüfung von externem Material als Selbstständiger erstmal sein lassen.

    Ich denke schon, dass du auf der sicheren Seite wärst, wenn du es machst, denn

    Ganz wichtig ist aber, dass die Elektrofachkraft offiziell von der Geschäftsleitung ernannt wurde, denn damit handelt sie im Auftrag des Unternehmens. Dies ist wichtig für eventuelle Haftungsfragen. Denn wenn ich von dem Unternehmen ernannt bin haftet das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter persönlich.

    wenn dich jemand anheuert, seine Geräte zu prüfen, weil er deine Fähigkeiten und Erfahrung kennt (z.B. weil du ihm die Zertifikate gezeigt hast), wurdest du doch von ihm ernannt und bist nicht in der Haftung.


    Die ganzen Meinungsverschiedenheiten kommen doch auch daher, dass in den Vorschriften so gut wie keine exakten Qualifizierungen gefordert werden, sondern von Erfahrung und Kenntnissen die Rede ist; allerdings gibt es eben die Standards (SQQ1, SR 4.0), die jedoch keinen Gesetzescharakter haben und durch die Reformen der Ausbildungen ist nicht ganz klar, in wessen Situation was nun angewandt werden muss.

    welche zusatzqualifikation müsste ich denn machen, um meine kabel selber prüfen zu dürfen?

    nach DGUV V3 § 2 Abs. 3:

    "Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

    kannst du mit deiner alten Ausbildung und deiner Erfahrung ja im Fall des Falles nachweisen, dass du auf dem gleichen Kenntnisstand einer EfkfVT nach SQQ1 bist und eben Gefahren entsprechend der Vorschrift beurteilen und erkennen kannst. Falls du doch mal ein Zertifikat brauchst (z.B. weil ein Kunde darauf besteht), wäre es für dich sicher ein Leichtes, ohne großen Unterricht die Prüfung abzulegen.