(1) Wo kein Kläger, da kein Richter
(2) falls da doch ein Kläger: meistens nein - es wäre aber erlaubt, einen Link auf das Datenblatt zu posten
(2.1) ggf. könnte erlaubt sein, Teile zu posten (z.B. Ausschnitt einer Seite) - je nach konkretem Verwendungszweck, Umfang des Ausschnittes, Schöpfungshöhe, Laune des Autors, ...
Vermutlich ist man im Bereich "Datenblätter" aber eher auf der ungefährlichen Seite (weil die Hersteller das auch gerne mal als kostenlose Werbung sehen)
rein rechtlich darf man es aber nicht, solange das Lizenz-Modell / das Copyright das nicht explizit erlaubt (oder nicht explizit verbietet)
(und ja, auch so Seiten wie manualslib.com und Konsorten sind da rechtlich in ziemlich grauem Bereich unterwegs...)