Darf dann jeder Elektriker die Prüfung machen ?
Aus der DGUV V3:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft
werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder
Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Aus DGUV Information 203-002:
Eine Elektrofachkraft darf nur in denjenigen Teilgebieten/Ar-
beitsgebieten der Elektrotechnik Fachverantwortung tragen
und elektrotechnische Arbeiten ausführen, für die sie die
• fachliche Ausbildung,
• Kenntnisse und Erfahrungen und
• Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
besitzt, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche
Gefahren erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen
festlegen zu können.
Bild 4-1 auf Seite 17 beachten.
Viele Fachkräfte haben die aktuellen Normen nicht gelesen, oder nicht die Kentnisse um tatsächlich im Sinne der DGUV Prüfen zu dürfen. Die Praxis sieht natürlich anders aus.