Zitat von "DJPEPPER"
Hallo
Was rechtliches dazu :
Du hast kein subjektives Recht darauf, dass das Ordnungsamt ( hier die Gewerbeaufsicht ) tätig wird.
Diese muss von alleine tätig werden.
Bei den meisten Ämtern ist es aber so, dass sie deine Hinweise aufnehmen werden und auch evtl. nachgehen werden. Wie gesagt, einen Anpruch darauf gibt es aber nicht.
Nun, dies sehe ich nicht so. Aber vorweg zum grundsätzlichen Verständnis: Wir reden hier nicht über den 14-jährigen Schüler, der Omas Geburtstag beschallt, sondern von Personen, welche mit Angeboten den Markt aufmischen die eindeutig gewerblichen Charakter tragen und, mutmaßlich unter Umgehung gesetzlicher Regelungen, Margen ermöglichen, die einem nach betriebswirtschaftlichen
Prinzipen arbeiten Mitbewerber von vorn herein ins Abseits stellen.
Grundsätzlich haben Ordnungsämter und Gewerbeaufsicht nichts mit einander zu tun. Die einen kümmern sich unter anderem um gewerberechtliche Dinge und letztere haben solche Sachen wie Arbeitszeiten und Arbeitsschutzvorschriften im Visier.
Sollten nach einem Hinweis an das Ordnungsamt keine Schritte erkennbar sein, dass etwas passiert, was die angezeigte Handlungsweise unterbindet, gibt es genügend Möglichkeiten diesen Schnarchnasen etwas Feuer unterm Hintern zu machen :twisted: .
Darüber hinaus gibt es bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten (Schwarzarbeit in erheblichem Umfang, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt etc. ... keine abschließende Aufzählung aber alles Straftaten) einen Verfolgungszwang. Dieser trifft jedoch die Staatsanwaltschaften (§152 StPO). Deswegen auch mein Hinweis, sich direkt an die Strafverfolgungsbehörde zu wenden, die für diesen Bereich zuständig ist, was nunmal einzig der Zoll darstellt.
Und der geht mit Sicherheit den Hinweisen nach, die an ihn gegeben werden... glaubs mir :wink: alles andere wäre Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB).
Beste Grüße aus Oberfranken
Uwe