Wenn etwas quasi alle angeht, dann sollte es auch so formuliert werden, dass es alle auf Anhieb unmissverständlich verstehen und jedem, auch ohne spezifisches Fachwissen, eine realistische, praxisorientierte Entscheidungsgrundlage bietet.
Ja das verstehe ich.
Es liegt leider in der Natur das Gesetze und Vorschriften von Bürokraten geschaffen werden die Vokabeln benutzen die Normale Menschen wie wir nur schwer nachvollziehen zu können.
Dafür allerdings gibt es z.B. die Informationsschriften der DGUV oder andere Handlungshilfen.
Nach 5 mal lesen bin ich jetzt zu dem Schluss gelangt, dass man NEUE oder GEPRÜFTE ANSCHLUSSFERTIGE Geräte eigenständig in einer einfachen Umgebung (wie z.B. einem Büro) unter Beachtung der herstellerspezifischen Sicherheitsmassnahmen ohne zusätzliche Prüfung aufbauen darf.
Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, aber gerne mit nachvollziehbarer Begründung.
Das habe ich vergessen und auch vergessen noch einmal nachzufragen wie genau das gemeint war. Für mich ist die Aussage der Durchführungsanweisung sehr verständlich formuliert.
Ja das stimmt, wenn du z.B. bei einem Großhändler eine Kabeltrommel kaufst und der dir diese mit Prüfprotokoll liefert und du diese bestimmungsgemäß einsetzt dann musst du keine weiteren Prüfungen durchführen. Wenn du ein neues Gerät kaufst und bestimmungsgemäß einsetzt aber ohne ein Prüfprotokoll musst du es dennoch prüfen.
Was ich mir verbitte, sind weitere infame Unterstellungen...
Ich habe niemandem irgendetwas unterstellt, das verbitte ich mir!
Ich habe lediglich in einfacher Form versucht den Sinn der hier diskutierten Vorschriften darzustellen. Zu diesem Zweck nutze ich auch die "unsinnigen Scheinvergleiche".
Möglich das vielleicht falsch aufgenommen wurde, da kann ich nur sagen das es mir leid tut.
Allerding ist dieses Thema einfach sehr komplex und für mich schwierig in knappen Posts in einfache Worte zu fassen.
Und wenn du in deiner noch übrig bleibenden Freizeit gerne neue Bestimmungen aufarbeitest, bitte. Andere Menschen haben auch noch Familie. (Die von dir auf Seite 1 verlinkte DGUV Vo 3 in der Fassung von 1997 (also zu meiner Gewerbeanmeldung gültige) hat noch 12 Seiten, in der aktuellen (Stand April 2020) sind das 44, also das 3.5fache. Und in anderen Bereichen sieht das bestimmt ähnlich aus.)
Ich habe im übrigen auch eine Familie mit der ich sehr gerne Zeit verbringe, finde ich jetzt auch etwas fehl am Platz mich hier so persönlich anzugehen.
Auf welche DGUV V3 von April 2020 beziehst du dich? Die 12 seitige von 1997 ist die aktuell Gültige. Die Durchführungsanweisung mit den Erläuterungen und die Informationen sind wesentlich länger ja.