Beiträge von elch

    Ich hatte mal den Fall der kurzfristigen Ersatzlieferung eines Beamers in die Schweiz an nem Sonntag nachmittag, natürlich ohne Carnet...
    Hab an der Grenze per Kreditkarte 15% des Warenwertes als Kaution hinterlegt und bei der Ausfuhr wieder gutgeschrieben bekommen.
    Ob das allerdings die Regel ist, das auch so handeln zu können?

    Hallo liebe Gemeinde,


    mal ne etwas andere Frage:


    Habe hier Interkom-Headsets deren dynamischen Mikros eine Impedanz von 150Ohm haben. Im Vergleich zu den sonst verwendeten Beyer DT280/290 mit 200Ohm-Mikros hört man natürlich so gut wie nichts.
    Daher die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit die Lautstärke des Mikros passiv zu erhöhen? Bzw. wie hoch ist theoretisch der Pegelunterschied zwischen den beiden Impedanzen?
    Oder bleibt doch nur die Kapsel zu ändern?


    Grüße
    Jochen

    Zitat von "Jueof"

    Nochmal, der bereich ist gar nicht so klein wie es anfänglich scheint. Er geht von 2,300–2,450 GHz :!: Das sind satte 150 mhz. Noch weiter oben gibt es dann noch mehr platz wobei sich allerdings die ausbreitungs eigenschaften immer mehr in richtung licht bewegen, die durchdringung also nachläßt.


    warum sind meine videofunkfrequenzen dann auf 2,380GHz etc. genehmigt?

    Hi, ich kann TNT sehr empfehlen, mit denen versenden wir und denen ist es egal, was es ist, ob Case, Box oder Europalette und wie schwer oder leicht. Abholung am gleichen inklusive und machen nur Next-Day-Express. Und eines der wenigen Transportunternehmen, die auch noch wissen, was der "Achtung, Elektronisches Gerät! Nicht werfen!"-Aufkleber bedeutet und holen auch von einer anderen Adresse als deiner ab. Dazu bisher immer pünktlich oder der Fahrer ruft an und klärt das im Vorfeld ab (z.B. kann 12 Uhr Termin nicht halten und meldet sich spät. um 11 und fragt obs um 12.30 auch noch ok ist, ansonsten würde er dich vorziehen).
    Und man bekommt seinen persönlichen Verkäufer und Kundendienstmitarbeiter (zumindest hab ich das in meinem Depot), mit dem man bei Problemen immer zurande kommt.
    Bei Interesse schick mir einfach deine Kontaktdaten per PM, dann kann ich dich mal anrufen lassen.

    Hallo Falco,
    dann mal kurz zusammengefasst:
    bis 3,5To zGG: alles kein Problem und es kann fahren wer will.
    über 3,5To zGG: kein Problem, wenn die Voraussetzungen mit dem Führerschein erfüllt sind (also bis 2014 für die alten 3er) und der Fahrer angestellt ist.
    Also für mich als der "ausführende Unternehmer", sei es Einzelunternehmen (=Personengesellschaft) oder in meinem Fall geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH kein Problem, wenn es sich um ECHTEN Werkverkehr handelt, also nicht den "Techniker bekommt den LKW".


    Aber: Wann zählt jemand als angestellt?
    Wenn ich z.B. einen freien Techniker als Subunternehmer buche und er gleichzeitig bei mir auf 400€-Basis angestellt ist, und im Sinne dieser Anstellung auch LKW fährt, ist das dann "legal"? Oder ab wann gilt er als angestellt?
    Es geht mir nicht um Tricksereien oder sonstiges, sondern nur um die Frage der Rechtslage.
    Wenn du was von "rüstigem Renter" schreibst, der fährt, dann macht er das ja nicht "nebenher" sondern das ist seine Aufgabe, also muss ja der Fahrer im Sinne des Werkverkehrs auch auf dem Job arbeiten oder versteh ich das grad falsch? Kann ich jemanden nur als "Fahrer für den Werkverkehr" auf 400€-Basis anstellen?


    Danke schonmal!


    Grüße
    Jochen


    Btw: ich kenne 3-4 Trucker, die sich als selbständige Fahrer rechtmäßig ihr Geld verdienen. Die haben den Güterkraftverkehrsschein mit allem Pi-Pa-Po nur ohne LKW. Und die dürfen ja dann gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen egal, ob sie selbst den LKW mieten oder von mir gestellt bekommen.


    Edith/Zusatz:
    Habe jetzt selbst den C1E, was passiert, wenn ich den CE machen will? Muss ich dann das komplette Programm mit den 140 Stunden machen oder ist das egal, da ich ja schon eine C-Klasse habe und zählt weiterhin 2014?

    Ich hab sowohl Faktura32 als auch easyjob gestestet und bin mit easyjob deutlich besser gefahren und hab das jetzt alles auf easyjob umgestellt.


    schau dir beide einfach an:
    faktura32 gibts als kostenlose demoversion zum runterladen, voll lauffähig, nur beim ausdrucken steht immer ein "faktura32 demoversion" mit auf den ausdrucken.
    easyjob gibts ne demoversion für 30€, voll lauffähig, nur auf 30 jobs beschränkt, aber für ne kleine firma reicht das auch...

    Zitat von "simonstpauli"

    Was ist eigentlich so schwer daran, an eine 32er Zuleitung eine "Adaption" mit Sicherungsautomaten einzusetzen um auf 16A zu kommen?
    Tut das jemandem weh? Macht das den Strom schlechter? Ist das ein im Gesamtbild wirklich ernstzunehmender Kostenfaktor?
    Und wenn ich solche Lösungen packe kommt halt eine kleine 32A-Stromstation mit, die liegen ja sowieso rum und warten auf Einsätze.


    Sehe ich ähnlich, wir haben zu Hauf 32->16CEE mit Feinsicherungen, die kosten auch nicht viel mehr als die "Adapter mit Kabel". Und wenn ich mal 200m 63A-Kabel ziehen muss wegen Spannungsfall für nen 16er, dann sollte auch ne 63er-Verteilung mit drin sein, auch wenn ich sie eigentlich nicht bräuchte.

    StageCo ist schonmal keine der schlechtesten Adressen, wobei z.B. eine Prolyte B100 bei 18m auch schon 2,5To mittige Punktlast oder 4,9To verteilt macht.
    Was ich aber eher sein lassen würde ist die Idee des fahrbaren MotherGrids. Wenn du dir diverse Hausriggs in Köln oder Hannover anschaust, da hängen für 20x12m gute 30 2,5-Tonner C1-Züge. Entweder geht das dann beim abspecken auf deine Zuladung oder du hast auf der ganzen Seite Steher... Da würde ich lieber über eine geeignete Catwalk-Lösung nachdenken.
    Zum Thema Nutzlast: Was du definitiv nicht vergessen darfst sind ausreichend bemessene Punkte für PA, da würde ich pro Seite mal so 2 Tonnen ansetzen. Insgesamt irgendwas zwischen 10-15 Tonnen sind sicher nicht vekehrt. Aber da klopfst du schon verdammt viel Alu oder Stahl als Groundsupport rein.

    Hallo,


    auf Nachfrage bei einem Riggingseminar gestern (Dozenten Matthias Möller und Steffen Boschert) kam als Antwort:
    "Wer Traversen verschiedener Hersteller mischt und damit ein System baut, wird automatisch zum Hersteller des neuen "gemischten" Systems. D.h. er ist alleine Verantwortlich für die Einhaltung der DIN EN-Normen, Muss die CE-Erklärung abgeben und eine Statik anfertigen lassen. Somit ist er als Hersteller dann auch für sämtliche Folgen des Produkthaftungsgesetzes verantwortlich. Ein Rückgriff auf die eigentlichen Hersteller wird schwierig, da diese meist erklären, dass ihre Traversen nicht mit anderen Fabrikaten zu mischen sind."


    Btw Werner: Bei euren Half-/Swivelcouplern ist kein Herstellerlogo eingeprägt, was eigentlich drin sein muss. Der Aufkleber reicht nicht aus.

    Hallo liebe Kollegen,


    versuche gerade verzweifelt ein ASL-Partyline-System an ein Sony CCU-TX50
    anzuschließen.


    4-Draht funktioniert, ist aber nicht das gewünschte.


    Die interne Schaltung steht auf Clearcom (ja, die DIP-Beschriftung ist
    mittlerweile korrekt - war ja mal gedreht).
    Für den SUB-D25-Ausgang habe ich folgende Belegung (für PROD):


    14 PROD (R) (X) OUT PROD SYSTEM RECEIVE
    -------------------------------
    15 PROD (R) (Y) OUT 0 dBu BALANCED
    ----------------------------------------------------------
    16 PROD (G) GND for PROD
    ----------------------------------------------------------
    17 PROD (T) (X) IN PROD SYSTEM TALK
    -------------------------------
    18 PROD (T) (Y) IN 0 dBu BALANCED


    Mit dem Tip eines Kollegen ASL-Audio (Pin 3) auf R(X) und Ground auf Ground
    bin ich aber leider gescheitert :(


    Das Headset (Hören und Sprechen mit sich selbst) funktioniert, aber die
    Qualität ist stark verzerrt.


    Desweiteren hab ich immer ein Feedback auf dem Kameraheadset, sobald die
    Lautstärke ca. auf der Hälfte steht



    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!



    Grüße
    Jochen

    Du kannst auch einfach am Beamer (wenn er es unterstützt) das Bild "digital" zoomen, d.h. linker Beamer die linke Bildhälfte vollflächig, rechter Beamer die rechte Bildhälfte vollflächig, dann brauchst du nur einen Medienserverausgang.
    Die Qualität wird zwar dann nicht mehr "sehr gut", aber wenn du mit 1600x1200 schickst, dann hast du nen output von 800x600Pixeln und für einfachen Videocontent sollte das reichen.

    Hallo,


    wir lösen solche Anzeigesysteme über Flash, das geht von einem Bildschirm, bei dem die Bedienung dann über Tastaturshortcuts geht bis hin zu MultiScreenAnwendungen mit Eingabefenster über Touchscreen.
    Kannst mir ja gerne mal deine Vorstellungen zukommen lassen, wie das aussehen soll, was es können muss, dann kann ich dir sagen zu welchem Aufwand das umsetzbar ist.


    Grüße
    Elch